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ungerechtfertigte negative bewertung bekommen ! was kann ich tun ?

ich habe eine whisky " miniatur " verkauft ! jetzt nach vier wochen , bewertet mich der käufer negativ . die grösse ist nicht eindeutig zu erkennen gewesen ! auktion nr. 193618408610 -hab ich eine möglichkeit dagenen zu wehren ? bei ebay ist keiner für zuständig , zumindest finde ich nichts . m.f.g. - monoring19

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@monoring19-aol  schrieb:

ich habe eine whisky " miniatur " verkauft ! jetzt nach vier wochen , bewertet mich der käufer negativ . die grösse ist nicht eindeutig zu erkennen gewesen ! auktion nr. 193618408610 -hab ich eine möglichkeit dagenen zu wehren ? bei ebay ist keiner für zuständig , zumindest finde ich nichts . m.f.g. - monoring19


Moin @monoring19-aol 

 

Aha...soso...

https://www.ebay.de/itm/Glen-Els-The-Journey-Harz-Whisky-alles-Original-NEU-original-verschl-/193618...

 

Mit der Roten wirst du leben müssen!

 

 

Ebay ist zu einen Tummelplatz für Scheingewerbliche geworden!

https://www.ebay.de/sch/monoring19-aol/m.html?item=193618408610&nordt=true&nma=true&orig_cvip=true&s...

Verbraucherrechte werden mit Füssen getreten und niemand intressiert es.....herrlich!


@monoring19-aol  schrieb:

ich habe eine whisky " miniatur " verkauft ! jetzt nach vier wochen , bewertet mich der käufer negativ . die grösse ist nicht eindeutig zu erkennen gewesen ! auktion nr. 193618408610 -hab ich eine möglichkeit dagenen zu wehren ? bei ebay ist keiner für zuständig , zumindest finde ich nichts . m.f.g. - monoring19


Dein Problem musst Du mit dem Käufer klären. Der kann die Bewertung auf Deinen Antrag hin ändern, wenn ihr Euch geeinigt habt.

 

Ich sehe die Bewertung auch nicht als unberechtigt an. Das "miniatur" hast Du genau ein Mal mitten im Fließtext geschrieben. Sonst taucht das nirgendwo auf. Das kann man leicht übersehen.

 

Deine Fotos sind so schlecht und nicht vergrößerbar, dass die Mengenangabe darauf nicht zu erkennen ist.

 

Der Käufer muss jetzt auch icht davon ausgehen, dass der für 11,- € + 4,50 € Versand nur nen Fingerhut voll bekommt. In ein Hermes Päckchen passt auch ne "ausgewachsene" Flasche.

 

Und letztlich kann der Käufer Dir noch ganz andere Probleme bereiten. Du verstößt nämlich gegen das Jugendschutzgesetz. Dein Zusatz in der Beschreibung bezüglich der Volljährigkeit des Käufers reicht nämlich keinesfalls aus. Damit verhinderst du nicht, dass sich hier ein 13jähriger anmeldet, den Alkohl kauft und in Emfang nimmt. Viel Spaß wünsche ich, wenn der dann mit ner Alkohlvergiftung im Krankenhaus landet und die Eltern herausbekommen, woher er das Zeug hat. Wird bei den Minis eher nicht passieren, aber Du verkaufst ja durchaus auch große Flaschen...

 

Du darfst den hochprozentigen Alkohol ausschließlich als Paket mit Alterssichtprüfung versenden. Nur so kannst Du sicherstellen, dass die Sendung nicht in die Hände von minderjährigen kommt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder