abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wechsel des Käufers

Hallo Community,

habe noch nie Problem mit dem Verkauf eines Produktes gehabt, daher komme ich hier leider nicht weiter.

Ein versteigertes Produkt wurde vom Käufer nicht bezahlt, leider blieb auch über viele Tage die Kommunikation aus, daher habe ich Kontakt mit dem nächst-niedrigeren Bieter aufgenommen, der noch interessiert war.

Hierzu ging ich über den Menupunkt "Artikel dem unterlegenen Bieter anbieten". Diese habe ich aber nur demjenigen angeboten, den ich vorher kontaktiert hatte.

Die Abwicklung ist nun über diesen "neuen Käufer" erfolgt, das Geld wurde übergeben, das PRodukt abgeholt.

 

Leider steht der Vorgang noch immer mit dem "alten" Verkäufer in meiner Liste. 

Wie bekomme ich den Vorgang auf den "richtigen Käufer" geswitcht, damit ich Zahlungseingang und Produkt verschickt markieren kann und ihm eine gute Bewertung geben kann ?

 

vielen DAnk

 

Robin

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

Hallo @robin1860  du musst den ersten Kauf doch noch rechtsgültig rückabwickeln

 



Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist frühestens 4 Tage nach Verkauf möglich und steht bis 32 Tage nach einem Verkauf zur Verfügung.

Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen



Der eröffnete Fall kann frühestens  (uhrzeitgenau)  nach 4 x 24 Stunden - durch den Verkäufer aktiv geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben.

Werden Fälle vom Verkäufer binnen 36 Tagen nicht selbst geschlossen, so schliesst ebay diese spätestens am 37.sten Tag und es gibt keine Gebührenerstattung.


Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.

 

Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde


Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die

Bietersperrliste

damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option,  Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.

Eingeschränkter Käuferkreis

Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.

Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten

 

  🚫   Verboten

Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen

 

 

©bootyooty

 

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder