15-07-2021 21:32
Hallo zusammen,
läßt es sich (evt. mit Unterstützung durch eBay) beweisen, wenn ein Verkäufer über einen zweiten Mitglieder-Account so oft auf einen Auktions-Artikel bietet, um dann irgendwann das erste erfolgreiche Gebot wieder zurückzuziehen?
In meinem Fall waren es 14 Gebote und die bestätigte Rücknahme des 15. Gebots innerhalb von 2 Minuten (!) Ich bin mit meinem Gebot dadurch Höchstbietender und habe mein Gebot grundsätzlich auch bewusst abgegeben. Trotzdem halte ich dieses (vermeintliche) Vorgehen für nicht akzeptabel.
Vielen Dank und Gruß
Ebay wird Dir keine Daten geben. Die verstecken sich bei sowas hinter dem Datenschutz. Egal ob das gerechtfertigt ist oder nicht.
Du musst den Artikel nicht mehr nehmen, wenn Du bereits überboten warst und nur durch die Gebotsrücknahme zum Auktionsgewinner wirst. Steht in den AGB von ebay. Kannst du dem Verkäufer schreiben, falls Du den Artikel nicht mehr haben willst.
Hallo @his_name_is_alive wie schon gesagt: Du musst den Kauf dann nicht abschliessen sondern kannst dem Verkäufer dann getrost dies unter die Nase reiben:
§ 7 Satz 7 AGB Angebotsformate und Vertragsschluss
https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Danke für die Antwort - So etwas dachte ich mir fast... Wirklich beweisen könnte man das vermutlich auch nur, wenn die eingestellte Auktion und die Gebote unter derselben IP-Adresse abgegeben wurden, und so unvorsichtig wäre wohl kein vermeintlicher Betrüger.
Dass ich diesen Artikel dann nicht nehmen muss, war mir neu. Danke für diesen Tipp.