Problem bei Zahlungen über PayPal - kann Email Adresse nicht hinterlegen
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29-07-2020 11:10
Hallo zusammen,
ich möchte gern hier etwas verkaufen und meine Email Adresse für die PayPal Zahlung hinterlegen.
Da bekomme ich aber immer eine Fehlermeldung, dass die Adresse nicht bei PayPal hinterlegt ist.
Das ist allerdings Blödsinn, da ich nur diese eine Adresse habe und auch alles darüber abwickle.
Was muss ich tun, damit dieses Problem behoben wird und ich nicht immer ewig auf überwiesenes
Geld warten muss bis zum Versand.
Mit PayPal hab ich soeben schon geschrieben und die Mail Adresse ist korrekt hinterlegt.
Danke für Eure baldige Hilfe
Judith
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Antworten (3)
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abgesehen von Deinem PP-Problem solltest Du mal über eine längere Einstell- und Verkaufspause sinnieren....
knapp 200 Angebote sind nicht-wirklich "privat"......
google einfach mal nach den Stichwörtern "Abmahnung" "Ebay".......
eine kostenlose Entscheidungshilfe........
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ich bin eine Privatperson und verkaufe nicht gewerblich. Und wieso Abmahnung Ebay ?
Verkaufspause eigentlich ja, aber ich bieten für meinen Mann Modell LKW zum Kauf an, die sind immer gesucht. Und davon abgesehen haben wir erst 4 Stück in 3 Mon verkauft.
Danke für Deinen Hinweis.
LG Judith

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Hallöchen @silberpinguin01
Du sendest aber schon Zahlungen über Paypal, wenn du bei EBay kaufst? Besteht die Verknüpfung da dann auch schon?
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Bei einer Sammlungsauflösung dürftest du mit 74 angebotenen und 4 verkauften Artikeln entsprechend abverkaufen können. Aber etwas als brandneu einzustellen und dann zu vermerken, dass schon mal ausgepackt oder Klebereste hinten auf dem Karton sind, ist gerade bei Gelderhalt über PP womöglich das Einfallstor für Stress mit Käufern.
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Tag, @silberpinguin01
bei Überweisung kann dir der Käufer aber die Kohle nicht mehr zurückholen, die bleibt auf deinem Konto.
Während du bei Paypal Zahlung
die Gebühren trägst,
PP dein Geld einfriert sobald der Käufer einen Fall eröffnet,
du sendungsverfolgt mit Zustellnachweis versenden musst, siehe Verkäuferschutzrichtlinie
und du deinen Käufern ein 180tägiges Mecker-willnicht-ist was dran Recht über PP einräumst.
Jetzt überleg nochmal in Ruhe.