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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

Ich will in Namen meiner Firma (EU Ausland mit Sitz auserhalb Deutschland) als Vorsteuerbzugsberechtigter gemäß EU Reverse Charge System einen Artikel in Nettobetrag kaufen was üblich ist in der EU. Der Verkäufer des Artikels hier bei Ebay sagt mir dass es bei Ebay ohne MwST nicht verkauft werden kann. Das kann so nicht stimmen. Bitte um Rückantwort.

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11 ANTWORTEN 11

Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

Gute Frage.

Ich leite es weiter an eine ebay MA.

samantha@ebay kannst du hier bitte weiterhelfen? Danke 🙂

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 12
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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

 

Guten Tag, Hallo, ...

 

Doch, das kann so stimmen, weil Nettokäufe hier bei Ebay nicht vorgesehen sind.

Berechnet der VK keine Steuer, macht das Ebay.

Ist ja aber auch nicht schlimm, denn die kannst du dir vom deinem Finanzamt zurück holen.

 

Bitte gerne, vielen Dank

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 3 von 12
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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

Hallo,

das ist doppelte Arbeit für alle Seiten, deshalb gilt ja auch das REverse Charge System in der EU um das zu vermeiden.

Nachricht 4 von 12
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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

 

Ja, in der EU, nicht bei Ebay.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

Und an welches Recht ist Ebay.de gebunden mit welchem Firmensitz? Oder wird das wie üblich durch Oasensstaaten geregelt. Wenn schon Geschäft in der EU betrieben wird, dann bitte nach EU Recht. Die Steuern bie Ebay, Apple, Facebook, Meta, etc. kennen wir zu gut wo die landen.

 

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@levci92  schrieb:

Wenn schon Geschäft in der EU betrieben wird, dann bitte nach EU Recht.


Das entspricht dem EU-Recht. Ein Händler aus dem EU-Ausland kann umsatzsteuerfrei liefern, aber das ist nicht zwingend. Ebay hat diesen Weg nicht implementiert, also kann der Händler ihn über Ebay nicht nutzen. Du musst dir also die Umsatzsteuer von deinem Finanzamt erstatten lassen, das ist ja auch kein Akt.

 

Und was die doppelte Arbeit oder die verplemperte Zeit angeht: In der Zeit, die du für deine letzten Postings gebraucht hast, hättest du den Betrag dreimal in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen können. Oder die Rechnung auf den Stapel für den Steuerberater legen – das mache ich immer und brauche keine zwei Sekunden dafür.

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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

Hallo @levci92 und Danke, dass du deinen Wunsch hier mit uns geteilt hast. Ich habe diesen in den dafür vorgesehenen Community-Bereich verschoben, da es sich hier um einen Verbesserungsvorschlag handelt, den ich entsprechend weitergegeben habe.

 

Derzeit funktioniert es in der Kategorie "Business und Industrie" und bei Einzug und Abführung-Transaktionen (gibt es nicht innerhalb der EU), dass dir Nettopreise angezeigt werden, wenn du ein gewerbliches eBay-Konto für deine Einkäufe nutzt.

 

Transaktionen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen bisher manuell durch deine Verkäufer*innen korrigiert werden oder du kannst dir die Steuer über deine Steuerberatungsstelle zurückholen lassen. Dein Wunsch ist eingegangen. Wir wünschen dir, dass es in Zukunft in weiteren Kategorien möglich wird, deinen Bedürfnissen bezüglich Vorsteuerabzug besser nachzukommen.

 

Liebe Grüße

Miriam

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@3halt  schrieb:

Und was die doppelte Arbeit oder die verplemperte Zeit angeht: In der Zeit, die du für deine letzten Postings gebraucht hast, hättest du den Betrag dreimal in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen können. Oder die Rechnung auf den Stapel für den Steuerberater legen – das mache ich immer und brauche keine zwei Sekunden dafür.

Das interessiert auch keinen wie und was du machst, eigentlich diese überflüssige Aussage sagt genügend über dich aus, dass du irrrelevant bist überhaupt was zu kommentieren, wenn du schön auf das persönliche Niveau herabsteigst.

Und viel Freude noch mit deinen Stapeln und Steueranmeldungen oder was auch immer du machst.

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@levci92  schrieb:

diese überflüssige Aussage sagt genügend über dich aus, dass du irrrelevant bist überhaupt was zu kommentieren

 

Aber hallo! Da sitzt wirklich mal einer auf dem hohen Ross ...

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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

Guten Tag, ich habe meine bulgarische Firma bei Ebay angemeldet, wird das bei der gewerblichen Rechnungsstellung berücksichtigt und keine Mehrwertsteuer aus anderen Ländern berechnet

?

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Käufer - Vorsteuerabzugsberechtigt im EU Ausland, wieso können die Verkaäufer keine Rechungen

 

Du hast diesen ganzen Beitrag gelesen?

Dann stehen da auch die Antworten.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

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