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shill bidding

Aus mehreren festgestellten Unregelmäßigkeiten habe ich den Eindruck, daß der Verkäufer Shill Bidding bei einer Auktion für einen gebrauchten Kleidungszubehör (ein paar herrenhalbschuhe) praktiziert; diese Auktion endet bald, in etwa 21 Stunden, und natürlich möchte ich den Artikel erwerben aber auch  n i c h t  dabei betrogen werden...

Ich weiß, ich kann mich an eBay anwenden und den Fall untersuchen lassen, aber wie kann man mit Sicherheit festellen, ob der Verkäufer einen Lockvogel eingeschaltet hat, oder nicht? Es ist klar, daß wenn dies  n i c h t der Fall ist, is der Verkauf pfutsch auch!... 

 

Obwohl jeder Fall zu einem  ganz anderen Ergebnis kommen kann, und dabei keine Strategie absolut erfolgssicher sein kann, welche initiative sollte ich hier unternehmen?

Ich biite um Ihre Hilfe, danke!  

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@morenbon-0  schrieb:

Aus mehreren festgestellten Unregelmäßigkeiten habe ich den Eindruck, daß der Verkäufer Shill Bidding bei einer Auktion für einen gebrauchten Kleidungszubehör (ein paar herrenhalbschuhe) praktiziert; diese Auktion endet bald, in etwa 21 Stunden, und natürlich möchte ich den Artikel erwerben aber auch  n i c h t  dabei betrogen werden...

Ich weiß, ich kann mich an eBay anwenden und den Fall untersuchen lassen, aber wie kann man mit Sicherheit festellen, ob der Verkäufer einen Lockvogel eingeschaltet hat, oder nicht? Es ist klar, daß wenn dies  n i c h t der Fall ist, is der Verkauf pfutsch auch!... 

 

Obwohl jeder Fall zu einem  ganz anderen Ergebnis kommen kann, und dabei keine Strategie absolut erfolgssicher sein kann, welche initiative sollte ich hier unternehmen?

Ich biite um Ihre Hilfe, danke!  


Du kannst dich an ebay wenden? Das wäre ja was ganz neues... ebay hat umsonst schon vor Jahren das Meldeformular abgeschafft um gerade sowas zu melden!

Und nein, ebay wird da auch nix untersuchen.

Und nein, du kannst nicht feststellen, wer mit welchem Account mitbietet.

Wenn du das Gefühl hast dort wird gepusht, dann biete nicht mit.

 

Hier in Deutschland gibt es kein einziges Urteil bezüglich Pushens. In anderen Ländern wurde das schon als Straftat ausgeurteilt, hier aber nicht.

Insofern ist dein Empfinden des "Betrugs" wohl korrekt, andererseits eben nicht strafrechtlich verfolgbar und bislang nicht ausgeurteilt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder