20-12-2025 14:17
Hallo, habe ein Hermes-Päckchen verschickt. Der Hermes-Bote hat den Käufer anscheinend nicht angetroffen und das Päckhen beim nächsten Hermes-PaketShop hinterlegt. Jetzt kam die Sendung mit dem Vermerk zurück: Empfänger hat die Sendung nicht am PaketShop abgeholt.
Was soll ich jetzt tun?
20-12-2025 14:28
Kauf abbrechen mit dem Grund, dass etwas mit der Adresse nicht stimmt und erstatten.
20-12-2025 14:56
Hallo,
der von perfect-sally vorgeschlagene Weg ist der Einfachste.
Allerdings wird dann von EBAY die komplette Zahlung erstattet - einschließlich Versandkosten. Du würdest aber auf den von Dir bezahlten Versandkosten "sitzen bleiben". Auch besteht nach wie vor der Kaufvertrag mit Deinem Käufer, das heißt, Dein Käufer könnte jederzeit (bis zum Ablauf der Verjährungsfrist) die nochmalige Lieferung des verkauften Artikels verlangen - selbstverständlich gegen vorheriges Bezahlen Deiner zusätzlichen Aufwendungen; diese können aber nur ausserhalb EBAY bezahlt werden.
Hast Du den Käufer gefragt, warum er den Artikel nicht abgeholt hat?
Den Kaufvertrag könntest Du einseitig nur aufheben, wenn Du dies dem Käufer unter Fristsetzung wegen Annahmeverzugs mitteilst.
Freundliche Grüße
20-12-2025 16:05
Moin @ofenfresh
kontaktiere den Käufer per Ebay und frage diesen, warum er den Artikel nicht abgeholt hat.
Wenn er weiter Interesse an dem Artikel hat kannst Du ihm den wiederholten Versand gegen erneute Zahlung der Versandkosten auf Dein Bank- oder Paypalkonto mitteilen.
Dies habe ich früher mit einem eigens dafür geschaffenen Artikels gelöst. Das wurde mir aber von Ebay untersagt, da man bei Ebay der Meinung ist, daß dies keine Dienstleistung sei.🤔
20-12-2025 20:58
tja Peter, da geht Ebay eben den einfachsten Weg !
Und der TE muss, wenn er Deinem Weg folgt, die erneute Versandkosten-Bezahlung außerhalb von Ebay arrangieren und setzt sich damit der Gefahr aus von Ebay einen hinter die Löffel zu bekommen.
Nicht falsch verstehen, ich mache es ja genau so und es ist mir sowas von egal wenn Ebay was dagegen hat!
Es zeigt nur mal wieder das Ebay mit seinen "optimierten" und "vereinfachten" Prozessen (O-Ton Ebay Mitarbeiterin) eben die Realität im täglichen Geschäft völlig aus den Augen verloren hat.
20-12-2025 21:34
Moin Andy,
ich fand meine damalige Lösung absolut smart, eine Dienstleistung als Dienstleistung anzubieten. Das ging auch bestimmt 5 Jahre lang gut, ohne daß sich irgendwann entweder ein Algorithmus oder ein bek...fter Ebay-MA daran gestoßen hat.
Früher waren meine Kunden glücklich und zufrieden, wenn sie erkannt haben, daß sie eine falsche Adresse gewählt haben, Ebay hat die erneute Provision für den Versand erhalten und ich war froh, daß ich ein Problem zur Zufriedenheit meines Kunden lösen konnte.
Heute muss ich dem Kunden zunächst erklären, warum ich so ein Bohei um eine solche Kleinigkeit machen muss. Nicht nur ich, sondern auch meine Kunden schütteln den Kopf über solche Praxisferne.
Aber wenn das "global agierende Wirtschaftsunternehmen" (Zitat Ebay-MA) so möchte, dann mache ich den Unsinn halt mit.
Denn die von den "Fachleuten" in den "Fach"abteilungen vorgeschlagene Lösung, der Verkäufer soll den Kauf abbrechen, den Artikel wiedereinstellen und der Kunde kann den Artikel ja nochmal kaufen, funktioniert im Zweifelsfall nicht, wenn ein anderer Kunde auch scharf auf den Artikel ist.
29-12-2025 13:16
Hallo,
ich wollte grundsätzlich mal darauf hinweisen, dass alle Tips, die Community-Mitglieder geben, nichts rechtsverbindlich sind, sondern persönlich Meinungen, die mehr oder minder korrekt sind.
Grundsätzlich gilt: der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen. Ebay ist eine technische Verkaufsplattform, die allerlei Regeln eingeführt hat, die vorsichtig gesagt, nicht mit dem deutschen HGB konform geht. Für Dein Vertragsverhältnis sind diese Regeln völlig irrelevant.
Zu Deinem Problem: Der Käufer hat das Paket nicht fristgerecht abgeholt. Du hast Deinen Vertrag erfüllt, man kann davon ausgehen, daß der Paketdienstleister seinen Vertrag erfüllt hat, daher liegt das Verschulden beim Käufer. Bestenfalls kann er Kulanz von Dir verlangen, sprich er zahlt nochmal Porto und Du schickst das Paket nochmal. Bearbeitungsgebühren für Deinen Mehraufwand nicht vergessen.
Ebay könnte z.B. dafür sorgen, daß die Email-Adresse des Kunden an den Versender weitergegeben wird (ist z.B. bei Hermes erforderlich). Ebay könnte überhaupt mal irgendetwas tun, damit die Abwicklung einfacher wird. Die Programmierung ist mittlerweile so grottenschlecht, daß kaum mehr jemand durchblickt. Es werden lediglich frustrierte Verkäufer und unzufriedene Kunden generiert.
29-12-2025 13:45
Moin @hoops-baer
"ich wollte grundsätzlich mal darauf hinweisen, dass alle Tips, die Community-Mitglieder geben, nichts rechtsverbindlich sind, sondern persönlich Meinungen, die mehr oder minder korrekt sind.
Grundsätzlich gilt: der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen. Ebay ist eine technische Verkaufsplattform, die allerlei Regeln eingeführt hat, die vorsichtig gesagt, nicht mit dem deutschen HGB konform geht. Für Dein Vertragsverhältnis sind diese Regeln völlig irrelevant."
Ich gebe Dir Recht, daß die Aussagen der Community-Mitglieder nicht rechtsverbindlich sind und auch nicht sein dürfen. Ob diese mehr oder minder korrekt sind, kann und werde ich pauschal nicht beurteilen.
Ich frage mich allerdings, was Du als privater Verkäufer,als der Du hier schreibst, mit dem HGB zu tun haben sollte. Auf Dich trifft wohl eher das Zivielrecht, also BGB, zu.