30-12-2020 23:02
wissendlich falsche angaben gemacht und verkauft versiö´t das nicht gegen Ebay Grundsätze?
@altekramerin schrieb:wissendlich falsche angaben gemacht und verkauft versiö´t das nicht gegen Ebay Grundsätze?
Funktioniert er und ist wenig gebraucht? Dann verstößt das nicht gegen die Grundsätze.
Es stand ja sicher nicht drin, dass der Ofen 100 % vom Schornsteinfeger abgenommen wird.
So ein Kaminofen ist eine Sache, die man besser nicht gebraucht auf ebay kaufen sollte, sondern im Fachhandel.
@altekramerin schrieb:wissendlich falsche angaben gemacht und verkauft versiö´t das nicht gegen Ebay Grundsätze?
Tagchen @altekramerin
Die EBay-Grundsätze sind doch nur bedingt wichtig, wenn zwischen Käufer und Verkäufer hier ein Geschäft abgeschlossen wird.
Hat er die Unwahrheit geschrieben oder Informationen weggelassen?
War der Ofen schon stillgelegt oder wäre er jetzt zum 31.12.2020 stillgelegt worden?
Selbstverständlich wäre es nett, wenn jemand schreibt, dass er den Ofen anbietet, weil er ihn nicht mehr betreiben kann.
Sollte er schriftlich haben, dass man den in D gar nicht mehr betreiben darf, wäre das eine wichtige und vor allem faire Information.
Aber die bauernschlauen Verkäufer...
Ein Baujahr, DM-Kaufpreis könnte auch schon eine Hilfe sein.
Letztlich ist das Betreiben solcher Öfen aber nicht in ganz Europa verboten, so dass es gut sein kann, dass jemand den erwirbt, um ihn ins Ausland zu verbringen oder zu verkaufen.
Wenn man ihn selbst betreiben will, muss man schon schauen, dass man sich informiert und mal nachfragt.