03-10-2025 22:13
Erstmal ein Hallo ins Forum.
Ich habe es seit 19 Jahren ebay-Mitgliedschaft nie für Nötig befunden, einen Beitrag zu verfassen, aber das hat sich heute geändert.
Folgender Fall ereignete sich:
Käufer (vermutlich aus dem Ausland, weil Standort Dänemark, sofern das stimmt) kauft niegelnagel neues iPhone. Die hinterlegte Adresse ist eine Weiterleitungsfirma names Forward 2 me in Schwedt. (Name des Käufers war auch angegeben). Paket wird versichert mit DHL abgeschickt und die Sendungsnummer sofort bereitgestellt. Das Paket erreicht nachweislich (das hat mir ebay auch mitgeteilt) die vom Käufer angegebene Adresse der Weiterleitungsfirma. Und ab hier wird es komisch: Der DHL Status ändert sich 4 Tage später zu: "Paket entspricht nicht den Versandbedingungen und wird an den Absender zurückgeschickt. Das ist mittlerweile 4 Tage her. Bis jetzt ist kein Paket bei mir aufgetaucht. Der Käufer eröffnet einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels und bekommt Recht, unter anderem weil es heißt, ich hätte keine aktuellen Sendungsdaten bereitgestellt? Äh doch. Der Status ist nur leider seit Tagen seitens DHL auf "offen".
Unabhängig davon, dass ich doch Privater Verkäufer bin und somit das Risiko beim Kunden liegt, habe ich doch meinen Teil erfüllt? Das Handy wurde versichert abgeschickt, eine Sendungsnummer bereitgestellt und die angegebene Adresse des Kunden wurde nachweislich erreicht?!
Ein Nachforschungsantrag bei DHL wurde bereits in Auftrag gegeben.
Meine Frage an euch: Hat jemand so etwas ähnliches schonmal erlebt und wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Danke für eure Zeit und Hilfe!
03-10-2025 22:40
Lies bitte erst einmal die Regeln hier durch !!!
Unabhängig davon, dass ich doch Privater Verkäufer bin und somit das Risiko beim Kunden liegt
Damit liegst Du leider vollkommen falsch.
Erst einmal bekommt der (mißbräuchliche) Käufer das Geld zurück !!!
Wie hoch war das Paket denn versichert ?
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03-10-2025 22:55
Dir ist schon klar, dass das DHL Paket mit lediglich 500€ unterversichert war, wenn das IPhone über 1000€ Wert hat und du vermutlich keine zusätzliche Transportversicherung dazu gebucht hast?
Versandt versichert per DHL-Paket
Das schon, aber dann nicht ausreichend.
Bei eventuellem Verlust der Ware durch den Versandzusteller liegt das Risiko beim Käufer.
„Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).“
Deinen § 447 BGB darfst du dann gerne selber in Dänemark einklagen.
Ebay gibt dem Käufer das Geld zurück, weil du keinen Zustellnachweis hast.
Von DHL wirst du, wenn überhaupt, höchstens 500€ bekommen.
Davon abgesehen ist die Sendung auf dem Rückweg zu dir verschwunden, ich glaube kaum, dass dafür auch der Käufer verantwortlich ist.
Ganz tolles Geschäft und das nur, weil man meint, sich auf Paragraphen ausruhen zu können.
03-10-2025 23:15
03-10-2025 23:17
04-10-2025 10:34
Guten Morgen @still.fly
das mit der Höherversicherung ist schon mal gut, damit hast Du einen evtl. Verlust gedeckelt.
Deine Formulierung im Eingangsthread ist allerdings ein wenig missverständlich !
Du sagst DHL habe die Zustellung an die angegebene Adresse bestätigt !?
Das muss ja aus der Versandhistorie hervorgehen !
Was hast Du dann mit der DHL Meldung: "Paket entspricht nicht den Versandbedingungen und wird an den Absender zurückgeschickt" zu tun ???
Das ist doch ab da die Sache der Weiterleitungs-Firma !
Alles etwas merkwürdig !
Nenne bitte mal die Vorgangsnummer !
miriam@ebay Schaust Du Dir das am Montag bitte mal an !?
04-10-2025 11:41
Zusätzlich versichert bis 2500€.
Das sind wichtige Informationen für den Käufer, die du in der Artikelbeschreibung angeben solltest.
Der Zustellnachweis an die angegebene deutsche Adresse wurde erbracht und liegt ebay vor. Grüner Haken: Zugestellt.
Im Prinzip ja nicht, denn das Paket geht wieder an dich zurück oder sollte es eigentlich.
Was danach bei einer Weiterleitungsfirma passiert, schön und gut, nur dafür kann ich ja nichts?
Wenn die Firma das Paket annimmt, dann bist du aus dem Schneider.
Das ist aber scheinbar nicht erfolgt. Was DHL oder Ebay da anzeigt, ist in dem Fall nicht korrekt.
Und wie gesagt, der §447 bezieht sich nicht auf den Rückversand vom Käufer zu dir, weil DHL aus welchen Gründen auch immer, das Paket nicht wirklich zustellt.
Wenn du eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen hast, dann kannst du dich doch beruhigt zurück lehnen, denn geht die Sendung verloren (komisch, das es oft teure Handys sind, die verloren gehen), bekommst du den vollen Kaufpreis erstattet.
Meine ersten Aktivitäten würden aus einem Anruf bei DHL bestehen, um abzuklären, was da los ist, ob nun zugestellt wurde oder nicht und wenn nicht, warum dies dann angezeigt wird und warum die Sendung noch immer nicht bei dir eingestroffen ist.
Außerdem würde ich versuchen, diese Firma zu kontaktieren und dort mal nachfragen, ob die was genaueres wissen.
Insgesamt wieder ein recht unerfreuliches Ereignis in Verbindung mit einem Verkauf ins Ausland.
Denn nicht nur, dass Ebay sich dafür ordentlich Gebühren einsackt, reklamiert der Käufer da sonstwo in der Welt den Artikel, ob berechtigt oder nicht, geht der Ärger erst richtig los oder auch weiter.
Ich würde niemals teure Artikel ins Ausland verkaufen und versenden, ob mit deutscher Lieferanschrift oder nicht.
Dass Ebay keine wirksame Möglichkeit schafft, einen Verkauf ins Ausland auszuschließen, ist verständlich, würden ihnen doch so viele Gebühren entgehen. Dass die Verkäufer sich dadurch regelmäßig, und ebenso regelmäßig völlig unwissend, auf sehr dünnes Glatteis begeben, ist ihnen, wenn es Verkäufer betrifft, wie immer völlig egal.
04-10-2025 11:56
@imperial-modellbau schrieb:Du sagst DHL habe die Zustellung an die angegebene Adresse bestätigt !?
Das muss ja aus der Versandhistorie hervorgehen !
Exakt, geht es auch.
@imperial-modellbau schrieb:Was hast Du dann mit der DHL Meldung: "Paket entspricht nicht den Versandbedingungen und wird an den Absender zurückgeschickt" zu tun ???
Das ist doch ab da die Sache der Weiterleitungs-Firma !
Das dachte ich mir auch. Im Grundsatz zum eBay-Käuferschutz steht außerdem folgendes:
"Nicht abgedeckt:
Die Fall Nr. lautet:
04-10-2025 12:10
Was danach bei einer Weiterleitungsfirma passiert, schön und gut, nur dafür kann ich ja nichts?
Wenn die Firma das Paket annimmt, dann bist du aus dem Schneider.
Das ist aber scheinbar nicht erfolgt. Was DHL oder Ebay da anzeigt, ist in dem Fall nicht korrekt.
Richtig, und ich frage mich, was in den 4 Tagen zwischen der angeblich "erfolgreichen Zustellung" und "Paket entspricht nicht den Versandbedingungen und wird zurückgeschickt" passiert ist. DHL wurde kontaktiert; die wissen bis jetzt soviel wie ich.
@sunrise1605 schrieb:Außerdem würde ich versuchen, diese Firma zu kontaktieren und dort mal nachfragen, ob die was genaueres wissen.
Werde ich tun, sobald die am Montag öffnen. Wenn ich den Nachrichten des Käufers Glauben schenken kann (kann ich nicht), weiß diese Weiterleitungsfirma angeblich auch nichts.
04-10-2025 14:40
Hallo @still.fly !
Ich habe die URL der Weiterleitungsfirma bei der
Verbraucherzentrale eingegeben und die haben grünes
Licht gegeben.
https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560
https://www.forward2me.com/de/warehouses/germany/
Vielleicht braucht das Paket auch ein wenig länger,
bis es bei dir ist und es kommt noch.
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
04-10-2025 16:58
05-10-2025 11:46
Hallo @still.fly , ich habe schon etliche Sendungen an solche Weiterleitungsfirmen geschickt. Da gab es nie Probleme. Auch die in Schwedt kenne ich.
Was mich stutzig macht. Wenn das Paket in Schwedt angekommen und angenommen ist, gilt es bei eBay immer als zugestellt. Was danach passiert siehst du nicht. Du weißt nicht einmal wohin und wie es weitergesendet wird.
Dein Käufer könnte nun nur
- einen nicht erhaltenen Artikel melden - denn du mit Zustellnachweis Schwedt gewinnst
- einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden - dann musst du (erst) nach Rückerhalt erstatten.
Ohne den Versandverlauf zu kennen - bei dir sieht es so aus, als ob die Weiteleitungsfirma die Sendung nicht angenommen bzw. an dich zurückgeschickt hat, weil etwas nicht stimmt oder das Paket / der Inhalt von der Firma nicht weitergeschickt werden kann. Es gibt diesen Zustellnachweis für dich nicht? Ich kenne auch ein Fall, da war schon beim ersten Versandweg ein Langfinger bei und es kam die berühmte leere Kiste zur Weiterleitung an. Die wurde nicht angenommen und gleich retourniert.
Das kann dir aber nur DHL sagen.
06-10-2025 17:27
06-10-2025 17:30
Hallo @still.fly
dann warte mal ab bis es wieder bei Dir ist und halte uns doch bitte auf dem laufenden.
Mich interessiert schon was dabei rauskommt !
07-10-2025 09:34
07-10-2025 10:37
Hallo @still.fly
Nun ja, das ist eigentlich nur ein weiteres Detail warum es so passiert ist !
Letzten Endes hilft Dir das aber nicht weiter - zumindest nicht das Du es weiter leitest.
Sieh es doch mal so, noch wurde ja kein Fall geöffnet - richtig ?
Und noch ist auch die Rücklieferung nicht da !
Im Moment hast Du Geld bekommen und bekommst (höchstwahrscheinlich) die Ware zurück.
Wenn die Käuferin die Ware immer noch haben möchte, muss sie zumindest die erneuten Versandkosten an Dich entrichten und natürlich ihre Adresse (Namen) richtig angeben - wozu sie laut Ebay-Richtlinien sowieso verpflichtet ist.
Falls nun doch ein Fall geöffnet würde (warum auch immer), hast Du gute Argumente in der Hand, um das zu Deinen Gunsten entscheiden zu lassen.
07-10-2025 10:47
07-10-2025 10:57
Ach ja sorry, das war mir entfallen !
Nun, in diesen Fall hast Du Recht, das ist ein entscheidender Hinweis !
Hallo miriam@ebay
würdest Du Dir den Fall bitte mal anschauen und dem TE helfen - vielen Dank !
07-10-2025 11:19
Hallo @still.fly !
Vielleicht kann eine Mitarbeiterin etwas mehr dazu sagen.
Liebe elke@ebay ,
könntest du hier bitte einmal schauen?
Vielen Dank! 🤗
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07-10-2025 11:25
Hallo @still.fly ,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich sehe, dass der eBay-Käuferschutzfall über die internationale Seite von eBay geöffnet wurde, daher haben wir hier darauf keinen Zugriff und dürfen auch keine Entscheidungen in diesem Fall vornehmen.
Dein Einspruch wurde abgelehnt, das kann ich soweit einsehen, aber für mehr Details wende dich direkt an die Kollegen vom eBay-Kundenservice auf eBay.com.
@*sweet-melody* vielen Dank fürs Markieren.
Liebe Grüße
Elke
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