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Wie müssen Mängel und Beschädigungen vom Verkäufer bekannt gegeben werden?

Muss ein Verkäufer offensichtliche, ihm bekannte Mängel und Beschädigungen an den von ihm angebotetenen Artikeln im Angebotstext ausdrücklich benennen oder reicht es aus, wenn man auf dem 3. Foto mit einer Gesamtübersicht aller Artikel oben rechts diesen optischen Mangel / Defekt "ja hätte sehen können".

Es geht hier also nicht um einen vom Verkäufer versehentlich nicht erkannten Mangel. Im entsprechenden Fall geht es darum, dass er davon wußte, aber im Angebotstext bewußt nichts geschrieben hat. Seiner Meinung nach würde es ausreichen, wenn man irgendwo auf einem Foto diesen Mangel sieht.

Anmerkung: Der Mangel wurde nicht explizit und in Großaufnahme gezeigt, wie man es eigentlich erwarten sollte, sondern war nur "beiläufig" in der Gesamtübersicht aller Artikel dieser Auktion auf einem nachgeordneten Foto zu sehen.

Bin mal gespannt auf Eure Meinung

Gruß Chris

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Hier noch einmal für alle :

Habe den Kundenservice kontaktiert. Der musste auch erst einmal Rücksprache halten.
Jetz kommt der Hammer:  "JA, es reicht aus, wenn der optische Mangel (auch nur
beiläufig) auf einem der Bilder zu erkennen ist, er muss nicht herausgehoben werden
oder explizit im Text beschrieben sein".

 

Mein Fazit

Vertrauen: gut   -  ALLE Bilder genau anschuen:  besser

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @camouflage_70 

 

Ein Artikel muss genau beschrieben werden.

 

Eigentlich sogar so das man die Fotos

 

garnicht anschauen müsste.

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