26-04-2021 13:20
Hallo liebe Ebay-Gemeinde,
Ich habe eine Frage ich habe vor einer Weile mal etwas bei Ebay verkauft(Transaktion A) und darauf hin einen Gutschen für Summe X von Ebay erhalten(Dessen Erhalt im nachhinein als Folge für meinen Verkauf zugrundeliegt.)
Diesen Gutschein habe ich wg Ablauf zeitnah eingelöst und mir etwas sinnloses ausgesucht, was ich ohne den Gutschein sicherlich nicht zu vollem Preis gekauft hätte(Transaktion B).
Soweit so gut.
Nun meldet sich der Käufer meines Artikels aus Transaktion (A) und meldet eine Rückgabe an, was auch in dem Fall sein gutes Recht war. Jetzt kommt nach einer weile Ebay um die Ecke und sagt. Hey du musst die Transaktion B doch bezahlen, weil du einen Gutschein genutzt hast und die Sache mit dem Gutschein haben wir uns anders überlegt. Ich rufe bei ebay an die, sage, dass ich den Gutschein schon lange her eingelöst habe und ohne den Gutschein die Sachen auch nicht kaufen würde und auch für die Stornierung von Transaktion A nichts kann. Alternativ gebe ich die gekauften Sachen auch gerne wieder zurück wenn das mit dem Gutschein nicht geht(Einfach aus PRinzip eben). somit haben wir denn Fall vorerst geklärt. das Minus war erstmal weg und jetzt ist es wieder mit der gleichen Begründung aufgetaucht und diesmal meinem Girokonto belastet worden obwohl ich niemals was für den Preis gekauft habe. Wie geht man da am besten vor? Verkäufer kontaktieren? das ganze ist im November letztes Jahr gewesen und mich regt es auf, dass Ebay erst jetzt wieder auf die Idee kommt mir etwas zu belasten für die Nutzung des Gutscheines. Den Verkäufer aus Transaktion B trifft ja keine Schuld, weil er ja sein Geld vorer schon bekommen hat. Nur die nachträgliche Stornierung eines Gutscheines ist für mich unschön, da ich sonst die Artikel nicht gekauft hätte... Habt Ihr Tipps`?
@lastminuteshopping24 schrieb:Hallo liebe Ebay-Gemeinde,
Ich habe eine Frage ich habe vor einer Weile mal etwas bei Ebay verkauft(Transaktion A) und darauf hin einen Gutschen für Summe X von Ebay erhalten(Dessen Erhalt im nachhinein als Folge für meinen Verkauf zugrundeliegt.)
Diesen Gutschein habe ich wg Ablauf zeitnah eingelöst und mir etwas sinnloses ausgesucht, was ich ohne den Gutschein sicherlich nicht zu vollem Preis gekauft hätte(Transaktion B).
Soweit so gut.
Nun meldet sich der Käufer meines Artikels aus Transaktion (A) und meldet eine Rückgabe an, was auch in dem Fall sein gutes Recht war. Jetzt kommt nach einer weile Ebay um die Ecke und sagt. Hey du musst die Transaktion B doch bezahlen, weil du einen Gutschein genutzt hast und die Sache mit dem Gutschein haben wir uns anders überlegt. Ich rufe bei ebay an die, sage, dass ich den Gutschein schon lange her eingelöst habe und ohne den Gutschein die Sachen auch nicht kaufen würde und auch für die Stornierung von Transaktion A nichts kann. Alternativ gebe ich die gekauften Sachen auch gerne wieder zurück wenn das mit dem Gutschein nicht geht(Einfach aus PRinzip eben). somit haben wir denn Fall vorerst geklärt. das Minus war erstmal weg und jetzt ist es wieder mit der gleichen Begründung aufgetaucht und diesmal meinem Girokonto belastet worden obwohl ich niemals was für den Preis gekauft habe. Wie geht man da am besten vor? Verkäufer kontaktieren? das ganze ist im November letztes Jahr gewesen und mich regt es auf, dass Ebay erst jetzt wieder auf die Idee kommt mir etwas zu belasten für die Nutzung des Gutscheines. Den Verkäufer aus Transaktion B trifft ja keine Schuld, weil er ja sein Geld vorer schon bekommen hat. Nur die nachträgliche Stornierung eines Gutscheines ist für mich unschön, da ich sonst die Artikel nicht gekauft hätte... Habt Ihr Tipps`?
In den Gutscheinbedingungen stand drin, dass der Gutschein im Falle einer Rückgabe gestrichen wird und Du den Betrag dann ausgleichen musst, falls Du den Gutschein schon verwendet hast.
Wer wenn nicht Du, kann für die Rückgabe des von Dir verkauften Artikels? Wenn der Artikel wie beschrieben war, hättest Du nicht zurückerstatten müssen und Deinen Gutschein noch.
Und wie Du richtig erkannt hast, kann Dein Verkäufer nix dafür, dass ebay Dir nachträglich den Gutscheinbetrag in Rechnung stellt, weil Dein Verkauf rückgängig gemacht wurde. Eine evl. Widerrufsfrist ist eh längst abgelaufen. Deine Käufe kannst Du nicht mehr rückgängig machen, weil ebay nun den Gutscheinbetrag einfordert.
Was Du jetzt machen kannst, ist Dich damit abfinden, dass man Sachen nur kaufen sollte, wenn man sie wirklich haben will und bereit ist, das Geld dafür auszugeben und nicht nur, weil man einen Gutschein hat und den Artikel "umsonst" oder vermeintlich billiger bekommt.