09-03-2021 10:03
Wenn der Verkäufer Retoureneingang nicht bestätigt (Pandemie-bedingte, kontaktlose Übergabe) - und bei angeblich verloren gegangener Retoure als Vertragspartner vom Paketdienst bei diesem keinen Nachforschungsauftrag stellt - bleibt der Käufer im Streitfall auf seinem vorgeleisteten Kaufpreis sitzen.
Klasse "Käuferschutz"! Ist ja wohl eher ein Verkäuferschutz!
Wenn der Verkäufer nach Konfliktentscheidung den Kaufpreis behalten darf, DANN kann er doch Nachforschungsauftrag stellen, vom Paketdienst nochmal Entschädigung kassieren für die vermeintlich verloren gegangene Sendung, die aber gar nicht verloren war - und den defekten Artikel nochmal an einen anderen, ahnungslosen Kunden verkaufen - und das Spielchen geht wieder von vorne los!
Nein kann nicht funktionieren weil du eine Sendungsnummer hast, die du in dem Fall hochladen kannst.
Auch der Fall wird dann für dich entschieden.
Sorry, ich meinte: "Verkäufer trägt Kosten für Rückversand"