beschädigte ware geliefert
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26-08-2020 23:13
hallo heute bekam ich meinen echo show 10 von dhl geliefert und beim auspacken musste ich mit entsetzen feststellen das der gekaufte artikel beschädigt ist am lautsprecherstoff löcher -abschürfungen aufweist . der verkäufer hatte es ausgezeichnet als neuwertig ohne angaben von mängeln-
ich habe den verkäufer kontaktiert und der meinet er gibt mir das anliegen ab und ich solle mich mit DHL auseinander setzen und den betrag bei dhl anfordern. das kann es doch so nicht sein. er ist doch in der beweislast ,das der artikel vor sendung ohne schaqden war oder das dhl den schaden verursacht hat und nicht ich als empfänger. der kunde bei dhl der das paket aufgegeben hat kann nur einen schaden melden und anfordern ,weil er die versicherung abgeschlossen hat mit dem einzahlen der 5.99 für ein paket. der verkäufer will alles auf mich abwälzen und verlnagt das ich bei dhl den schaden melde und die summe anfordere. mein problem noch , wenn ich das tun würde müsste ich das paket an eine schadensbegutachtung der dhl schicken und das ergebnis kann bis zu 14 tage dauern.
bei ebay kann ich nach 3 tagen den käuferschutz beantragen. was soll und muss ich nun tun , wenn ich einen beschädigten artikel erhalte ? vielen dank
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@andy.el schrieb:hallo heute bekam ich meinen echo show 10 von dhl geliefert und beim auspacken musste ich mit entsetzen feststellen das der gekaufte artikel beschädigt ist am lautsprecherstoff löcher -abschürfungen aufweist . der verkäufer hatte es ausgezeichnet als neuwertig ohne angaben von mängeln-
ich habe den verkäufer kontaktiert und der meinet er gibt mir das anliegen ab und ich solle mich mit DHL auseinander setzen und den betrag bei dhl anfordern. das kann es doch so nicht sein. er ist doch in der beweislast ,das der artikel vor sendung ohne schaqden war oder das dhl den schaden verursacht hat und nicht ich als empfänger. der kunde bei dhl der das paket aufgegeben hat kann nur einen schaden melden und anfordern ,weil er die versicherung abgeschlossen hat mit dem einzahlen der 5.99 für ein paket. der verkäufer will alles auf mich abwälzen und verlnagt das ich bei dhl den schaden melde und die summe anfordere. mein problem noch , wenn ich das tun würde müsste ich das paket an eine schadensbegutachtung der dhl schicken und das ergebnis kann bis zu 14 tage dauern.
bei ebay kann ich nach 3 tagen den käuferschutz beantragen. was soll und muss ich nun tun , wenn ich einen beschädigten artikel erhalte ? vielen dank
Du hast das Paket. Also musst Du mit dem Paket zu DHL gehen ud die Schadensmeldung machen. Um den Rest darf sich der Verkäufer kümmern.
Dann wird DHL sehr wahrscheinlich die Schadensregulierung ablehnen und einen Verpackungsfehler des Verkäufers bescheinigen (weil der Karton in Ordnung war).
Leider meinen Privat-Verkäufer immer wieder, es würde genügen, den Artikel irgendwie in den Karton zu stecken und wenns kaputt geht, dann zahlt DHL - weil "ist ja versichert". Nur greift die Versicherung von DHL nur, wenn der Artikel auch so verpackt wurde, dass er beim Transport nicht beschädigt werden kann - es sei denn, es tritt ein Elefant drauf oder ein LKW fährt drüber.
Du kannst durchaus parallel zur Schadensmeldung bei DHL auch bei ebay einen abweichenden Artikel melden. Hilft Dir aber nur, wenn Du mit Paypal bezahlt hast. Da musst Du dann sehen, was bei rauskommt. Und wenn Paypal die Rücksendung des Paketes verlangt, hast Du ein Problem, wenn das bei DHL liegt.
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der kunde bei dhl der das paket aufgegeben hat kann nur einen schaden melden und anfordern ,weil er die versicherung abgeschlossen hat
Das ist so nicht richtig - du hast gegenüber DHL die gleichen Rechte, wie dein Verkäufer (vgl. § 421 HGB).
Wenn du mit Paypal bezahlt hast, dann würde ich an deiner Stelle einen Käuferschutzantrag stellen. Allerdings bist du auch zur Mitwirkung verpflichtet, falls DHL den Schaden zu verantworten hat. Also um eine Klärung mit DHL wirst du nicht umhinkommen.
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Auch als Empfänger einer bezahlten Ware hast du Mitwirkungspflichten. Dein kaufvertragliches Verständnis trifft bei einem Verbrauchsgüterkauf noch zu, nicht aber bei einem Kauf von privat, denn da trägst du als Käufer das Versandrisiko.
Die Beweislast liegt beim Verkäufer - da liegst du richtig (§ 363 BGB). Darauf allerdings würde ich mich an deiner Stelle nicht ausruhen.