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Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

 

Hallo,

 

wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist, jedoch die Gewährleistung greift, ist es dann nicht mehr möglich, das Geld zurückzubekommen? Es geht in meinem Fall um einen Computer. Er wurde an den gewerblichen Händler zurückgeschickt, welcher ihn nun an den Hersteller weiterleitete. Ich bat bereits kurz vor der Rücksendung um eine Rückerstattung, da der Fehler des Gerätes bzw. womöglich des Betriebssystems laut Forenbeiträgen auch bei manch anderen Nutzern auftritt und ich befürchte, dass ich erneut von diesem Problem betroffen sein werde.

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6 ANTWORTEN 6

Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

Noch amoi danke für Deine Antworten. Heute erhielt ich überraschenderweise die Mitteilung vom Verkäufer, dass ich das Geld nun doch zurück erhalte. Vermutlich wird eine Reparatur nimmer möglich gewesen sein oder aber sie hätte mehr als das Gerät (Mac mini M4, Basismodell) gekostet und ich schrieb dem Verkäufer (gewerblich) ja von Anfang an, dass ich weder eine Reparatur noch ein neues Gerät haben möchte, da mir das Risiko zu hoch ist, dass dieser Fehler erneut auftritt. Ging also scheinbar doch noch gut für mich aus.
Nachricht 1 von 7
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Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

Nein, ebay ist nicht dein Vetragspartner sondern stellt nur die Plattform.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 7
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Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

Hm... i glaub ned, dass dieser gewerbliche, inländische Verkäufer quasi trickst, da er einen sehr guten Ruf genießt. Mir wurde auch, als ich das Problem beschrieb, umgehend ein kostenfreies Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt. Owa eine Rückerstattung möchte er mir eben nicht geben... er verwies auf den Ablauf der Widerrufsfrist. Und eBay kann da auch nichts machen?
Nachricht 3 von 7
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Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

Wenn der Verkäufer stur ist und sich nicht darauf einlässt kann man erstmal nichts tun. Wenn aber der Computer danach wieder nicht korrekt funktioniert sieht das anders aus.

Auf jeden Fall bitte dranbleiben denn man hat auch schon gelesen, dass die Geräte ewig zur "Reparatur" sind und sich der Verkäufer nicht mehr meldet.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 7
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Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

Danke für Deine Antwort.

Also auf eine Rückerstattung zu beharren, wird ned vü nutzen, oder?
Nachricht 5 von 7
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Wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist

Im Rahmen der Gewährleistung hat der Verkäufer auch ein Nachbesserungsrecht und kann auch reparieren (lassen) und muss nicht gleich erstatten.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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