14-02-2021 21:22 - bearbeitet 14-02-2021 21:24
Muss ein Verkäufer offensichtliche, ihm bekannte Mängel und Beschädigungen an den von ihm angebotetenen Artikeln im Angebotstext ausdrücklich benennen oder reicht es aus, wenn man auf dem 3. Foto mit einer Gesamtübersicht aller Artikel oben rechts diesen optischen Mangel / Defekt "ja hätte sehen können".
Es geht hier also nicht um einen vom Verkäufer versehentlich nicht erkannten Mangel. Im entsprechenden Fall geht es darum, dass er davon wußte, aber im Angebotstext bewußt nichts geschrieben hat. Seiner Meinung nach würde es ausreichen, wenn man irgendwo auf einem Foto diesen Mangel sieht.
Anmerkung: Der Mangel wurde nicht explizit und in Großaufnahme gezeigt, wie man es eigentlich erwarten sollte, sondern war nur "beiläufig" in der Gesamtübersicht aller Artikel dieser Auktion auf einem nachgeordneten Foto zu sehen.
Bin mal gespannt auf Eure Meinung
Gruß Chris
Hier noch einmal für alle :
Habe den Kundenservice kontaktiert. Der musste auch erst einmal Rücksprache halten.
Jetz kommt der Hammer: "JA, es reicht aus, wenn der optische Mangel (auch nur
beiläufig) auf einem der Bilder zu erkennen ist, er muss nicht herausgehoben werden
oder explizit im Text beschrieben sein".
Mein Fazit
Vertrauen: gut - ALLE Bilder genau anschuen: besser
Hallo @camouflage_70
Ein Artikel muss genau beschrieben werden.
Eigentlich sogar so das man die Fotos
garnicht anschauen müsste.
Sorry...
schon Sch..., wenn man während des Schreibens weggerufen wird und dann die Bearbeitungszeit
des Kommentars abgelaufen ist.
Hier noch einmal :
Habe den Kundenservice kontanktiert. Der musste auch erst einmal Rücksprache halten.
JEtz kommt der Hammer: "JA, es reicht aus, wenn der optische Mangel auf einem der Bilder zu erknnen ist,
er muss nicht explizit im Text beschrieben sein".
Mein Fazit
Vertrauen: gut - ALLE Bilder genau anschuen: besser