18-12-2025 12:14
Guten Morgen.
Ich wollte mal fragen, wie die Gesetzgebung bei eBay zum Verkauf von Fälschungen ist.?
z.b. gibt es einige Lego fälschungen " Galaktisches Republic Gunship – 1175 Teile Klemmbaustein-Set (Kompatibel mit bekannten Marken, kein Original LEGO®)" das wird hier auf ebay zum verkauft angeboten.
Der Verkäufer sein Shop aus Deutschland ist voll damit.
LEGO (Star Wars) ist eine geschützte Marke. Wer Produkte verkauft, die so aussehen, als wären sie von LEGO, verletzt Markenrechte.
Vor ein paar Monaten habe ich ein Produkt verkauft, von dem ich nicht wusste, dass es nicht original ist, zumal es dieses Produkt in Deutschland gar nicht gibt. Der Käufer drohte mir mit strafrechtlicher Verfolgung und forderte die Rücknahme des Produkts, was ich auch gemacht habe. Beim Einstellen des Angebots habe ich alles fotografiert, und es ist seltsam, dass er erst im Nachhinein reklamiert hat.
Was ich eigentlich sagen will: Ich habe einen anderen Verkäufer gemeldet., da es sich um eine eindeutige Fälschung handelt. Und ebay hat damals behauptet es widerspricht den Richtlinien nicht.
Also ist der Verkauf von Fälschungen erlaubt, solange sich niemand beschwert????
Mfg Benny
18-12-2025 12:46
anna_s@ebay könntest du bitte hier kurz vor deinem verdienten Feierabend noch kurz Antwort geben`?
Vielen Dank 🙂
18-12-2025 12:48
@donald.h schrieb:
LEGO (Star Wars) ist eine geschützte Marke. Wer Produkte verkauft, die so aussehen, als wären sie von LEGO, verletzt Markenrechte.
Hallo @donald.h ,
da bist Du leider etwas auf dem Holzweg, das keine "Fälschungen".
Markenrechte werden nur verletzt, wenn die Klemmbausteine auch unter diesem Namen verkauft werden würden.
Das Patent ist abgelaufen und einen Designschutz der Klemmbausteine gibt es nicht direkt.
Es gibt inzwischen viele Hersteller, die komplatible Klemmbausteine im Programm haben.
Einer der größten ist z.B. BRICKS.
Und LEGO ist da auch sehr schnell mit der Rechtskeule unterwegs, wenn da etwas abzumahnen gäbe.
Das einzige Problem sehe ich hier ggf. in einer nicht zutreffenden Kategorie (LEGO) eingestellt wird.
Das könnte man melden, aber nicht dass die Artikel nichzt angeboten werden dürfen.
18-12-2025 12:57
okay, in der Kategorie marke ist LEGO vermerckt. Aslo das könnte zum problem werden? richtig vertanden?
mfg benny
18-12-2025 12:58
Hallo @donald.h,
gerne unterstütze ich dich.
Fälschungen sind bei eBay nicht erlaubt. Dazu zählen Artikel, die Käufer in die Irre führen sollen, indem sie den Eindruck erwecken, es handele sich um echte oder autorisierte Artikel, obwohl dies nicht der Fall ist.
Du darfst einen Artikel nur einstellen, wenn du dir sicher bist, dass er echt ist und sowohl diesem Grundsatz als auch dem Grundsatz zu geistigem Eigentum entspricht.
Als allgemeine Richtlinie gilt: Wenn ein Artikel mit dem Namen oder dem Logo eines Unternehmens versehen ist, jedoch nicht von diesem hergestellt oder befürwortet wurde, sollte er nicht eingestellt werden.
@perfect-sally Danke dir ![]()
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Ganz liebe Grüße
Anna
18-12-2025 13:07
18-12-2025 13:58
Hier ein beispiel.
Was eine erhebliche Markenrechtsverletzung darstellt.
(links unten beschreibt es als
18-12-2025 14:58
Hallo @donald.h
Du kannst den Artikel bei eBay melden, allerdings wird da nicht viel passieren. Ich habe beispielsweise schon mehrfach versucht, gefälschte Samsung SSDs zu melden, ohne Erfolg. Bei keinem meiner gemeldeten offensichtlichen Fälschungen (4 TB M.2 Gen5 SSD für 40 Euro inklusive Versand) ist eBay in irgend einer Art und Weise tätig geworden. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass kein Grundsatzverstoss festgestellt wurde.
Ähnlich war es mit indizierten Medien, die ohne Versand mit Alterssichtprüfung angeboten worden (oder Alkohol mit Zahlung bei Abholung). Oder Angebote mit verbotenen rechtsradikalen Inhalten (70er Jahre Dieselloks mit Swastika als historische Modelle im Maßstab H0).
Ich habe es mittlerweile aufgegeben, noch irgendetwas zu melden. Es reicht schon, wenn ich mich ärgere, wenn ich solch einen Regelverstoss mitbekomme, da muss ich mich nicht noch ein zweites Mal ärgern, wenn es der eBay KI am virtuellen Hinterteil vorbei geht...
18-12-2025 15:20
Wenn du über eBay (oder irgendeinen anderen Online‑Marktplatz) Fälschungen verkaufst, greift in der EU ein ziemlich strenges rechtliches Netz. Die wichtigsten Punkte lassen sich klar zusammenfassen — und sie betreffen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer.
Der Verkauf von gefälschten Produkten ist in der EU illegal, weil er die Rechte des Markeninhabers verletzt. Das gilt unabhängig davon, ob du wusstest, dass es eine Fälschung ist.
Markeninhaber können Abmahnungen, Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Ware verlangen.
Auch private Verkäufer können haftbar sein.
Die EU arbeitet aktiv daran, Fälschungen im Onlinehandel zu bekämpfen. Ein Beispiel ist das Memorandum of Understanding zwischen EU‑Kommission und Online‑Marktplätzen, das verhindern soll, dass Fakes überhaupt angeboten werden.
eBay ist verpflichtet, Fälschungen zu entfernen und kann:
Angebote löschen
Konten sperren
Daten an Markeninhaber oder Behörden weitergeben
eBay verweist außerdem auf EU‑Verbraucherschutzrecht, das Verkäufer zu korrekten Angaben verpflichtet.
Der neue Digital Services Act verschärft die Regeln:
Plattformen müssen schneller gegen illegale Angebote wie Fälschungen vorgehen
Markeninhaber können leichter melden
Verkäufer können stärker verfolgt werden
Der DSA ist ein zentrales Werkzeug der EU gegen Online‑Fälschungen.
Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben:
Geldstrafen
In schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen
Beschlagnahmung der Ware
Wenn du sicher gehen willst, musst du:
Nur Originalware verkaufen
Herkunft und Echtheit nachweisen können
Keine Markenlogos oder Produktnamen verwenden, wenn du nicht sicher bist
Bei Zweifeln lieber nicht einstellen
Da du als erfahrener Verkäufer ohnehin auf ehrliche, marktgerechte Angebote setzt, passt das gut zu deiner bisherigen Linie.