11-03-2021 21:10
hallo
habe blödsinniger weise einen artikel aufgerufen , den ich gar nicht haben will (ersteigerungspreis 4000 euro)
habe dem verkäufer angerufen , und ihm mitgeteilt , dass es sich bei mir um einen irrtum handelt .
der verkäufer sagt , dass muss ich mit ebay klären , und er darf die nächsten 2 wochen den artikel nicht anders anbieten , veräußern .
wie komme ich aus der nummer raus - ohne schaden für mich , und auch den verkäufer
danke im voraus
Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren
Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Ein gewerblicher muss im Angebot eine Widerrufsbelehrung stehen haben.
Handle genau danach.
Dann kann der Verkäufer den Artikel auch sofort wiedereinstellen.