02-10-2020 10:58
Hallo Community,
mein gewerblicher Ebay-Account wurde schon vor einer Weile auf die neue Zahlungsabwicklung umgestellt und nun habe ich meinen ersten Zahlungsstreitfall.
Der Kunde hat einen Kleinartikel für ca. 10€ bestellt. Der Artikel wurde ohne Sendungsnachweis verschickt. 8 Tage nach der Bestellung wurde ein Zahlungsstreitfall eröffnet. Die Begründung lautet: „Der Käufer hatte ein Problem mit der Transaktion“.
Ich habe nun zwei Möglichkeuten darauf zu reagieren:
- Streitfall anfechten und Zustellnachweis bereitstellen
- Streitfall akzeptieren und Rückerstattung veranlassen
Als erstes schrieb ich den Käufer an und fragte nach dem Problem mit der Sendung. Der Käufer wusste von nichts und antwortete er seih zufrieden mit dem erhaltenen Artikel.
Daraufhin rief ich den Ebay Kundenservice an. Dieser konnte mir keine genaue Auskunft geben und sagte, dass der Streitfall vermutlich vom Zahlungsdienstleister des Kunden veranlasst wurde. Er verriet mir außerdem dass der Käufer mit PayPal bezahlte. Als nächsten Schritt sollte ich den Käufer darum bitten nach der PP Transaktion zu schauen um was für ein Problem es sich handelt.
Gesagt getan: der Kunde antwortete etwas launisch und äußerte seinen Unmut über PayPal und das das Konto geschlossen wurde. Mit diesem „Verein“ wolle er nichts mehr zu tun haben.
Nach etwas hin- und her Kommunizieren verweigerte der Kunde mir die nachträgliche Bezahlung per Banküberweisung und behauptet er habe per PayPal bezahlt und habe auch einen Beleg über diese Zahlung. Diesen Beleg wollte er mir auf Nachfrage aber nicht zukommen lassen. Er schrieb noch hinterher: „Ist mir alles wurscht, ich habe mit PayPal bezahlt und die Ware erhalten.“
Nun meine Frage an euch: Wir würdet ihr euch verhalten? Natürlich sind die 10€ kein großer Verlust und der ganze Aufwand lohnt sich nicht wirklich. Außerdem würde mich ein Anfechten des Streitfalls weitere 16€ Streitfallgebühr kosten wenn ich verliere. Mir geht es eher um das Prinzip.
Aus meiner Sicht habe ich alles richtig gemacht und der Kunde ist mit seiner Bestellung zufrieden. Wie kann es sein das PayPal nun von mir den Betrag zurückfordert? Da ich an der Zahlungsabwicklung teilnehme bin ich kein direkter Vertragspartner von PayPal. Ich sehe das so, dass PayPal die Zahlung ursprünglich freigegeben hat und anschließend nachdem die Ware verschickt wurde die Meinung ändert. Sollte PayPal in diesem Fall das Geld nicht eher vom Kunden eintreiben? Was habe ich als Verkäufer mit dieser Sache zu tun? Wie kann so ein Vorgehen rechtlich abgesichert sein?
Tag, @mc-grek
ich kann dazu lediglich die Käuferschutzrichtlinie verlinken, demnach hast du als Verkäufer die Pflicht im Fall des Antrags auf Käuferschutz PP gegenüber nachzuweisen, dass du versendet hast und auch einen Zustellnachweis brauchst.
Beides hast du in diesem Fall eben nicht, weil du unversichert verschickt hast.
Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.
Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel
Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen
Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)
Anforderung an geeigneten Nachweise
Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis
Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis
Zustellnachweis
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis
Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
enthalten.
Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält: