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Wie verhalte ich mich bei einem Teildefekt einer Ware

Hallo,

ich habe ein aufblasbares Kajak ersteigert und die Qualität und Ausstattung ist auch so wie in der Anzeige beschrieben, allerdings ist es ein Zwei-Personen-Kajak und beim Aufbauen und Testen fiel mir auf, das einer der beiden Sitze zu sehr nachgibt und man ihn deshalb nicht mehr verwenden kann. Der Verkäufer hat alle Mängel ordnungsgemäß aufgeführt, außer diesen, ich glaube aber nicht, dass das Absicht war.

Da ich das Kajak behalten will, habe ich mir einen neuen Sitzt bestellt und den Verkäufer angeschrieben, ihm die Situation erklärt und nach einem Preisnachlass gefragt, statt Verständnis zu zeigen wurde mir aber unterstellt, im Nachhinein einen Preisnachlass erwirken zu wollen - sprich er hat mir nicht geglaubt, auch eine Kopie der Bestellung des Sitzes konnte ihn nicht umstimmen.

Gibr es eine Möglichkeit der Klärung in dieser Hinsicht oder muss ich das jetzt einfach runterschlucken?

 

Liebe Grüße René 

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Hallo!

 

@rjaede Vielleicht hättest du tatsächlich dann eine Rückabwicklung anfragen sollen.

 

Aber eine Artikel Nr., nicht Bestell Nr. wäre jetzt ganz hilfreich. 

 

 

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