eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!
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25-07-2025 01:20
Ich habe die letzten Wochen ein "Verkaufserlebnis" gemacht, was mich vor allem in Hinblick auf eBay etwas sprachlos zurücklässt. Kurzum: Ich wurde von einer Käuferin abgezogen, und das alles mit freundlicher Unterstützung von eBay.
Angefangen hat alles damit, weil ich ein neues und originalversiegeltes Handy auf eBay verkauft habe. War ein höherer dreistelliger Betrag als Verkaufspreis auf eBay. Wie ich es immer bei höherpreisigen Artikel mache, habe ich den Vorgang des Einpackens in den Versandkarton gefilmt, im Beisein von Zeugen. Das gleiche ebenfalls mit dem Einlegen in die Packstation. Habe auch nochmal gefilmt, dass die Handyverpackung versiegelt ist und die Siegel intakt sind.
Die Käuferin hat die Sendung nachweislich erhalten. Sie behauptete jedoch, dass in der versiegelten Originalverpackung nicht das Handy gemäß Artikelbeschreibung sei, sondern ein zwei Generationen älteres Modell vom selben Hersteller in einer dazu anderen Farbe gelegen habe. Sie hat dann bei eBay einen Fall geöffnet und forderte die Rücksendung des Handys an mich, da es nicht der Beschreibung entspräche. Um ihre Behauptungen zu untermauern, hat sie dem eBay-Fall Bilder angefügt. Man sieht das noch ungeöffnete und unversehrte Paket (auf dem Versandweg kann also nichts passiert sein). Außerdem die noch originalversiegelte Handyverpackung. Dann noch Bilder mit der dann geöffneten Handyverpackung, neben der der vermeintliche Inhalt in Form des erwähnten zwei Generationen älteren Handys liegt. Es sind auf den Bildern Gebrauchsspuren am Handy zu erkennen.
Hab mich da relativ schnell festgelegt, dass da jemand gerade versucht mich über den Tisch zu ziehen. Daher habe ich einfach geantwortet, dass sie ein originalversiegeltes Handy erhalten hat wie beschrieben und die Behauptungen nicht plausibel sind und da ich Privatverkäufer bin leider keine Rückgabe anbieten kann. Sie hat alle Lösungsversuche abgeblockt und hat beispielsweise auch Anfragen nach der IMEI des Geräts ignoriert.
Irgendwann wurde dann eBay eingeschaltet. EBay hat mich erstmal aufgefordert der Käuferin auf meine eigenen Kosten ein Versandetikett auszustellen. Habe dann mehrmals mit Ebay telefoniert und erklärt, dass ich alles sehr gut dokumentiert habe und kein Zweifel daran besteht, dass die Käuferin ein originalversiegeltes Gerät erhalten hat und sie selbst das sogar in Form von Bildern bestätigt hat. In diesen Telefonaten hat man mir auch mitgeteilt, dass eBay bereits ein Versandetikett für die Käuferin ausgestellt habe und ich auf die Rücksendung warten könnte, um dann wiederum einen Fall aufzumachen, in dem ich dann angeben könnte, dass die Käuferin mir ein falsches Gerät zurückgesendet hat. Hat mir zwar nicht gefallen das Vorgehen, aber dachte mir wenn sie es ohne Aufforderung an mich zurückschickt, kann ich dagegen auch wenig machen.
Heute dann der Hammer: Mail von eBay, Fall wurde zu Gunsten der Käuferin entschieden, das einbehaltene Geld wieder an sie ausgezahlt. Fall wäre damit abgeschlossen. Ich natürlich direkt bei eBay angerufen, was das soll. Antwort war, dass ich ja kein Rücksendeetikett bereitgestellt hätte, damit den Aufforderungen nicht nachgekommen wäre und daher ohne weitere Prüfung der Käuferin Recht gegeben wurde. Wie ich jetzt an das Geld oder zumindest an die Ware komme war der Hotline dann komplett egal. Erstmal: Die Hotline in den zwei Gesprächen davor hat mich einfach eiskalt angelogen. Es wurde scheinbar nie ein Versandetikett von eBay ausgestellt. Durch die Aussagen am Telefon habe ich natürlich erstmal kein Handlungsbedarf gesehen.
Davon abgesehen wurde mir im heutigen Gespräch noch mitgeteilt, dass eBay dem Käufer da erstmal glauben würde. Geht's noch? Ich kann also als Käufer auf Ebay einfach behaupten was anderes bekommen zu haben und der Verkäufer MUSS dann ohne wenn und aber den Artikel an sich zurückschicken lassen? Mehrfach habe ich angeboten die eindeutigen Videoaufnahmen, wie ich die originalversieglte Verpackung in das Versandpaket und in die Packstation lege, eBay zuzusenden. Es wurde nicht danach gefragt.
Habe dann nochmal die Käuferin angeschrieben und Sie aufgefordert die Ware so wie ich Sie ihr zugesendet habe (also originalversiegelt) an mich zurückzusenden. Und jetzt wirds unterhaltsam: Die Käuferin hat mir recht frech geantwortet, dass nach den eBay-Richtlinien das Handy nach der Entscheidung nun in ihr Eigentum übergegangen wäre und über das sie nun frei verfügen könne. Und da sie ja nicht weiß wo das Handy herkommt und es eventuell Diebesgut sein könnte, hätte sie es nun in der Stadt auf einen Mülleimer gelegt.
Natürlich völliger Quatsch und einfach unfassbar peinlich schlecht gelogen. Sie sitzt jetzt da mit meinem Geld, hat ein neues Handy und dazu noch ihr gebrauchtes altes Handy auf das sie wohl keine Lust mehr hatte. Und das alles, weil vor allem eBay Verkäufer an der Hotline anlügt, um dann künstlich eine Situation herbeizuführen, in der dann ohne großen Aufwand einer betrügerischen Käuferin Recht gegeben werden kann.
Für mich war's das mit eBay. Als Verkäufer wird man hier nur abgezogen, mit ganz viel Unterstützung durch eBay.
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25-07-2025 15:23
Danke, liebe miriam@ebay ! 🤗
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende! 😊

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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25-07-2025 15:23
Sofort alles ausdrucken, eine Aktennotiz über das Telefonat mit eBay anfertigen, investiere schnellstens in einen Anwalt und informiere den Verbraucherschutz/Presse mit diesem. Ziehe es durch, damit Du wieder an Dein Geld kommst und es öffentlich wird, somit andere Verkäufer gewarnt sind vor diesen Maschenschaften und kriminelle Käufer merken, dass es für sie mit einer Privatklage sehr teuer werden kann und sie nicht immer davon kommen. Solche Threads gibt es hier massenweise, Betrüger wissen genau wie locker sie hier kostenlos an Handys/PC kommen!
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25-07-2025 15:39
Moin @schrauben-seidel
Ich gehe auch davon aus, daß so etwas sehr kostspielig wäre. Daher würde ich mir eher überlegen, solche Artikel an Selbstabholer anzubieten und mir vor der Übergabe den korrekten Artikel und die Prüfung bestätigen lassen.
Der Nachteil dabei ist natürlich, daß die Reichweite eines solchen Angebots dann stark eingeschränkt ist.
Hier würde ich natürlich auch prüfen, ob Ebay die richtige Plattform für solche Artikel ist.
Peter
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25-07-2025 16:30
@bootyooty schrieb:@terri131719 uuups.......... 😩
Nicht schlimm 🤗
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25-07-2025 19:07
In dem Eingangstext lese ich das die "Kundin" nach der IMEI gefragt wurde.
Hast du die nicht oder rückt sie die nicht raus?
Soweit ich weiß kann man das Handy über die IMEI sperren lassen .
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26-07-2025 11:43
Die Käuferin hat mir recht frech geantwortet, dass nach den eBay-Richtlinien das Handy nach der Entscheidung nun in ihr Eigentum übergegangen wäre und über das sie nun frei verfügen könne. Und da sie ja nicht weiß wo das Handy herkommt und es eventuell Diebesgut sein könnte, hätte sie es nun in der Stadt auf einen Mülleimer gelegt.
Ab zur Polizei und Anzeige wegen Unterschlagung/Betrug, ebenso Mahnverfahren zur Beitreibung des Geldes anstoßen.
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26-07-2025 11:50
Bei der Summe einfach nichts tun und der Käuferin dadurch das Handy/Geld auf dem Silbertablett zu präsentieren, ist ja wohl auch keine Option.
Davon abgesehen, dass eine Anzeige bei er Polizei nichts kostet, das Mahnverfahren online für ein paar zig Euro gestartet werden kann.
Also bitte nicht immer mit diesem "Nichts, außer schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen." kommen, das ist wenig hilfreich.
Und solange man nichts unternommen hat, kann man auch nicht wissen, ob es was zu holen gibt. Und das gibt es mit Sicherheit, denn der Kaufpreis wurde ja erstmal gezahlt.
Von daher ist Geld da.
Wenn alle Stricke reißen, hat man 30 Jahre einen Titel gegen die Käuferin und kann diesen jederzeit vollstrecken lassen, Kontosperrung, Pfändung usw.
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26-07-2025 12:01
Ich würde das nun bereits mit Sicherheit benutzte Handy nicht zurück haben wollen.
Da müsste dann wegen Wertverlust verhandelt werden, denn es ist nicht mehr neu und nicht mehr versiegelt.
Da wäre mir das Geld für das angeblich entsorgte Handy lieber, geht auch einfacher durchzusetzen.
Volle Summe einklagen, fertig.
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26-07-2025 16:13
@molfish schrieb:In dem Eingangstext lese ich das die "Kundin" nach der IMEI gefragt wurde.
Hast du die nicht oder rückt sie die nicht raus?
Soweit ich weiß kann man das Handy über die IMEI sperren lassen .
Die wird er haben - die steht mit all den anderen Angaben auf dem Karton ...
Die sind ja in Folie eingeschweißt trotzdem zu sehen.
Vermute, er wollte sie "testen"
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27-07-2025 07:25
Hallo @ schrauben-seidel,
Wie es bei euch in Deutschlamd geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnisse. Bei uns in der Schweiz gib es diese von Dir angesprochene Versandart / Service schon seit Jahren.
Genannt wird diese Versandart wie folgt:
Eingeschrieben mit Sendungsverfolgung, Empfang nur gegen Unterschrift des namentlichn Empfängers.
Damit ist der Postbote / die Poststelle verpflichtet die Identität des Empfängers zu kontrollieren und mit einem Foto des Personalausweis, der Identitätskarte oder eines anderen Amtlich annerkannten Ausweis auf welchem die Personenangaben und die Unterschrift ersichtlich auszuführen.
Dieses Foto wird dem Versender zeitnahe zugestellt und bei der Post für längere Zeit abgespeichert, inklusive Sendungsnummer und dem für den Versand ins Ausland nötige Zolldokument (CN22).
Bei sehr hochpreisigen Artikel sicher ein gute Versandart. Die Zusatzkosten für diese Absicherung ist mit einer Grundgebühr von 6.00 .-sFr. noch tragbar.
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am
28-07-2025
00:09
- zuletzt bearbeitet am
28-07-2025
13:24
von
kh-brendon
Ich finde es sehr schade, hier als einzige offizielle Reaktion von ebay zu lesen, dass man kein Fehlverhalten erkennen könne und alles korrekt gelaufen sei.
Die Käuferin, die hier den Betrug durchgezogen hat, hat mittlerweile schon ihr drittes Profil dicht gemacht bekommen
Das dritte und aktuellste Profil hatte bis vor wenigen Tagen noch hunderte Artikel als Neuware zum Verkauf online. Sie war aber nur als Privatverkäuferin angemeldet. Kein Impressum, keine Widerrufsrecht. Als Käuferin war sie vor allem bei Shops aktiv, die lediglich B-Ware und Versandrückläufer anbieten. Und genau diese Art von Artikeln tauchten dann bei ihr im Shop als Neuware auf. Alles sehr einfach nachzuvollziehen, offenbar nur nicht für ebay.
Just in dem Zeitraum als ich hier öffentlich über den Fall berichtete und scheinbar sich ebay das auch nochmal genauer angeschaut hatte, bietet das Profil nichts mehr zum Verkauf an. Scheinbar von ebay alles zugesperrt worden, wie bei den Profilen davor auch schon. Hat für sie aber trotzdem gerreicht, über ein Jahr lang hunderte Artikel als Neuware unter diesen Umständen zu verticken. Und wenn sie jetzt schon beim dritten Profil ist und ebay es in der Vergangenheit schon nicht hinbekommen hat sie von der Plattform fernzuhalten, wird es wohl auch wieder ein viertes Mal für sie funktionieren ein neues Konto hochzuziehen und wieder Käufer und Verkäufer zu prellen.
Da frage ich mich schon etwas was hier bei ebay eigentlich schief läuft? Die Systeme, die so etwas verhindern sollen, funktionieren schonmal sicher nicht. So jemandem mit so einer Vorgeschichte einfach so ohne weitere Prüfung 600€ zurückzuerstatten ist jedenfalls mehr als fahrlässig.
Das ist einfach ein Armutszeugnis.
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28-07-2025 00:56
Sehr traurige Reaktion hier von ebay. Ich habe gar keine Lust mehr irgendwas Hochpreisiges zu verkaufen, da es ja anscheinend keinerlei Möglichkeiten gibt, einen Betrug zu verhindern.
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28-07-2025 12:12
Es gibt mMn bei eBay drei Gruppen von Verkäufern:
Die erste sind die, die jahrelang hier verkauft haben und nach Einführung der neuen Zwangszahlungsverpflichtungen gleich aufgehört haben, da sie keine Lust auf Verarxxung hatten. Ich war seit 2001 hier privat verkaufstätig bis zu dieser Einführung. Diese "Verkäufer" sind logischerweise auch keine Verkäufer mehr.
Zweitens die Verkäufer die nach der Einführung hier verkaufen, um dann einmal richtig auf die Kresse zu fallen. In der Regel sehr oft Neumitglieder (nach der Einführung) oder Wenigverkäufer, die keine Ahnung haben, wie eBay nun wirklich funktioniert und nur die schönen Werbemails kennen (wenn überhaupt).
Und dann gibt es die dritte Gruppe, die verkaufen, Kresse kennenlernen, und dann weiter mit dem Verkaufen. Also die ganz Harten. Evtl. spielt dabei auch die Höhe der Verluste eine Rolle. Wer einmal 500€+ in den Sand setzt hat eher weniger Lust, weiter zu machen, als einer, der über 2 bis 3 Monate verteilt 5x 10€ ins Nirvana sendet, bzw. Verschenkclown spielen möchte.
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28-07-2025 16:23
@constantin.vw schrieb:
Sehr traurige Reaktion hier von ebay. Ich habe gar keine Lust mehr irgendwas Hochpreisiges zu verkaufen, da es ja anscheinend keinerlei Möglichkeiten gibt, einen Betrug zu verhindern.
Das stimmt so nicht, @constantin.vw. Jedoch sollte man sich nich weigern, den Artikel erst mal zurückzunehmen und den Rückversand organisieren. Ergibt eine Begutachtung des retournierten Artikels, dass es ein Problem mit dem Zustand des Artikels gibt, nachdem dieser zurückgesendet wurde, kannst du und das betroffene Mitglied melden, zum Beispiel nur eine Teilrückerstattung anbieten und es gibt auch die Unterstützung durch unseren Verkäuferschutz.
Liebe Grüße
Miriam
Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ✨
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
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29-07-2025 12:14
Hallo Miriam und Mia,
zuerst will ich sagen, dass ich es sehr löblich finde, dass ihr euch im Namen von eBay hier zu Wort meldet und zu dem Thema Stellung bezieht. Dafür danke ich euch.
Allerdings frage ich mich schon welche Art von Fehlerkultur bei eBay existiert bzw. ob es diese überhaupt im Unternehmen gibt. Man kann es sich natürlich - wie auch hier geschehen - recht einfach machen und sich auf die zwar formal korrekte, aber inhaltlich fragwürdige Argumentation zurückziehen, dass der Käufer sich ja "geweigert" hätte den Artikel zurückzunehmen.
Auf diese Art und Weise wird man Dinge aber nie zum Besseren ändern können, wenn man sich nicht selbst fragt, wie und ob man Fehler gemacht hat.
Was ich mir selbst vorwerfe und damit auch als Fehler eingestehe, ist natürlich das Vertrauen darin, von eBay-Mitarbeitern am Telefon korrekte Informationen übermittelt zu bekommen. Zukünftig werde ich wohl alles Gesprochene aufzeichnen lassen müssen.
Ist dieses Bewusstsein auch bei eBay vorhanden?
Das beste Beispiel dazu ist die Mail, die wahrscheinlich jeder Verkäufer von eBay erhält, wenn es zu so einem Fall kommt. Es ist eine längere Mail mit insgesamt 6 Absätzen. Das meiner Meinung nach wichtigste steht zufällig (oder mit voller Absicht?) ganz am Ende der Mail im letzten Absatz:
"Wenn Sie dem Käufer keine Rücksendemethode anbieten bzw. die Rückgabe nicht innerhalb von 4 Kalendertagen ermöglichen, müssen Sie möglicherweise eine vollständige Rückerstattung veranlassen, ohne dass der Artikel an Sie zurückgeschickt wird."
1. Eine Frist von 4 Kalendertagen? Eine derart kurze Frist ist mir noch nie untergekommen und wäre überall anders rechtlich auch wohl kaum durchsetzbar. Wenn man bedenkt, dass das Überschreiten der Frist direkt ohne weitere Prüfung zu einem Verlust eines sehr hohen Betrages führen kann, ist das ganze noch fragwürdiger.
2. Anscheinend war für Ebay ja von Anfang klar, dass es nicht möglicherweise, sondern sehr sicher, ohne Zweifel und ohne weitere Prüfung zu einer vollständigen Rückerstattung kommt, denn so ist es auch direkt nach Ablauf der Frist geschehen. Warum dann nicht klar kommunizieren was Sache ist und dem Verkäufer die Dringlichkeit nochmal klar machen? Warum mit solchen Schlagwörtern nochmal eine gewisse Ungewissheit implizieren, die vielleicht nochmal darauf hinweisen könnte, dass doch nochmal erst geprüft wird und man eigene Beweise einbringen kann? Möchte man, dass der Verkäufer in dieser Hinsicht im Unklaren bleibt?
3. Den letzten Teilsatz (vollständige Rückerstattung ohne Rücksendung) finde ich überaus bedenklich und könnte auch mitursächlich für die Tatsache sein, dass ich jetzt weder Geld noch Ware habe. Für Ebay ist es also tatsächlich denkbar, dass eine vollständige Rückersattung erfolgt, ohne dass die Sache an mich zurückgeschickt/herausgegeben werden muss? Rechtlich ist das in Deutschland unter keine Umständen haltbar. In den Grundsätzen zum Käuferschutz schreibt Ebay darüber hinaus: "Der Käufer muss in der Regel den Artikel zurückschicken"
Nein, er muss ihn nicht in der Regel zurückschicken, sondern auf alle Fälle. Eine andere rechtliche Interpretation existiert nicht.
Bedenklich ist, dass die Käuferin sich in ihrem Glauben, dass sie die Ware behalten dürfe und das diese jetzt ihr Eigentum sei, über welches sie frei entscheiden könne, auf Informationen von eBay beruft. In der Mail an mich ist klar erkennbar, dass eBay diese Konstellation (Geld zurück und Ware trotzdem behalten) für rechtlich möglich hält.
Juristisch wäre eBay spätestens dann in der Verantwortung, wenn der Plattform bewusst ist, dass ihre Formulierungen zu rechtswidrigem Verhalten verleiten. Als international tätiges Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung sollte eBay die zivilrechtlichen Grundlagen in Deutschland kennen.
Aber da wären wir wieder beim Thema Fehlerkultur. Werden hier selbstkritisch eigene Fehler, bestehende Strukturen und Abläufe hinterfragt und kontinuierlich nach alternativen, besseren Lösungen geschaut? Den bisherigen Reaktionen nach zumindest bis jetzt nicht.
Mir drängt sich eher der Eindruck auf (und das ist objektiv anhand der gegebenen Umstände auch kaum anders zu sehen), dass eBay durch gewisse Maßnahmen (kurze Fristen, uneindeutige Formulierungen, versteckte/unübersichtliche Informationen) gewisse Reaktionen oder Nicht-Rektionen "erzwingen" will, um solche Fälle ohne weiteren Aufwand und Kosten schnell abschließen zu können, selbst wenn man damit offensichtlich Betrug fördert oder zumindest vereinfacht.
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29-07-2025 16:31
Geh mit allem was Du hast zur Polizei und erstatte zumindest gegen die Verkäuferin Anzeige . Besser noch wäre Du lässt das einen Anwalt machen.
Bin ja mal gespannt wie es bei mir zu Ende geht , habe vor Kurzem das erste Mal was über Ebay verkauft . Zwei Teile zusammen für über 2 T € . Ebay hat sich jetzt schon rausgenommen , dass bererits dort durch den Käufer eingegangenes Geld bis 22.8. einbehalten zuz wollen , hat sich seine Gebühren für den Verkaug aber davon schon abgezogen .
Alleine das halte ich für nicht gesetzteskonform und als eine reine Willkühr.
Ich stelle mich scon drauf ein , nicht an mein Geld zu kommen und einen Anwalt einschalten zu müssen , daher eigentlich auch mein Rat an dich das Gleiche zu machen oder zumindest zum Verbraucherschutz zu gehen.
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30-07-2025 05:29 - bearbeitet 30-07-2025 05:29
Hallo @jo-35987850
dass eBay Dein Geld bis zu 30 Tage oder länger einbehalten könnte, steht so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Du zugestimmt hast. Du bist ein neuer Verkäufer, und verkaufst zu Beginn gleich hochpreisige Artikel (über 2000 Euro für zwei Artikel) und da wunderst Du Dich, dass Du nicht sofort Dein Geld ausbezahlt bekommst?
Da würde mich mal interessieren, welchen Grund Du für die Klage angeben willst - etwa weil eBay sich an die AGB hält und deren Ermessensspielraum nutzt, dem Du ausdrücklich zugestimmt hast? Oder hast Du Dir die AGB etwa nicht genau durchgelesen und einfach zugestimmt, ohne auf die Details zu achten?
Hast Du denn schon Dein Bankkonto verifiziert und eine Ausweiskopie hochgeladen? Ansonsten könnte es mit der Auszahlung noch ein bisschen länger dauern.
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31-07-2025 09:46
Das hilft nicht weiter, denn damit kann man nur beweisen, DASS etwas zugestellt wurde, nicht aber, welchen Inhalt das Päckchen hatte.
Für Schriftstücke gibt es die Möglichkeit, durch Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, was bei Päckchen aber natürlich nicht weiter hilft.
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31-07-2025 10:01
Natürlich muss eine Fallbearbeitung irgendwann abgeschlossen werden, insbesondere wenn ebay alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Aber hier macht die Bearbeitung schon den Eindruck einer extrem standartisierten Vorgehensweise, egal, ob der Standard passt. Die Käuferin hat doch behauptet, ein anderes Handy bekommen zu haben und zeigte das auch vor. Wozu soll das zurückgesendet werden, was will man da begutachten?
btw: Wer schreibt der bleibt. Wenn die Überlassung eines Rücksendeetikettes so extrem wichtig ist, dann wäre es sinnvoll, die Verkäuferin standartmäßig darauf mit einer email hinzuweisen.
Als Anfängerin auf ebay stimmt mich das schon sehr nachdenklich.
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31-07-2025 10:04
Wie wäre denn folgende Vorgehensweise?
Nimm denjenigen, der dir selbst das Handy verkauft hat, auf Schadensersatz in Anspruch, mit der Begründung, es sei das falsche Handy in der Packung gewesen. In einem darauf folgenden Zivilprozess benennst du deine eigene Käuferin als Zeugin.
Natürlich lohnt sich der Zeit und Geld Aufwand nicht wirklich, aber mir wäre es das wert, die käuferin schwitzen zu sehen.
