08-10-2020 15:15
Hallo! Meine Frage? Hab ein nicht gebrauchtes (NEU) Tapezier gerät aus Nachlass verkauft, lediglich der Originalkarton war beschädigt. Habe jetzt dafür eine schlechte Bewertung bekommen mit dem Grund: Hat so hingehauen Ich finde das eine Frechheit, kann ich dagegen was machen?
@engel*der*rache666 schrieb:Hallo! Meine Frage? Hab ein nicht gebrauchtes (NEU) Tapezier gerät aus Nachlass verkauft, lediglich der Originalkarton war beschädigt. Habe jetzt dafür eine schlechte Bewertung bekommen mit dem Grund: Hat so hingehauen Ich finde das eine Frechheit, kann ich dagegen was machen?
Hallo @engel*der*rache666
"erst nach Fall öffnung bezahlt,dann sowas.müsste man auch schlecht bewerten können"
machst deinem Namen aber alle Ehre, glaube kaum das der Käufer hier bei der Abgabe der Bewertung geirrt hat.
Vermutlich hast du den Nichtzahlerfall nicht mit einer Verwarnung für den Käufer beendet, denn dann hätte er nicht bewerten können, bzw. die BW wäre entfernt worden.
@engel*der*rache666 schrieb:Hallo! Meine Frage? Hab ein nicht gebrauchtes (NEU) Tapezier gerät aus Nachlass verkauft, lediglich der Originalkarton war beschädigt. Habe jetzt dafür eine schlechte Bewertung bekommen mit dem Grund: Hat so hingehauen Ich finde das eine Frechheit, kann ich dagegen was machen?
Tag, @engel*der*rache666
du kannst den Käufer mal fragen, ob er sich geirrt hat und eigentlich grün bewerten wollte?
Ist kein Scherz... vielleicht hat er sich wirklich vertan? Denn der Kommentar passt ja nicht zur negativen.
Also reg dich ab, und hak nach.
Vielleicht überarbeitest du auch mal deine Geschäftsbedingungens
Damit deine Käufer wissen wann sie bezahlen sollen;-)