11-10-2025 19:20
Gelöst! Gehe zu Lösung.
12-10-2025 01:30
@oli-wan_de schrieb:
Ich habe vor zwei Wochen einen Artikel über EBay nach Italien verkauft und dieses als Päckchen (ohne Haftung und Sendungsverfolgung) nach Italien versendet. Das Paket ist noch immer nicht angekommen. Wer haftet, falls die Ware verloren geht?
Einen weiteren Artikel habe ich per versichertem Paket nach Portugal gesendet. Der Käufer sei vom Versanddienstleiser benachrichtigt worden, das Paket liege zur Abholung bereit. Er behauptet, er habe keine Benachrichtigung erhalten und sie Zuhause gewesen. Wer haftet hier?
Muss ich jeweils den Kaufpreis erstatten?
Hallo @oli-wan_de ,
wenn der Italiener einen Fall bei ebay eröffnet, dann erstatte in diesem gleich und lass nicht ebay entscheiden. Sonst gibt es einen Mangeleintrag.
Ausserdem bekommst Du die Verkaufsgebühr wieder (die ja für Verkäufe ins Ausland anfällt), entscheidet ebay, dann ist die Gebühr auch futsch.
Hast Du dem portugisischen Käufer informiert, dass er nicht unbedingt eine Benachrichtung(-skarte) zur Abholung benötigt, sondern ggf. nur einen Ausweis? Sollte ja nicht dort nicht anders sein.
Hat er nur geschrieben, dass nicht benachrichtigt wurde oder kann er es auch nicht abholen?
11-10-2025 19:25 - bearbeitet 11-10-2025 19:28
Wer haftet, falls die Ware verloren geht?
Der Verkäufer! Bleibt noch die Frage wieso man ins Ausland verschickt ohne jeglichen Nachweis. Die Kohle kannst du abschreiben und den Artikel auch.
Wer haftet hier?
Wenn der Käufer seinen Artikel nicht erhält muss erstattet werden! In beiden Fällen!
11-10-2025 19:27
Moin @oli-wan_de
im ersten Fall hast Du auf jeden Fall verloren, da Du weder einen Versand noch einen Zustellnachweis hast.
Auch im zweiten Fall ist es nicht unproblematisch, da Du die Zustellung nicht nachweisen kannst. Außerdem wird dort nicht Ebay-Deutschland für die Abwicklung einer Reklamation zuständig sein.
Das sind zwei Fälle, warum ich nur innerhalb Deutschlands versende. Wenn ein ausländischer Kunde eine deutsche Liefranschrift hat, kein Problem, falls nicht, kein Geschäft.
11-10-2025 19:32
11-10-2025 19:34
11-10-2025 19:42
11-10-2025 19:52
Moin @oli-wan_de
ich würde Dir gerne etwas anderes schreiben. Aber da Du per Päckchen verschickt hast, hast Du wohl schlechte Karten, so Leid es mir tut. Ich musste in meinen ersten Jahren leider auch hier einiges an "Lehrgeld" bezahlen.
Leider hat sich die Entwicklung im Online-Handel (nicht nur bei Ebay) immer weiter in diese Richtung entwickelt. Brave new world um den alten Aldous zu zitieren.
11-10-2025 19:57
Ja, da kannst du mit dem BGB kommen wie du willst. Es nützt nichts bei ebay greift der Käuferschutz. Du kannst dann ausserhalb ebay das BGB durchsetzen.
11-10-2025 20:14
11-10-2025 20:16
11-10-2025 20:27
Und was ist mit der DHL? 10,49€ oder sowas an Versandkosten sind dann in dem Sand gesetzt und die ersetzen mir den Warenwert dann auch nicht?
Natürlich nicht! Ein Päckchen hat nicht nur keine Sendungsverfolgung sondern auch keine Versicherung.
11-10-2025 20:40
11-10-2025 22:35
Moin @oli-wan_de
als Verkäufer bist Du bei Ebay nur der Dumme, wenn Du ohne Sendungs- und Liefernachweis verschickst.
Den Käufer interessiert das natürlich meistens nicht, er ist oft nur auf niedrige Versandkosten aus.
Ich setze dagegen auf Käufer, die dafür Verständnis haben, denn die möchten die Artikel meist ohne Komplikationen erhalten. Deshalb versende ich grundsätzlich nur mit Sendungs- und Liefernachweis im Inland.
12-10-2025 01:30
@oli-wan_de schrieb:
Ich habe vor zwei Wochen einen Artikel über EBay nach Italien verkauft und dieses als Päckchen (ohne Haftung und Sendungsverfolgung) nach Italien versendet. Das Paket ist noch immer nicht angekommen. Wer haftet, falls die Ware verloren geht?
Einen weiteren Artikel habe ich per versichertem Paket nach Portugal gesendet. Der Käufer sei vom Versanddienstleiser benachrichtigt worden, das Paket liege zur Abholung bereit. Er behauptet, er habe keine Benachrichtigung erhalten und sie Zuhause gewesen. Wer haftet hier?
Muss ich jeweils den Kaufpreis erstatten?
Hallo @oli-wan_de ,
wenn der Italiener einen Fall bei ebay eröffnet, dann erstatte in diesem gleich und lass nicht ebay entscheiden. Sonst gibt es einen Mangeleintrag.
Ausserdem bekommst Du die Verkaufsgebühr wieder (die ja für Verkäufe ins Ausland anfällt), entscheidet ebay, dann ist die Gebühr auch futsch.
Hast Du dem portugisischen Käufer informiert, dass er nicht unbedingt eine Benachrichtung(-skarte) zur Abholung benötigt, sondern ggf. nur einen Ausweis? Sollte ja nicht dort nicht anders sein.
Hat er nur geschrieben, dass nicht benachrichtigt wurde oder kann er es auch nicht abholen?
12-10-2025 10:42
12-10-2025 10:42
12-10-2025 20:29
Hallo @perfect-sally
Du schreibst:
Wenn der Käufer seinen Artikel nicht erhält muss erstattet werden! In beiden Fällen!
Ganz so eindeutig ist es aber nicht !
Wenn Du per Sendungsnachweis bzw. Sendungsverfolgung nachweisen kannst das ein (oder mehrere) Zustellversuch unternommen wurde, der Kunde aber nicht zu Hause war und die Lieferung nun zur Abholung bereit liegt, wird es schwammig !
Behauptet der Kunde man hätte ihn nicht benachrichtigt, kann das stimmen oder auch nicht !
Stimmt es NICHT, kann das niemand beweisen.
Stimmt es, kann man es auch nicht beweisen, wäre aber dann das verschulden der dortigen Post.
In beiden Fälle kann der Verkäufer belegen das er richtig gearbeitet hat, denn die Lieferung wäre ja angekommen, wäre der Käufer nur zu Hause gewesen.
Das er aber nicht zu Hause war, kann dem Verkäufer doch wohl nicht angelastet werden - oder ???
Es gibt bei Ebay eine in den Richtlinien festgelegte "Mitwirkungspflicht" des Käufers.
Das bedeutet unter anderem wenn eine Lieferung bis zu dem gennanten Termin (+2-3 Tage vielleicht) nicht eingetroffen ist, sollte der Käufer selbsttätig beim Verkäufer nachfragen.
Dieser hat dann die Möglichkeit den Verbleib zu klären bzw. die richtigen Schritte einzuleiten !
So SOLLTE es sein - ist es aber leider in 99% aller Fälle nicht.
Trotzdem ist diese Mitwirkungspflicht Teil der Ebay Richtlinien - es kommt also wohl auf den Einzelfall an und an wen man beim Ebay-Kundenservice gerät und wie verständig bzw. sachkundig derjenige ist !
12-10-2025 20:37
was spielt es für eine Rolle ob der Käufer seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist oder nicht? Er erhält seinen bezahlten Artikel nicht und da interessiert sich ebay nicht dafür in wie weit er mitgewirkt hat oder auch nicht.
Man kann doch nicht einfach den Artikel irgendwann zurückbekommen und dann nicht erstatten. Ich glaube nicht, dass ebay das zulässt - zumindest nicht wenn der Käufer innerhalb des Käuferschutz noch einen nicht erhaltenen Artikel meldet.
Vielleicht kann man im höchsten Fall etwas zum Abzug bringen aber sicher nicht die Erstattung verweigern.
12-10-2025 21:11
12-10-2025 21:11
Doch, Ebay interessiert das schon !
Lies mal hier:
Gelöst: Und mal wieder Probleme mit dem Auslandsversand - eBay Deutschland Community
In einem weiteren Fall (wurde hier bereits gelöscht -warum auch immer) hatte ich einen ähnlichen Fall, weil der Kunde die Lieferung nicht beim Zoll abgeholt hat.
In beiden Fälle habe ich Recht bekommen - da der Kunde eben eine Mitwirkungspflicht hat und er dieser in beiden Fällen nicht nachgekommen ist !