06-03-2021 08:22
Wenn es sich um das Vakuumgerät handeln sollte, wie willst du da nachweisen das nicht bezahlt wurde?
Das kannst du nicht, ergo hast du keinen Verkäuferschutz und somit auch kein Recht auf Erstattung der Verkaufsgebühren.
Auch der Käufer hat keinen Käuferschutz.
Sollte es sich um einen anderen Artikel handeln, teile bitte die Artikelnummer mit.
Türlich kann ein Käufer das, gerade bei Zahlart Überweisung!