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Zahlung einbehalten wegen angeblich nicht gelieferten Artikel

Hi,
hab vor ein paar Tagen einen Artikel verkauft und 2 Tage später per Warensendung verschickt.
In der Autkion habe ich kostenlosen Versand (Warensendung) und versicherten Versand (Käufer zahlt) angeboten.
Käufer wählte kostenlosen Versand.
Nun sagt er, dass die Ware nicht angekommen wäre.

Laut § 447 Abs.1 BGB geht aber wohl das Risiko des Verlusts und der Beschädigung auf den Käufer.
Dies habe ich dem Käufer (Gewerbe) auch mitgeteilt.
Auch eBay hat es so bei sich stehen (https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html)
Erst bestand er auf Rückzahlung und nun meldet er sich nicht.

Ich hatte diesen Fall bisher noch nicht.

Wie gehts denn jetzt weiter?

Danke

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@frontliner996  schrieb:

Hi,
hab vor ein paar Tagen einen Artikel verkauft und 2 Tage später per Warensendung verschickt.
In der Autkion habe ich kostenlosen Versand (Warensendung) und versicherten Versand (Käufer zahlt) angeboten.
Käufer wählte kostenlosen Versand.
Nun sagt er, dass die Ware nicht angekommen wäre.

Laut § 447 Abs.1 BGB geht aber wohl das Risiko des Verlusts und der Beschädigung auf den Käufer.
Dies habe ich dem Käufer (Gewerbe) auch mitgeteilt.
Auch eBay hat es so bei sich stehen (https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html)
Erst bestand er auf Rückzahlung und nun meldet er sich nicht.

Ich hatte diesen Fall bisher noch nicht.

Wie gehts denn jetzt weiter?

Danke


Warum soll der Käufer den teuren Paketversand zahlen, wenn er auch bei einer Warensendung sein Geld zu 100 % wiederbekommt, weil Du keine Sendungsnummer hast?

 

Du hast der neuen Zahlungsabwicklung zugestimmt. Ebay ist das egal, was im BGB steht. Wenn du das Geld wiederhaben willst, verklage den Käufer. Aber auch dafür musst Du beweisen können, dass Du versendet hast...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder