Zweimaliger Kaufabbruch
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23-05-2021 21:40
Ich versuche gerade ein gebrauchtes Tablett zu verkaufen. Am 25.4.21 ersteigerte dies ein Käufer. Nachdem ich mehrere Tage vergeblich auf den Geldeingang wartete habe ich den Käufer kontaktiert. Nach eienigem Hin und Her stellte sich heraus daß der Käufer offensichtlich finanzielle Probleme hat und er bat mich den Kauf abzubrechen. Ich bin ein verständnisvoller und nachsichtiger Mensch, also habe ich diesen Kauf abgebrochen und mein Tablett erneut eingestellt. Genau heute am 32.5.21 ersteigert genau dieser Käufer erneut mein Tablett und bittet unmittelbar nach Beendigung um Abbruch des Kaufes ohne einen für mich einsehbaren Grund. Jetzt kommt mir die Sache doch ein wenig seltsam vor und ich bin mir nicht sicher wie ich mich verhalten soll. Vielleicht hätte jemand einen Rat für mich?
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Hallo!
@h5133 Zuerst mal setzt du ihn auf deine Sperrliste.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Dann sperrst du grundsätzlich alle Bieter, die 2 oder mehr Einträge wg. Nichtzahlung im Konto haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Und durch die neue Zahlungsabwicklung schreibt ebay jetzt das:
Bisher mussten Verkäufer einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen, wenn ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt hat. Ab Mai 2021 haben alle Verkäufer die Möglichkeit, Käufe zu stornieren, die nicht innerhalb von 4 Kalendertagen bezahlt wurden, nachdem der Käufer den Artikel gekauft hat. Dies ist bereits für einige Verkäufer bei eBay verfügbar. Mit dieser Änderung gilt auch, dass alle Bewertungen automatisch entfernt werden, welche Verkäufer von Käufern erhalten, die nicht bezahlt haben.
Man weiß nicht, was diesen Menschen antreibt, so etwas 2x bei dir zu machen. Durch die neue Art und Weise bei ebay, wie man jetzt (nicht mehr) mit Nichtzahlern umgeht, ist solchen "Käufern" wie bei dir Tür und Tor geöffnet. Es droht ihnen doch nichts, den ganzen Verdruss hast du!
Für mich ist die neue Handlungsweise von ebay bei Nichtbezahlung eine Farce. Anders kann ich es nicht nennen.
Antworten (1)
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