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defekter Artikel innerhalb der Gewährleistung

lawi5404
Auf Erkundungstour

Guten Tag,

 

wir haben im April diesen Jahres einen Artikel gekauft, dieser ist leider seit ca. einem Monat defekt(also innerhalb der Gewährleistung).

Wie verhält es sich mit der Nacherfüllung, muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen?

 

 

mit freundlichen Grüßen

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@lawi5404  schrieb:

Guten Tag,

 

wir haben im April diesen Jahres einen Artikel gekauft, dieser ist leider seit ca. einem Monat defekt(also innerhalb der Gewährleistung).

Wie verhält es sich mit der Nacherfüllung, muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen?

 

 

mit freundlichen Grüßen


Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

 

Recht auf Nacherfüllung

Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Verkäufer grundsätzlich zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung zu. Der Verkäufer kann versuchen, den Mangel durch eine Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beseitigen. Dafür sollten Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen.

Grundsätzlich dürfen Sie als Käufer entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder eine Nachlieferung bevorzugen.

Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Nachlieferung) nur ablehnen, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

Die Kosten der Nacherfüllung (Transportkosten, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).

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