09-04-2021 16:29
Hallo Community,
folgendes Problem:
es wurde eine Decke mit den Maßen 220*240 als Sofortkauf angeboten. Wir haben die Decke bestellt und der Kauf wurde uns von Ebay UND dem gewerblichen Händler auch entsprechend bestätigt.
Geliefert wurde jedoch eine Decke die um ein vielfaches kleiner ist. Nach erster Kontaktaufnahme wurde uns bestätigt, dass es sich um ein Fehler handelt und die Decke gegen die richtige große ausgetauscht wird.
Bei einer weiteren Kommunikation, wurde uns mitgeteilt, dass das Produkt fehlerhaft eingestellt wird und in der Größen-Preis-Konstellation nicht verkauft wird.
Wie ist denn hierzu die Lage? An welcher Stele entsteht der Kaufvertrag?
Vielen Dank
Peter
Tagchen @groundhog1_de
Wenn er hier anbietet und das Angebot läuft eine Weile, jemand kauft und es wird sogar etwas verschickt, wäre eine Anfechtung wegen Irrtums nach meiner Auffassung aber nicht mehr "unverzüglich" erklärt. Schon gar nicht, wenn man euch erst den Austausch zusichert und dann erst erklärt, wäre ein Irrtum gewesen.
Ein Irrtum in Fragen der Kalkulation ist kein Anfechtungsgrund, der durchgehen sollte.
Aber diese Frage wird EBay nicht für dich klären. Das müsstest du schon auf zivilrechtlichem Wege klären lassen.
Dabei ist nicht die Frage geklärt, ob du den Fehler hättest erkennen können oder sogar müssen.
Mir wäre jetzt erst einmal wichtig, mein Geld zurückzubekommen.
@groundhog1_de schrieb:Hallo Community,
folgendes Problem:
es wurde eine Decke mit den Maßen 220*240 als Sofortkauf angeboten. Wir haben die Decke bestellt und der Kauf wurde uns von Ebay UND dem gewerblichen Händler auch entsprechend bestätigt.
Geliefert wurde jedoch eine Decke die um ein vielfaches kleiner ist. Nach erster Kontaktaufnahme wurde uns bestätigt, dass es sich um ein Fehler handelt und die Decke gegen die richtige große ausgetauscht wird.
Bei einer weiteren Kommunikation, wurde uns mitgeteilt, dass das Produkt fehlerhaft eingestellt wird und in der Größen-Preis-Konstellation nicht verkauft wird.
Wie ist denn hierzu die Lage? An welcher Stele entsteht der Kaufvertrag?
Vielen Dank
Peter
Ohne Artikelnummer kann man dazu wenig sagen. Es wäre schon hilfreich, das Angebot zu kennen.
Ein Verkäufer kann kein Angebot so löschen, dass es nicht mehr aufrufbar wäre. Das kann nur ebay. Für eine vernünftige Einschätzung müsste man das Angebot aber sehen.
Ich will Dir nichts unterstellen, aber hier waren schon viele Nutzer, die meinten, etwas bestimmtes gekauft zu haben und wenn man sich dann das Angebot angeschaut hat, wurde letztlich doch genau das geliefert, was auch gekauft wurde. Da hatte sich der Nutzer beim Auswahlangebot schlicht vertan und es nicht gemerkt. Es kann auch sein, dass das Angebot tatsächlich falsch eingestellt war. Dann kann man nachverfolgen, was der Verkäufer nach dem Kauf geändert hat. So ganz "blind" ist das leider schwierig.
Da kann man nur sagen, dass du einen abweichenden Artikel melden kannst und dann musst du sehen, wie es weitergeht.