13-10-2020 15:18 - bearbeitet 13-10-2020 15:21
Hallo,
ich wollte fragen ob es als Verkäufer möglich ist einem Käufer im Falle einer Banküberweisung die Bedingung zu stellen, seine Anschrift und/oder die Ebay-Anzeigenummer in den Verwendungszweck einzutragen. Was ist wenn der Käufer dieser Bedingung nicht nachkommt? Bin ich dann als Ebay-Verkäufer dazu befugt den Verkauf abbzubrechen? Darf ich den Käufer überhaupt "dazu zwingen" seine persönlichen Daten in den Verwendungszweck einzutragen? Und sollte der Käufer bereits überwiesen haben aber eben ohne Verwendungszweck, dürfte ich dann auch hier den Verkauf abbrechen? Das Geld würde dem Käufer natürlich wieder gutgeschrieben werden.
Wird Ebay mir in so einem Fall die Verkaufsgebühren rückerstatten?
Ich habe gehört, dass man auf diese Weise als Verkäufer im Falle einer Überweisung gegen jeglicher Art des Betruges geschützt ist.
Danke für Eure Zeit.
Hallo @ahnenweiser
Bei einer Überweisung trägt man den Ebaynutzernamen
und / oder die Artikelnummer ein.
Das muss reichen.
Macht ein Käufer das nicht ist da ja auch nicht schlimm.
Die meisten verkaufen ja nicht so viel.
Da sieht man ja am Betrag wer überwiesen hat.
Gruß
Stimmt und in dem Fall war ja ich ja der Käufer aber dennoch ging es da nicht seriös zu. Es wurde nicht mal eine Sendungsnummer seitens des Verkäufers angegeben. Darum hatte Ebay auch schnell für mich entschieden.
Beim Dreiecks-Betrug macht es keinen allzu großen Unterschied ob per Überweisung oder PayPal gezahlt wird. Bei PayPal greift der Käuferschutz und ich als Verkäufer bin Geld und Ware los. Bei Überweisung kann ich mein Geld technisch zwar einbehalten aber dann hat der dritte im Bunde, der ja genauso unschuldig ist wie ich **bleep** gezogen. Es ist ein ziemlich perfider Trick, und im Nachhinein bringt nicht mal eine Anzeige etwas.
@ahnenweiser schrieb:Hallo,
ich wollte fragen ob es als Verkäufer möglich ist einem Käufer im Falle einer Banküberweisung die Bedingung zu stellen, seine Anschrift und/oder die Ebay-Anzeigenummer in den Verwendungszweck einzutragen. Was ist wenn der Käufer dieser Bedingung nicht nachkommt? Bin ich dann als Ebay-Verkäufer dazu befugt den Verkauf abbzubrechen? Darf ich den Käufer überhaupt "dazu zwingen" seine persönlichen Daten in den Verwendungszweck einzutragen? Und sollte der Käufer bereits überwiesen haben aber eben ohne Verwendungszweck, dürfte ich dann auch hier den Verkauf abbrechen? Das Geld würde dem Käufer natürlich wieder gutgeschrieben werden.
Wird Ebay mir in so einem Fall die Verkaufsgebühren rückerstatten?
Ich habe gehört, dass man auf diese Weise als Verkäufer im Falle einer Überweisung gegen jeglicher Art des Betruges geschützt ist.
Danke für Eure Zeit.
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?
Dein Käufer bezahlt und du willst abbrechen? Du hast doch den Betrag des Artikels und kannst vergleichen?