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Ihre Seller News für Mai sind da

Liebe gewerbliche eBay-Händlerinnen und -Händler,

 

diesen Monat führen wir einige spannende Updates ein, die das Vertrauen Ihrer Käuferinnen und Käufer stärken und Ihnen beim Verkaufen helfen sollen. Ab Mitte Mai können Sie Deutsche Post-Versandetiketten mit Ihrem eBay-Guthaben bezahlen. Außerdem ist es jetzt mit Hilfe unseres Online-Leitfadens einfacher, relevante Vorschriften einzuhalten.



Die Themen im Mai

 

Tools, denen Sie vertrauen können

Sie können ab Mitte Mai 2025 Versandetiketten der Deutschen Post direkt mit Ihrem eBay-Guthaben bezahlen – unkompliziert, schnell und alles aus einer Hand.

 

Vorschriften einfacher einhalten

Informieren Sie sich mit Hilfe unseres Online-Leitfadens über die für Sie geltenden Gesetze und Verordnungen und erfahren Sie, wie Sie die Vorschriften einhalten. 

 

Ab dem 28. Juni 2025 gelten neue Anforderungen gemäß dem European Accessibility Act (EAA) und den damit verbundenen nationalen Gesetzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese einhalten.

 

Zu den Seller News



Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

 

Bitte beachtet die Informationen, die schon im Link zu diesem Thema bereitgestellt wurden. Häufig lassen sich dadurch viele Fragen schon vorab klären.

 

Auch möchten wir euch bitten, mit der Diskussion beim Thema zu bleiben, da abweichende Beiträge von uns - laut unserer Community-Netiquette - entfernt werden.

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2 ANTWORTEN 2

Ihre Seller News für Mai sind da

Hallo zusammen .

Müssen Kleinstunternehmen bezüglich der  European Accessibility Act (EAA)  irgendeine Bescheinigung

oder dergleichen  hinterlegen ?

ZB. Als Nachweis darüber  das diese von der European Accessibility Act (EAA)   Barrierefreiheitsanforderung ausgeschlossen sind  ? 

Damit die angebotenen Artikel bei Ebay weiterhin sichtbar  bzw nicht verborgen werden.

LG

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Ihre Seller News für Mai sind da


@nicerarities  schrieb:

Hallo zusammen .

Müssen Kleinstunternehmen bezüglich der  European Accessibility Act (EAA)  irgendeine Bescheinigung

oder dergleichen  hinterlegen ?

ZB. Als Nachweis darüber  das diese von der European Accessibility Act (EAA)   Barrierefreiheitsanforderung ausgeschlossen sind  ? 

Damit die angebotenen Artikel bei Ebay weiterhin sichtbar  bzw nicht verborgen werden.

LG


Hallo @nicerarities, gemäß dem European Accessibility Act (EAA) müssen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten, bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Kleinstunternehmen sind dabei jedoch in der Regel nicht automatisch von den Anforderungen des EAA ausgeschlossen. Die Richtlinie sieht vor, dass alle Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen, unabhängig von ihrer Größe.

 

Es gibt keine spezielle Bescheinigung, die Kleinstunternehmen vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass sie von den Anforderungen des EAA ausgeschlossen sind. Falls ein Unternehmen jedoch berechtigte Gründe hat, bestimmte Anforderungen nicht einhalten zu können, sollte es diese dokumentieren und bei Bedarf den zuständigen Aufsichtsbehörden vorlegen. Es wird empfohlen, sich über die spezifischen Anforderungen und mögliche Befreiungen in den nationalen Umsetzungen der Richtlinie zu informieren und entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da wir hier bei eBay keine Rechtsberatung leisten dürfen. 

Lieben Gruß,

Steffi



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