unversicherter Versand nicht angekommen
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12-06-2021 11:10
Ich habe vor 2 Wochen ein unversichertes Päckchen, Wunsch des Kunden weggeschickt. Das Versandetikett habe ich über Ebay gekauft und ausgedruckt. Die Sendenummer somit hinterlegt. Jetzt sagt der Käufer er habe die Ware nicht erhalten und hat einen Fall eröffnet. Ebay hat dem Zuspruch gegeben und der Käufer erhält sein komplettes Geld zurück, dass ich bezahlen soll. Ich habe mit Ebay telefoniert und die Begründung lautet, man kann die Sendungsnummer nicht verfolgen, daher muss ich für den Schaden aufkommen. Wem ist es auch so ergangen? Trägt der Käufer den nicht die Verantwortung bei unversichertem Versand? Also ich hatte auch mal als Käufer keine Ware bekommen, da bekam ich keine Erstattung bei unversichertem Versand. Bin echt stinksauer, was sind das für neue Regelungen?
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@sofi16 schrieb:Ich habe vor 2 Wochen ein unversichertes Päckchen, Wunsch des Kunden weggeschickt. Das Versandetikett habe ich über Ebay gekauft und ausgedruckt. Die Sendenummer somit hinterlegt. Jetzt sagt der Käufer er habe die Ware nicht erhalten und hat einen Fall eröffnet. Ebay hat dem Zuspruch gegeben und der Käufer erhält sein komplettes Geld zurück, dass ich bezahlen soll. Ich habe mit Ebay telefoniert und die Begründung lautet, man kann die Sendungsnummer nicht verfolgen, daher muss ich für den Schaden aufkommen. Wem ist es auch so ergangen? Trägt der Käufer den nicht die Verantwortung bei unversichertem Versand? Also ich hatte auch mal als Käufer keine Ware bekommen, da bekam ich keine Erstattung bei unversichertem Versand. Bin echt stinksauer, was sind das für neue Regelungen?
Hallo @sofi16
kleiner Denkfehler deinerseits, für ein unversichertes Päckchen gibt es keine Sendungsnummer mit welcher du den Verlauf verfolgen kannst und da gibt ebay den Käufern das Geld zurück.
Nennt sich Käuferschutz.
Da ebay aber nicht über dem BGB steht hast du, als privater Verkäufer, natürlich die Möglichkeit gegen den Käufer einen Mahnbescheid, wegen erneuter Zahlung, zu erwirken oder auch das Geld auf dem Zivilwege einzuklagen.