20-06-2021 15:33
Wie kann das sein? Kundin kauft Hose und beanstandet die Bundweite. Hose wurde von Seitennaht zu Seitennaht gemessen was normal ist und beschuldigt mich ,das dies ein falsches Meßverfahren sei und ich falsche Maße angegeben habe. Ebay schlichtet zu Gunsten der Käuferin, ohne das die Käuferin Bilder als Beweis für meine angeblichen falschen Maße zur Klärung von ihr verlangt wurden. Wie kann der Fall ohne Beweis so entschieden werden?Nach einem Telefonat mit der Dame vom Kundenservice wurde mir nur mitgeteilt , sie könne es verstehen, aber das System habe so entschieden. Und was mache ich in so einem Fall als Verkäufer?
@fuechschen55 schrieb:Wie kann das sein? Kundin kauft Hose und beanstandet die Bundweite. Hose wurde von Seitennaht zu Seitennaht gemessen was normal ist und beschuldigt mich ,das dies ein falsches Meßverfahren sei und ich falsche Maße angegeben habe. Ebay schlichtet zu Gunsten der Käuferin, ohne das die Käuferin Bilder als Beweis für meine angeblichen falschen Maße zur Klärung von ihr verlangt wurden. Wie kann der Fall ohne Beweis so entschieden werden?Nach einem Telefonat mit der Dame vom Kundenservice wurde mir nur mitgeteilt , sie könne es verstehen, aber das System habe so entschieden. Und was mache ich in so einem Fall als Verkäufer?
Als Verkäufer nimmst Du diese Entscheidung jetzt artig hin, schickst der Käuferin noch ein Rücksendeetikett, damit Du Deine Hose zurück bekommst und dann liest du dir alles zum neuen Zahlverfahren von ebay durch.
Solltest du auf die Idee kommen, Einspruch gegen die "Entscheidung" von ebay einlegen zu wollen, dann überlege Dir das gut. Das kostet Dich nämlich 19,04 € extra, da auch der Einspruch zu 99,9 % für Dich negativ entschieden wird und Du dann diese Extra-Gebühr zahlen darfst.
Käuferschutzfälle werden bei ebay automatisch "entschieden". Da sitzt kein Mensch und schaut sich jeden "Fall" an. Dem Computer sind "Beweise" egal.