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temporär einbehalten??

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo liebe Community Mitglieder,

ich hoffe mir kann jemand eine Antwort geben.

Ich habe einen Artikel verkauft, Versandkosten DHL Päckchen (nicht versichert) wurde auch so in meinen Auktionen angeboten und auch gleich versendet nachdem der Käufer bezahlt hatte.

Heute kommt von e-bay diese Nachricht:

Ihre Auszahlungen werden temporär einbehalten, bis dieser Streitfall geklärt ist... der Käufer hatte ein Problem mit der Transaktion?? Ich nehme mal an der der Käufer seinen Artikel nicht erhalten hat...

Es kommt ja immer mal wieder vor das Ware (nicht versichert) nicht ankommt und verschwindet...mir leider schon ein paar Mal passiert :-(( und ich auch immer wieder den Käufern nochmal die Ware gesendet habe oder das Geld zurück überwiesen habe .... doch muss ich das überhaupt bei nicht versicherter Ware??

grüße

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@Anonymous  schrieb:

Hallo liebe Community Mitglieder,

ich hoffe mir kann jemand eine Antwort geben.

Ich habe einen Artikel verkauft, Versandkosten DHL Päckchen (nicht versichert) wurde auch so in meinen Auktionen angeboten und auch gleich versendet nachdem der Käufer bezahlt hatte.

Heute kommt von e-bay diese Nachricht:

Ihre Auszahlungen werden temporär einbehalten, bis dieser Streitfall geklärt ist... der Käufer hatte ein Problem mit der Transaktion?? Ich nehme mal an der der Käufer seinen Artikel nicht erhalten hat...

Es kommt ja immer mal wieder vor das Ware (nicht versichert) nicht ankommt und verschwindet...mir leider schon ein paar Mal passiert :-(( und ich auch immer wieder den Käufern nochmal die Ware gesendet habe oder das Geld zurück überwiesen habe .... doch muss ich das überhaupt bei nicht versicherter Ware??

grüße

 

 

 


Du bist gewerblicher Verkäufer. Du trägst das Verlustrisiko beim unversicherten Versand und wenn nichts ankommt, musst Du erneut versenden oder erstatten - je nachdem, was der Käufer wünscht.

 

Das solltest du als gewerblicher Verkäufer aber eigentlich wissen.

Antworten (1)

Antworten (1)

 

 

Hallo @Anonymous 

 

paypal braucht einen Sendungs- und einen Zustellnachweis um nachprüfen zu können, ob du verschickt hast, wie du verschickt hast und wann die Zustellung beim Käufer ankam, das weisst du doch ?

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

 

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