24-06-2021 16:10
@karl-schue schrieb:
Hallo*, eine Frage in die Runde. Der Käufer eines Artikels wünscht abweichend von meiner Vorgabe (Ebay-Überweisung) die Zahlung per Sofortüberweisung und wünscht zudem eine von eBay abweichende Lieferadresse. Mir ist dabei etwas komisch zumute. Ist das berechtigt?
Danke und Gruß
Karl
Der Käufer hat so zu zahlen, wie es im Angebot steht und verschickt wird nur an die bei ebay hinterlegte Anschrift. Wenn er über ebay zahlt, kann er die Lieferanschrift ja noch anpassen.
Deine Bankdaten darfst du dem Käufer nicht geben, wenn du am neuen Zahlverfahren teilnimmst. Steht ebay gar nicht drauf und kann dich fürs Verkaufen sperren, weil sie das als Gebührenumgehung auslegen.