am 27-07-2020 23:22 - zuletzt bearbeitet am 28-07-2020 05:36 von pat
habe ein Dreirad versteigert, In beschreibung rost und alles erwähnt. Als das Gebot zu ende war schickte ich dem Käufer alle Daten. Vin Ihm kam dann er benötige es nicht mehr, da dür die für die es angeblich sei verstorben sei. Ich sagte ihm dann dass ich aber zum ersten ausziehe dort und ich daum auf den Kauf bestehen müsse da ich es nicht mitnehmen kann da ich sehr krank bin und ab jetzt mehr im Krankenhaus und betreutes Wohnen verbringen muss 😞 iseine antworten daraufhin waren massiv unhöflich. Ich sagte ihm dass ich dann das fahrrad unterstelle und es an einen Anwalt übergeben werde da ich ja keinen Fehler begangen habe er hätte ja nur sein Gebot streichen lassen müssen. Dann schriebe er dass er "Typen wie mich" normal auflaufen lasse, aber gut er schicke jemanen der es abholt. Ich selbaer war dann wieder im Krankenhaus und meine Bekannte übernahm den Abholtermin. Da kamen dann wohl 2 Männer die das Rad ne halbe stunde lang abschauten und testeten und dann meiten dass es halt schon rost habe, meine bekannte verwies auf denVerkaufstext in dem klar stand dass esrost hat! Sie unterschrieben dann den Zettel wie ihr unten lesen könnt. Nun bekam ich natürlich eine negativ Bewertung von suiesem Hasserfüllten gemeinen Bieter. Was kann ich tun? Solchr Menschen sind einfach ur noch ekelig und zum erbrechen. Denke werde nun Anwalt aufsuchen wenn ebay diese Lüenbewertung nicht löscht oder was soll man sonst tun? Polizei?
Die Bewertung ist sachlich und wird nicht gelöscht werden.
Der Zustand einer gebrauchten Sache wird immer nur subjektiv bewertet werden können. Zudem finde ich Deine Beschreibung äußerst dürftig und auch mt aussagekräftigen Bildern hast Du gegeizt.
Was für den einen noch völlig ok mit ein paar Rostspuren ist, ist für den anderen völlig unbrauchbar. Damit hättest Du meiner Meinung nach rechnen dürfen nachdem Du keine Bilder von den Roststellen eingestellt hast. Einen Abholtermin hast Du auch nicht angegeben.
Dein Gesundheitszustand tut beim Verkauf nichts zur Sache.
Für einen zivilrechtlichen Weg sehe ich - schwarz.
Jedoch: Beleidigen lassen geht natürlich gar nicht. Wenn es Dich derart kränkt, gehe damit zur Polizei und erstatte Anzeige.