eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!
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25-07-2025 01:20
Ich habe die letzten Wochen ein "Verkaufserlebnis" gemacht, was mich vor allem in Hinblick auf eBay etwas sprachlos zurücklässt. Kurzum: Ich wurde von einer Käuferin abgezogen, und das alles mit freundlicher Unterstützung von eBay.
Angefangen hat alles damit, weil ich ein neues und originalversiegeltes Handy auf eBay verkauft habe. War ein höherer dreistelliger Betrag als Verkaufspreis auf eBay. Wie ich es immer bei höherpreisigen Artikel mache, habe ich den Vorgang des Einpackens in den Versandkarton gefilmt, im Beisein von Zeugen. Das gleiche ebenfalls mit dem Einlegen in die Packstation. Habe auch nochmal gefilmt, dass die Handyverpackung versiegelt ist und die Siegel intakt sind.
Die Käuferin hat die Sendung nachweislich erhalten. Sie behauptete jedoch, dass in der versiegelten Originalverpackung nicht das Handy gemäß Artikelbeschreibung sei, sondern ein zwei Generationen älteres Modell vom selben Hersteller in einer dazu anderen Farbe gelegen habe. Sie hat dann bei eBay einen Fall geöffnet und forderte die Rücksendung des Handys an mich, da es nicht der Beschreibung entspräche. Um ihre Behauptungen zu untermauern, hat sie dem eBay-Fall Bilder angefügt. Man sieht das noch ungeöffnete und unversehrte Paket (auf dem Versandweg kann also nichts passiert sein). Außerdem die noch originalversiegelte Handyverpackung. Dann noch Bilder mit der dann geöffneten Handyverpackung, neben der der vermeintliche Inhalt in Form des erwähnten zwei Generationen älteren Handys liegt. Es sind auf den Bildern Gebrauchsspuren am Handy zu erkennen.
Hab mich da relativ schnell festgelegt, dass da jemand gerade versucht mich über den Tisch zu ziehen. Daher habe ich einfach geantwortet, dass sie ein originalversiegeltes Handy erhalten hat wie beschrieben und die Behauptungen nicht plausibel sind und da ich Privatverkäufer bin leider keine Rückgabe anbieten kann. Sie hat alle Lösungsversuche abgeblockt und hat beispielsweise auch Anfragen nach der IMEI des Geräts ignoriert.
Irgendwann wurde dann eBay eingeschaltet. EBay hat mich erstmal aufgefordert der Käuferin auf meine eigenen Kosten ein Versandetikett auszustellen. Habe dann mehrmals mit Ebay telefoniert und erklärt, dass ich alles sehr gut dokumentiert habe und kein Zweifel daran besteht, dass die Käuferin ein originalversiegeltes Gerät erhalten hat und sie selbst das sogar in Form von Bildern bestätigt hat. In diesen Telefonaten hat man mir auch mitgeteilt, dass eBay bereits ein Versandetikett für die Käuferin ausgestellt habe und ich auf die Rücksendung warten könnte, um dann wiederum einen Fall aufzumachen, in dem ich dann angeben könnte, dass die Käuferin mir ein falsches Gerät zurückgesendet hat. Hat mir zwar nicht gefallen das Vorgehen, aber dachte mir wenn sie es ohne Aufforderung an mich zurückschickt, kann ich dagegen auch wenig machen.
Heute dann der Hammer: Mail von eBay, Fall wurde zu Gunsten der Käuferin entschieden, das einbehaltene Geld wieder an sie ausgezahlt. Fall wäre damit abgeschlossen. Ich natürlich direkt bei eBay angerufen, was das soll. Antwort war, dass ich ja kein Rücksendeetikett bereitgestellt hätte, damit den Aufforderungen nicht nachgekommen wäre und daher ohne weitere Prüfung der Käuferin Recht gegeben wurde. Wie ich jetzt an das Geld oder zumindest an die Ware komme war der Hotline dann komplett egal. Erstmal: Die Hotline in den zwei Gesprächen davor hat mich einfach eiskalt angelogen. Es wurde scheinbar nie ein Versandetikett von eBay ausgestellt. Durch die Aussagen am Telefon habe ich natürlich erstmal kein Handlungsbedarf gesehen.
Davon abgesehen wurde mir im heutigen Gespräch noch mitgeteilt, dass eBay dem Käufer da erstmal glauben würde. Geht's noch? Ich kann also als Käufer auf Ebay einfach behaupten was anderes bekommen zu haben und der Verkäufer MUSS dann ohne wenn und aber den Artikel an sich zurückschicken lassen? Mehrfach habe ich angeboten die eindeutigen Videoaufnahmen, wie ich die originalversieglte Verpackung in das Versandpaket und in die Packstation lege, eBay zuzusenden. Es wurde nicht danach gefragt.
Habe dann nochmal die Käuferin angeschrieben und Sie aufgefordert die Ware so wie ich Sie ihr zugesendet habe (also originalversiegelt) an mich zurückzusenden. Und jetzt wirds unterhaltsam: Die Käuferin hat mir recht frech geantwortet, dass nach den eBay-Richtlinien das Handy nach der Entscheidung nun in ihr Eigentum übergegangen wäre und über das sie nun frei verfügen könne. Und da sie ja nicht weiß wo das Handy herkommt und es eventuell Diebesgut sein könnte, hätte sie es nun in der Stadt auf einen Mülleimer gelegt.
Natürlich völliger Quatsch und einfach unfassbar peinlich schlecht gelogen. Sie sitzt jetzt da mit meinem Geld, hat ein neues Handy und dazu noch ihr gebrauchtes altes Handy auf das sie wohl keine Lust mehr hatte. Und das alles, weil vor allem eBay Verkäufer an der Hotline anlügt, um dann künstlich eine Situation herbeizuführen, in der dann ohne großen Aufwand einer betrügerischen Käuferin Recht gegeben werden kann.
Für mich war's das mit eBay. Als Verkäufer wird man hier nur abgezogen, mit ganz viel Unterstützung durch eBay.
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25-07-2025 06:12
Hallo,
ich kann dir nur beipflichten. Ich habe ähnliches durch, aber zum Glück nur ein kleiner Betrag.
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25-07-2025 08:43
Hallo, ein Betrag von 599,-€ plus Versandkosten ist bestimmt kein "Pappenstiel". Ich würde sämtlichen Schriftverkehr sowohl mit eBay als auch der Käuferin sofort sichern und ausdrucken! Dann würde ich damit eine Strafanzeige bei der Polizei, gegen die Käuferin, stellen. Die IMEI auch der Polizei mitteilen. (ohne Netzbetreiber, da das Handy ja neu war, wirds aber wohl nicht viel bringen) Bei dem Betrag könntest du dir auch überlegen, einen Anwalt einzuschalten! Also, so wie bisher gegeben, würde ich das nicht hinnehmen!!!
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25-07-2025 09:34
Moin,
Die Käuferin hat mir recht frech geantwortet, dass nach den eBay-Richtlinien das Handy nach der Entscheidung nun in ihr Eigentum übergegangen wäre und über das sie nun frei verfügen könne. Und da sie ja nicht weiß wo das Handy herkommt und es eventuell Diebesgut sein könnte, hätte sie es nun in der Stadt auf einen Mülleimer gelegt.
What???? Erstens entscheidet nicht ebay über Eigentum und zweitens halte ich es für absolut unglaubwürdig, dass jemand ein Handy in einer Stadt auf einen Mülleimer legt.
mia@ebay kannst du dir diese Merkwürdigkeit mal anschauen?
Um dein Eigentum wieder zu erlangen, hättest du ein Rücksendeetikett an die Käuferin senden müssen, hast du das getan?
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25-07-2025 09:55
In diesen Telefonaten hat man mir auch mitgeteilt, dass eBay bereits ein Versandetikett für die Käuferin ausgestellt habe und ich auf die Rücksendung warten könnte, um dann wiederum einen Fall aufzumachen, in dem ich dann angeben könnte, dass die Käuferin mir ein falsches Gerät zurückgesendet hat.
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25-07-2025 10:00
Das Ganze ist Vorsatz und das böse B-Wort.
Anzeige stellen und beten. Es ist ein Unding, daß der Hausherr hier ohne den Verkäufer anzuhören "einfach" solche Beträge erstattet.
Das sind so Dinger, wo ich mir schon länger wünsche, man würde die Plattform da in Regreß nehmen.
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25-07-2025 10:02
Ich habe zwei Mal mit eBay innerhalb der Frist telefoniert. Da wurde mir mitgeteilt, dass eBay ein Versandetikett für die Käuferin ausgestellt hätte und das ich auf die Rücksendung warten solle, damit ich danach bei eBay reklamieren kann, dass ich ein falsches Handy zurückerhalten hätte. War halt einfach eine Lüge oder Flaschaussage durch schlechte Schulung. Habe mich da leider drauf verlassen und eBay sagt jetzt natürlich, dass es mein Problem ist, da ich zum einen den Inhalt der Gespräche nicht beweisen kann und zum anderen man mir schriftlich geschickt hat, dass ich selber das Versandetikett bereitstellen muss.
In der entsprechenden Mail wurde mir eine Frist von gerade mal 4 Kalendertagen gesetzt. In der Mail steht (im sechsten und letzten Absatz am Ende der Mail!, warum steht das wichtigste ganz am Schluss?): "Wenn Sie dem Käufer keine Rücksendemethode anbieten bzw. die Rückgabe nicht innerhalb von 4 Kalendertagen ermöglichen, müssen Sie möglicherweise eine vollständige Rückerstattung veranlassen, ohne dass der Artikel an Sie zurückgeschickt wird."
Kein Wort davon, dass es danach sicher zu einer vollen Rückerstattung kommt ohne weitere Prüfung, wie jetzt eben ohne weitere Vorwarnung geschehen.
Ich habe das Gefühl, dass eBay die Frist zur Bereitstellung absichtlich so kurz setzt (wo bitte hat man 4 Kalndertage Frist für etwas?, selbst der Käufer hätte 14 Tage Zeit einen Artikel zurückzusenden). Macht es für Ebay natürlich deutlich einfacher, dann zu sagen, dass man die Frist hat verstreichen lassen und Ebay kann so schnell den Fall ohne weiteren Aufwand schließen.
Die Käuferin lügt mich mit ihrer Mülleimer-Aussage natürlich einfach unverschämt an. Sie hat natürlich beide Handys jetzt und auch mein Geld. Nach der Rückerstattung des Geldes war das natürlich die perfekte Gelegenheit für sie jetzt auch noch die Ware einzubehalten.
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25-07-2025 10:34
@patience050
Normal wirst Du doch von ebay gefragt ob das Telefonat aufgezeichnet werden darf, zwar aus anderen Gründen, aber die Aufnahmen sollten ja dann bestehen.
Oder ? (Frage in die Runde)
Wenn du zugestimmt hast kannst Du zumindest deinen Wortlaut der einzelnen Gespräche beweisen.
Luggi
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25-07-2025 10:50
Ich habe die Rückruffunktion über den Chat genutzt. Dort konnte man das tatsächlich anwählen mit der Erwähnung, dass sie für Schulungszwecke gerne aufzeichnen würden. Habe ich da aber abgewählt. Da habe ich auch ehrlich gesagt nicht dran gedacht, dass man mir falsche Informationen übermittelten könnte und das dass jetzt im Endeffekt zum Verlust von 600€ führen wird.
Aber ich finds echt ein hartes Stück, dass nach einer Frist von 4 Tagen ohne weitere Anhörung eine mutmaßlich betrügerisch handelnde Käuferin so mir nichts dir nichts eine komplette Auszahlung von eBay erhält. Und das ohne Vorwarnung. Nochmal, der Wortlaut der Mail war: "möglicherweise muss eine vollständige Rückerstattung veranlasst werden"
Unter solchen Umständen ist Ebay aktuell das reinste Paradies für Betrüger auf der Suche nach schnellem Geld.
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25-07-2025 11:02 - bearbeitet 25-07-2025 11:04
Das ist wirklich Wahnsinn. Ich frage mich gerade, wie man solche Szenarien effektiv vermeiden kann? Klar, die Videos sind schon ein Indikator, aber man könnte ja zwischen dem ersten Video und der Einlieferung in die Packstation einfach den Karton nochmal aufreißen, die Ware tauschen, das gleiche Label nochmal drucken und den gleichen Karton nochmal verwenden.
Gibt es irgend einen Versandservice, bei dem der Empfänger bei Annahme zur quittierten Wareneingangskontrolle verpflichtet wird?
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25-07-2025 11:29
Das kann im Onlinehandel immer passieren, vor allem bei Waren die Begehrlichkeiten erwecken. Ich behaupte, Handys und andere hochwertige Artikel mit Batterie und/oder Stecker führen überproportional zu Steitfällen und Zahlungsanfechtungen. Sie sind für den Online-Verkauf als Privatanbieter ohne Abholung und Barzahlung wenig geeignet.
Was kann man tun? Nichts, außer schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen. Den Käufer könnte man nur an der Stelle kriegen, als daß es ebend nach Rückzahlung des Kaufpreises nicht mehr seine Ware war und er jetzt weder ein "altes" noch das ursprünglich verschickte Gerät zurückgeben kann/will. Alles kostet erneut Geld und führt vor Gericht zu einem unbekannten Ausgang. Ich weiß nicht, ob die Strafverfolgung etwas über die IMEI Nummer orten kann und sie überhaupt an einer Verfolgung interessiert ist. Die deutsche Gerichtsbarkeit ist zudem wenig erpicht, sich mit Pillepallebeträgen zu beschäftigen. Es wird erfahrungsgemäß ewig dauern und am Ende stellt der Kadi fest, daß man selbst der Verursacher der Misere war. Dann hat man die berümte Karte mit dem ersten Buchstaben des Alphabets gezogen.
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25-07-2025 11:33
wende dich dahin:
https://lka.polizei-bw.de/zentrale-ansprechstelle-cybercrime/
und erstatte Strafanzeige wegen Online-Unterschlagung.
Wenn du Glück hast, hat sie das auch schon öfters getan und es wurde zur Anzeige gebracht.
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25-07-2025 11:52
Hallo @patience050
an sich ist es jetzt ganz einfach - da die Käuferin ihr Geld zurück bekommen hat, gehört das Handy nicht mehr ihr. Sie muss es entweder zurückschicken, wenn Du ihr dafür ein Rücksendelabel zur Verfügung stellst, oder halt den Kaufbetrag zahlen.
Wenn sie es nach eigenen Angaben entsorgt hat, umso besser, dann schuldet sie Dir das Geld.
Ich würde sie also auffordern, das Gerät zurück zu schicken, in der OVP, und ihr dafür ein Versandaufkleber schicken, sollte sie dem nicht nachkommen, bist Du gezwungen, wegen Unterschlagung bei der Polizei eine Anzeige gegen sie zu erstatten. Selbst wenn ein eBay Mitarbeiter behauptet hätte, sie könne mit dem Gerät machen was sie wolle, stimmt dies nicht und ist eine Falschaussage, für die sie sich dann mit eBay auseinandersetzen müsste. Für die Falschaussage seitens eBay bist Du nicht verantwortlich und deswegen auch nicht haftbar.
Deine Käuferin muss Dir das Smartphone zurück schicken, wenn sie ein Versandschein von Dir bekommt. Oder muss halt Schadensersatz leisten, falls sie tatsächlich das Gerät entsorgt haben sollte (was garantiert nur ein Märchen ist).
Wer so dreist ist, dem würde ich schon eine Anzeige reindrücken - so oder so.
Ein kleines Problem ist natürlich, dass Du nicht nachweisen kannst, ob das ursprünglich verkaufte Smartphone tatsächlich in der OVP gewesen ist, weil es ja noch original versiegelt war. Man geht natürlich immer davon aus, dass auch das im Karton ist, was draussen drauf steht. Aber wirklich sicher kann man nur sein, wenn man es auch mit eigenen Augen gesehen hat.
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25-07-2025 11:54
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25-07-2025 12:41
Moin @schrauben-seidel
es gibt sicherlich solche Versandservices, allerdings keinen Standardversand.
Bei DHL kenne ich nur folgende Optionen:
Empfängerunterschrift,
Ident-Check oder
Persönliche Übergabe
Alle drei bestätigen auch nur den Erhalt der Sendung, nicht die Richtigkeit des Paketinhalts.
Dürfte bei einem Standardzusteller auch schwierig sein, denn er weiß ja nicht was im Paket ist.
Peter
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25-07-2025 13:08
Nein, aber der Kunde weiß es ja und könnte das quittieren, andernfalls müsste die Sendung zurück gehen. Bei DHL ist mir aber auch keiner bekannt. Falls es sowas gibt, wäre das sicher auch recht kostspielig.
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25-07-2025 13:17 - bearbeitet 25-07-2025 13:18
Was lernen wir daraus?
Jedes Gerät, was Stecker oder Kabel hat, da sollte die Seriennummer erfasst werden.
Gerade Handys-/Smartphone können auch beim Anbieter gesperrt werden, dazu ist es hilfreich, wenn man eine Tagebuchnummer der Polizei hat.
Auch mein Vorschlag ist, ein Rücksendelabel zur Verfügung zu stellen und die Rücksendung dann in Augenschein zu nehmen. Wie beim Einpacken bereits mit Zeugen. GGf. direkt bei der Polizei, wobei das dann als Beweismittel einbehalten werden kann.
Alle weiteren Schritte die notwendig sein können, über eine entsprechende Rechtsberatung klären.
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25-07-2025 14:34
Hallo @patience050,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich tut mir Leid, was Dir passiert ist.
Ich habe mir den Ablauf angeschaut und versucht, die Telefonaufzeichnungen zu prüfen. Leider hast Du der Aufzeichnung nicht zugestimmt. Daher kann ich die telefonische Zusage nicht prüfen. Die Entscheidung der Rückgabe zuzustimmen, ist nach den Richtlinien aber korrekt.
Wir können Versandlabel nur bis zu einem Versicherungswert von 500 € ausstellen. Daher empfehle ich Dir den Rückversand mit Deiner Käuferin zu klären.
Deine Käuferin werde ich nun anschreiben und auffordern, Deinen Artikel im ursprünglichen Zustand für den Rückversand bereits zu stellen. In den meisten Fällen reagieren Nutzer*innen eher darauf, wenn Sie vom Kundenservice dazu aufgefordert werden.
Wenn sich die Situation über eBay nicht klären lässt, kannst Du Dich über Deine rechtlichen Möglichkeiten außerhalb unserer Plattform informieren.
Ich wünsche Dir eine schnelle Klärung in dieser Sache und alles Gute.
@bootyooty - Danke für die Markierung
Liebe Grüße
Mia
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25-07-2025 14:46
Hallo in die Runde!
Wie hier schon geschrieben wurde, das Handy ist wieder, mit der Rückzahlung, in deinen
Besitz übergegangen. Und sie kann dir das Handy angeblich nicht zurückgeben, weil sie es entsorgt hat.
Dumm gelaufen, aber für dich @patience050 , doch klasse, so kannst du jetzt deiner
Forderung Nachdruck verleihen. Ich glaube ihr nicht,
Was du alles machen kannst, ist hier ja schon geschrieben worden.
Vielleicht kann sich miriam@ebay das mal anschauen.
miriam@ebay , könntest du hier vielleich einmal reinschauen?
@patience050 , ich glaube, du hast gute Chancen, dran bleiben!

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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25-07-2025 15:01
Hallo @*sweet-melody* - mia@ebay und ich haben den Fall gemeinsam mit unserer Abteilung für Käuferschutzfälle sorgfältig geprüft und leider können wir nichts weiter mehr für dich, @patience050, tun.
Eine Kulanzlösung können wir bedauerlicherweise nicht anbieten, da uns keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten unserer Mitarbeitenden bei der Bearbeitung des Falls vorliegen.
Liebe Grüße
Miriam
Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ✨
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