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Was kann man machen

Sachverhalt : Die Käuferin hat am 13.07.2025 in meinem Angebot einen

Airfryer erworben, dieser wurde dann am 15.07.2025 per DHL

zugestellt..

Am 21.07.2025 ( 8 Tage später ) teilte sie mir mit, dass das Gerät

einen Defekt hat , und verlangte eine Rücknahme, ich vermutete

jedoch,das der Dame das Gerät nach über einer Woche Nutzung

doch nicht zusagt Sie meinte das immer die Sicherung fliegt beim

Anschalten, im Chatverlauf, stellte sich dann heraus, das sie

mehrere Geräte an einer Steckdose angeschlossen hat, und

diese somit dadurch überbelastet wurde, somit und keinerlei

Schaden wie von ihr behauptet vorlag.

Ich bot trotzdem an , das Gerät beim Hersteller zu melden, den ich

vorher angerufen hatte, um die Garantieleistung zu bestätigen, da

das Gerät gerade mal 3 Monate alt war.

Die Rechnung war der Sendung mit beigelegt.

Dies lehnte die Verkäuferin jedoch ab ,

was meinen Verdacht erhärtete, das sie das Gerät nach einer

Woche Gebrauch nun doch nicht mehr haben möchte.

Dies teilte ich ihr auch mit, und das ich das Gerät nicht zurück

nehmen werde, das ich u.a. als Privatverkäufer wegen

Nichtgefallens auch nicht dazu verpflichtet bin.

Am 21.07.2025 wurde ich von Ebay informiert, das ein

Streitfall seitens der Käuferin geöffnet wurde, mit der

Begründung : "Der Artikel weicht von Ihrer Beschreibung ab."

Da die Dame den Artikel nicht mehr als Defekt zurückgeben

konnte, versuchte sie es nun mit einer Falschbehauptung. Ich

erhob Widerspruch, und begründete diesen auch am selben Tag.

Am 02.08.2025 erfuhr ich von Ihnen,das zu Gunsten

des Käufers entschieden wurde.

Ich habe dann erfahren, das die Käuferin, bei PayPal bereits einen Fall geöffnet hat, ohne die Entscheidung von Ebay abgewartet zu haben, und dort das Geld zurück bekommem hat.

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6 ANTWORTEN 6

Was kann man machen

Moin @hasjana 

 

mir ist schon klar, daß es auf anderen Plattformen auch so läuft.

 

Aber da TE hier verkauft hat, halte ich den expliziten Verweis auf den Ebay-Käuferschutz für durchaus angebracht, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren 🤗

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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Was kann man machen


@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

Moin @balu2566 

 

wenn ein gelieferter Artikel als defekt oder als nicht wie beschrieben gemeldet wird, musst Du diesen zurücknehmen, egal ob Du hier gewerblich oder privat unterwegs bist. Das ist der Ebay-Käuferschutz, dem auch Du mit dem Einstellen Deines Angebots zugestimmt hast.

 


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

das ist nicht nur der eBay-Käuferschutz, sondern generell auch bei Kauf von privat, egal wo verkauft wird

 

 

Nachricht 2 von 7
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Was kann man machen

Moin @balu2566 

 

wenn ein gelieferter Artikel als defekt oder als nicht wie beschrieben gemeldet wird, musst Du diesen zurücknehmen, egal ob Du hier gewerblich oder privat unterwegs bist. Das ist der Ebay-Käuferschutz, dem auch Du mit dem Einstellen Deines Angebots zugestimmt hast.

 

Deshalb in solchen Fällen immer direkt ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen, dann bekommt der Käufer die Rückerstattung i.d.R. erst, wenn Du die Rücklieferung geprüft hast.

 

So bist Du wenigstens nicht Geld und Ware los.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 3 von 7
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Was kann man machen

Nö, zweigleisig fahren ist nicht. Wenn bei ebay ein Fall offen wäre und PayPal wird eingeschalten dann wird der Fall bei ebay automatisch geschlossen. Die Schuld hier jetzt bei ebay zu sehen ist falsch.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 7
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Was kann man machen

Das kann doch nicht sein das Ebay hier falsch Urteilt, ich könnte nun somit von Privatverkäufern Artikel kaufen, dann unter falschen Angaben einen Fall öffnen, gleichzeitig bei Paypal Käuferschutz beantragen, und wenn ich dann über PayPal zuerst Recht bekomme, und der Kaufpreis zuückerstattet wird, ohne das ich den Artikel zurück geschickt habe, habe ich das Geld und das Gerät. Der Verkäufer wird dann zu 100 % auch nicht mehr Recht bekommen, da Ebay das Geld an Paypal zurück senden müsste , und dies aber nicht mehr geht. Das ist der einzige Grund, warum PayPal so entscheidet, und das auschliesslich bei Privatverkäufen. Wenn Ebay auf Privat verkäufer keinen Wert mehr legt, indem sie sein Rechte nicht gewähren, sollten sie die Plattform für Privat schliessen. Bei mir wurde die Entscheidung  so Begründet: Verkäufer hat keinen Schutz, und das Geld wurde bereits von PayPal an Käufer ausbezahlt. 

Nachricht 5 von 7
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Was kann man machen

Wenn PayPal involviert wurde ist ebay raus.

Und ob die Käuferin einen Defekt meldet oder ob der Artikel nicht der Beschreibung entspricht kommt am Ende dasselbe raus - du musst zurücknehmen und auch den Rückversand bezahlen. Wenn ebay eingreifen muss gibt es zusätzlich noch einen Mangel ins Konto, wie das bei Entscheidungen gegen dich bei PP ist kann ich nicht sagen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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