21-04-2021 12:17
ich habe ein Buch ersteigert, der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass das Buch beschädigt ist und der Kauf wurde abgebrochen. Dann musste ich feststellen, das der Verkäufer chess3 das gleiche Buch wieder eingestellt hat. Kann ich die Geschäftserfüllung verlangen?
Tagchen @aanhalt_schach
Vielleicht kannst du ihn über dein Profil und das Bewertungsportal noch bewerten.
https://my.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MyeBay&CurrentPage=MyeBayFeedback&gbh=1&ssPageName=STRK:ME:LNLK
Such mal das Buch über Eurobuch... da findest du alle Angebote aus allen Portalen. Ist bestimmt entspannter, als sich hier mit dem Verkäufer rumzuärgern.
@aanhalt_schach schrieb:ich habe ein Buch ersteigert, der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass das Buch beschädigt ist und der Kauf wurde abgebrochen. Dann musste ich feststellen, das der Verkäufer chess3 das gleiche Buch wieder eingestellt hat. Kann ich die Geschäftserfüllung verlangen?
Klar, aber nicht über ebay, das musst du allein in die Wege schieben. Und natürlich kannst du dein bewertungsrecht über ebay in anspruch nehmen