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Zahlungsbedingungen bei Überweisung

ahnenweiser
In den Startlöchern

Hallo,

 

ich wollte fragen ob es als Verkäufer möglich ist einem Käufer im Falle einer Banküberweisung die Bedingung zu stellen, seine Anschrift und/oder die Ebay-Anzeigenummer in den Verwendungszweck einzutragen. Was ist wenn der Käufer dieser Bedingung nicht nachkommt? Bin ich dann als Ebay-Verkäufer dazu befugt den Verkauf abbzubrechen? Darf ich den Käufer überhaupt "dazu zwingen" seine persönlichen Daten in den Verwendungszweck einzutragen? Und sollte der Käufer bereits überwiesen haben aber eben ohne Verwendungszweck, dürfte ich dann auch hier den Verkauf abbrechen? Das Geld würde dem Käufer natürlich wieder gutgeschrieben werden.

 

Wird Ebay mir in so einem Fall die Verkaufsgebühren rückerstatten?


Ich habe gehört, dass man auf diese Weise als Verkäufer im Falle einer Überweisung gegen jeglicher Art des Betruges geschützt ist. 

 

Danke für Eure Zeit.

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @ahnenweiser 

 

Bei einer Überweisung trägt man den Ebaynutzernamen

 

und / oder die Artikelnummer ein.

 

Das muss reichen.

 

Macht ein Käufer das nicht ist da ja auch nicht schlimm.

 

Die meisten verkaufen ja nicht so viel.

 

Da sieht man ja am Betrag wer überwiesen hat.

 

Gruß

Antworten (1)

Antworten (1)


@ahnenweiser  schrieb:

Hallo,

 

ich wollte fragen ob es als Verkäufer möglich ist einem Käufer im Falle einer Banküberweisung die Bedingung zu stellen, seine Anschrift und/oder die Ebay-Anzeigenummer in den Verwendungszweck einzutragen. Was ist wenn der Käufer dieser Bedingung nicht nachkommt? Bin ich dann als Ebay-Verkäufer dazu befugt den Verkauf abbzubrechen? Darf ich den Käufer überhaupt "dazu zwingen" seine persönlichen Daten in den Verwendungszweck einzutragen? Und sollte der Käufer bereits überwiesen haben aber eben ohne Verwendungszweck, dürfte ich dann auch hier den Verkauf abbrechen? Das Geld würde dem Käufer natürlich wieder gutgeschrieben werden.

 

Wird Ebay mir in so einem Fall die Verkaufsgebühren rückerstatten?


Ich habe gehört, dass man auf diese Weise als Verkäufer im Falle einer Überweisung gegen jeglicher Art des Betruges geschützt ist. 

 

Danke für Eure Zeit.

 


Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

 

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

 

Dein Käufer bezahlt und du willst abbrechen? Du hast doch den Betrag des Artikels und kannst vergleichen?

 

 

 

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