Hallo,
Ich hoffe ich mache es richtig, ich weiss nicht, wie ich Sie hier persönlich anschreiben kann. Das ist meine erste Anfrage hier und Sie wurden mir zu meinem Thema empfohlen. Also folgende ausführliche Beschreibung des Sachverhalts:
Probleme mit Verkäufer wegen Retoure
Folgender Sachverhalt:
Am 8.01.2026 bestellte ich über Ebay mit Käuferschutz den Artikel GHD Duet Blowdry Limited Edition Hair Dryer Brush Cherry Chic, Artikelnummer: 127423284697 zu einem Preis von 248 Euro als neu und ungeöffnet, in Originalverpackung (Dies ist weit unter Preis des Herstellers für dieses Gerät als neu) Bezahlung erfolgte über Klarna.
Weder im Text des Angebotes noch in einer E-Mail wurde ich über das eingeschränkte Widerrufsrecht bei diesem Artikel informiert. Es befanden sich auch keine Versiegelungen auf dem Gerät, wie es ansonsten bei Hygieneware der Fall ist.
Das Gerät kam am 10.01.2026 bei mir an. Ich stellte zwar fest, dass die Verpackung bereits beschädigt war, dies fiel auch meinem Mann auf, da er den Karton für mich ausgepackt hat. Dies sah ich aber nicht als Problem an, da ich davon ausging, dass der Artikel bei dem Preis (weit unter Herstellerpreis) wahrscheinlich Retoureware war und daher auch die Verpackung bereits gebraucht. Für mich kam es aber bei der Kaufentscheidung darauf an, ob das Gerät für meine Haare geeignet ist und nicht zu heiß wird, da meine Haare sehr strapaziert sind.
Ich habe den Artikel im Sinne des vorgesehenen Rahmens für solche Artikel ausprobiert (wie man es auch im Laden tun könnte), d.h. ich habe es eingeschaltet und gewartet, bis es aufgeheizt war, um festzustellen, wie heiß es wird (die Meinungen in den Erfahrungsberichten gehen hinsichtlich der Wärmeentwicklung des Gerätes stark auseinander). Da ich sehr empfindliche Haare habe und es als zu heiß empfand, habe ich meine Haare damit nicht gestylt, um weitere Ha**Autsch**äden zu vermeiden, sondern, mich entschlossen es lieber im Rahmen meins gesetzlichen Widerrufsrechts zurückzuschicken.
Daher habe ich am 18.01.2026 über Ebay die Rückgabe gestartet, ohne einen Grund anzugeben, was ja im Rahmen des Widerrufsrechts auch nicht erforderlich ist. Am 20.01.2026 erhielt ich von Ebay die Rückerstattung. Der Rückerstattungsvorgang ist also abgeschlossen.
Am 22.01.2026 wurde lt. Übersicht der Artikel beim Verkäufer geliefert (lt. Ebay Rückerstattung Übersicht).
Dieser meldete sich am 23.01.2026 per Ebay-Nachricht und behauptete, die Verpackung sei beschädigt (die Verpackung war bereits beschädigt, als es bei mir ankam) und an den Bürsten seien Haare, was ebenfalls nicht der Fall sein konnte, da ich das Gerät nicht im Sinne seiner Bestimmung benutzt, sondern nur einmal angemacht und die Hitzeentwicklung geprüft habe). Dass die Verpackung bereits beschädigt war und ich das Gerät im ordnungsgemäßen Zustand (ohne Schäden wie Haare etc.) zurückgeben habe, kann auch mein Mann bezeugen, der den Artikel für mich aus- und für die Retoure auch wieder eingepackt hat. Entsprechende Fotos mit Haaren können auch einfach nachgestellt sein. Unter dieser Begründung forderte der Verkäufer einen Wertersatz von 100 Euro. Als ich das ablehnte, da die Retoure meinerseits ordnungsgemäß war, bat mir der Verkäufer zuerst einen Rabatt von 20 Euro, dann einen von 35 Euro an, damit ich den Artikel zurücknehme, was für mich aber nicht infrage kam, da ich nicht für etwas bezahle, was ich nicht nutzen kann.
Erneut forderte der Verkäufer nun den Wertersatz von mir. Da mir das eingeschränkte Widerrufsrecht für diesen Artikel unbekannt war (es gab keine Unterrichtung des Verkäufers dazu, ohne die er selbst wenn es begründet wäre, ja gar nicht den Wertersatz fordern kann) dachte ich zuerst ich müsste das hinnehmen, weil quasi Aussage gegen Aussage steht.
Nachdem ich mich aber darüber informiert habe, kann ich die Forderungen aus folgenden Gründen nur zurückweisen:
Nicht berechtigt, der Artikel wurde ordnungsgemäß zurückgegeben und die Rückgabe inkl. Rückerstattung über Ebay sind abgeschlossen.
Keine Belehrung zu dem eingeschränkten Rückgaberecht seitens des Verkäufers vor dem Kauf
Der Artikel war auch nicht versiegelt, die angeblichen Haare hätten jederzeit auf andere Weise an das Gerät kommen können. Auch ist fraglich ob es sich wirklich um genau den Lockenstab handelte, den ich zurückschickte, da der Verkäufer mehrere desselben Produktes angeboten und verkauft hat.
Nun setzt der Verkäufer mich unter Druck hier noch etwas zu zahlen und droht mit rechtlichen Mitteln.
Liege ich mit meiner Auffassung richtig oder muss ich wirklich zahlen, obwohl ich mir nichts zuschulden kommen ließ?
Danke für die Hilsbereitschaft hier.