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Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

Guten Morgen.

 

Ich wollte mal fragen, wie die Gesetzgebung bei eBay zum Verkauf von Fälschungen ist.?

 

z.b. gibt es einige Lego fälschungen " Galaktisches Republic Gunship – 1175 Teile Klemmbaustein-Set (Kompatibel mit bekannten Marken, kein Original LEGO®)" das wird hier auf ebay zum verkauft angeboten. 

Der Verkäufer sein Shop aus Deutschland ist voll damit.

LEGO (Star Wars) ist eine geschützte Marke. Wer Produkte verkauft, die so aussehen, als wären sie von LEGO, verletzt Markenrechte. 

 

Vor ein paar Monaten habe ich ein Produkt verkauft, von dem ich nicht wusste, dass es nicht original ist, zumal es dieses Produkt in Deutschland gar nicht gibt. Der Käufer drohte mir mit strafrechtlicher Verfolgung und forderte die Rücknahme des Produkts, was ich auch gemacht habe. Beim Einstellen des Angebots habe ich alles fotografiert, und es ist seltsam, dass er erst im Nachhinein reklamiert hat.

 

Was ich eigentlich sagen will: Ich habe einen anderen Verkäufer gemeldet.,  da es sich um eine eindeutige Fälschung handelt. Und ebay hat damals behauptet es widerspricht den Richtlinien nicht.

 

Also ist der Verkauf von Fälschungen erlaubt, solange sich niemand beschwert????

 

 

Mfg Benny  

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8 ANTWORTEN 8

Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

anna_s@ebay könntest du bitte hier kurz vor deinem verdienten Feierabend noch kurz Antwort geben`?

Vielen Dank 🙂

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 9
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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?


@donald.h  schrieb:

 

LEGO (Star Wars) ist eine geschützte Marke. Wer Produkte verkauft, die so aussehen, als wären sie von LEGO, verletzt Markenrechte. 


Hallo @donald.h ,

 

da bist Du leider etwas auf dem Holzweg, das keine "Fälschungen".

Markenrechte werden nur verletzt, wenn die Klemmbausteine auch unter diesem Namen verkauft werden würden.

 

Das Patent ist abgelaufen und einen Designschutz der Klemmbausteine gibt es nicht direkt.

Es gibt inzwischen viele Hersteller, die komplatible Klemmbausteine im Programm haben.

Einer der größten ist z.B. BRICKS.

 

Und LEGO ist da auch sehr schnell mit der Rechtskeule unterwegs, wenn da etwas abzumahnen gäbe.

 

Das einzige Problem sehe ich hier ggf. in einer nicht zutreffenden Kategorie (LEGO) eingestellt wird.

Das könnte man melden, aber nicht dass die Artikel nichzt angeboten werden dürfen.

 

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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

okay, in der Kategorie  marke ist LEGO vermerckt.  Aslo das könnte zum problem werden? richtig vertanden?

 

 

mfg benny

Nachricht 4 von 9
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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

anna_s@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @donald.h

gerne unterstütze ich dich. 

Fälschungen sind bei eBay nicht erlaubt. Dazu zählen Artikel, die Käufer in die Irre führen sollen, indem sie den Eindruck erwecken, es handele sich um echte oder autorisierte Artikel, obwohl dies nicht der Fall ist.

Du darfst einen Artikel nur einstellen, wenn du dir sicher bist, dass er echt ist und sowohl diesem Grundsatz als auch dem Grundsatz zu geistigem Eigentum entspricht.


Als allgemeine Richtlinie gilt: Wenn ein Artikel mit dem Namen oder dem Logo eines Unternehmens versehen ist, jedoch nicht von diesem hergestellt oder befürwortet wurde, sollte er nicht eingestellt werden.

 

@perfect-sally Danke dir heart

 

Ich wünsche dir einen schönen Tag. 

 

Ganz liebe Grüße

Anna

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Ich bin vom 20.12. -4.1.26 im wohlverdienten Winter Urlaub. Ich wünsche euch eine tolle und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise eurer Lieben und wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ganz liebe Grüße, eure Anna ❤️
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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?


@donald.h  schrieb:

okay, in der Kategorie  marke ist LEGO vermerckt.  Aslo das könnte zum problem werden? richtig vertanden?


Ja, es kann ebay gemeldet werden, dass in einer falschen Kategorie gelistet wurde.

Mehr aber auch nicht.

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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

Hier ein beispiel.

 

Was eine erhebliche Markenrechtsverletzung darstellt. 

(links unten beschreibt es als 

Screenshot 2025-12-18 135803.png

Nachricht 7 von 9
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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

Hallo @donald.h 

 

Du kannst den Artikel bei eBay melden, allerdings wird da nicht viel passieren. Ich habe beispielsweise schon mehrfach versucht, gefälschte Samsung SSDs zu melden, ohne Erfolg. Bei keinem meiner gemeldeten offensichtlichen Fälschungen (4 TB M.2 Gen5 SSD für 40 Euro inklusive Versand) ist eBay in irgend einer Art und Weise tätig geworden. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass kein Grundsatzverstoss festgestellt wurde.

 

Ähnlich war es mit indizierten Medien, die ohne Versand mit Alterssichtprüfung angeboten worden (oder Alkohol mit Zahlung bei Abholung). Oder Angebote mit verbotenen rechtsradikalen Inhalten (70er Jahre Dieselloks mit Swastika als historische Modelle im Maßstab H0). 

 

Ich habe es mittlerweile aufgegeben, noch irgendetwas zu melden. Es reicht schon, wenn ich mich ärgere, wenn ich solch einen Regelverstoss mitbekomme, da muss ich mich nicht noch ein zweites Mal ärgern, wenn es der eBay KI am virtuellen Hinterteil vorbei geht...

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Betreff: Fälschungen Verkaufen überhaupt erlaubt?

Wenn du über eBay (oder irgendeinen anderen Online‑Marktplatz) Fälschungen verkaufst, greift in der EU ein ziemlich strenges rechtliches Netz. Die wichtigsten Punkte lassen sich klar zusammenfassen — und sie betreffen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer.

 

⚖️ EU‑Rechtslage beim Verkauf von Fälschungen

1. Verstoß gegen Markenrecht / Urheberrecht

Der Verkauf von gefälschten Produkten ist in der EU illegal, weil er die Rechte des Markeninhabers verletzt. Das gilt unabhängig davon, ob du wusstest, dass es eine Fälschung ist.

  • Markeninhaber können Abmahnungen, Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Ware verlangen.

  • Auch private Verkäufer können haftbar sein.

Die EU arbeitet aktiv daran, Fälschungen im Onlinehandel zu bekämpfen. Ein Beispiel ist das Memorandum of Understanding zwischen EU‑Kommission und Online‑Marktplätzen, das verhindern soll, dass Fakes überhaupt angeboten werden.

 

🛡️ eBay‑Regeln

eBay ist verpflichtet, Fälschungen zu entfernen und kann:

  • Angebote löschen

  • Konten sperren

  • Daten an Markeninhaber oder Behörden weitergeben

eBay verweist außerdem auf EU‑Verbraucherschutzrecht, das Verkäufer zu korrekten Angaben verpflichtet.

 

🧩 Digital Services Act (DSA)

Der neue Digital Services Act verschärft die Regeln:

  • Plattformen müssen schneller gegen illegale Angebote wie Fälschungen vorgehen

  • Markeninhaber können leichter melden

  • Verkäufer können stärker verfolgt werden

Der DSA ist ein zentrales Werkzeug der EU gegen Online‑Fälschungen.

 

🚨 Strafrechtliche Folgen

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben:

  • Geldstrafen

  • In schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen

  • Beschlagnahmung der Ware

 

📦 Was bedeutet das für dich als Verkäufer?

Wenn du sicher gehen willst, musst du:

  • Nur Originalware verkaufen

  • Herkunft und Echtheit nachweisen können

  • Keine Markenlogos oder Produktnamen verwenden, wenn du nicht sicher bist

  • Bei Zweifeln lieber nicht einstellen

Da du als erfahrener Verkäufer ohnehin auf ehrliche, marktgerechte Angebote setzt, passt das gut zu deiner bisherigen Linie.

 
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