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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo zusammen,

 

da ich nach Jahre ein paar Autionen gemacht hatte und ich unfassbar enttäuscht bin was hier abgeht hätte ich mal einen Vorschlag damit dieser Irrsinn ein Ende hat.

 

Mein Vorschlag wäre folgender:

 

1.Das Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch von Ebay nach weiteren 4 Tagen negativ bewerten werden " Mit den Vermerkt " Artikel wurde nicht bezahlt " und bitte kommt mir nicht mit an den Pranger stellen.

Es kann immer mal was unerwartetes dazwischen kommen oder man kann es sich momentan doch nicht leisten aber was man dann wenigstens machen kann,den Verkäufer kurz anschreiben,denn es gibt so oder so ein Widerrufsrecht aber sich gar nicht melden und selbst auf Nachrichten nicht antworten ist schon unterste Schublade und wir werden auch für alles Sanktioniert.

 

2.Bei Nichtzahler einfach mal 30 % des Kaufpreises / Gebot einziehen.

 

Wie seht Ihr das ?

 

 

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62 ANTWORTEN 62

Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

@terri131719 

 

Moin Biggi,

 

ich sammle mit meinem anderen Account auch über längere Zeiträume, z.T. bis zu einem Monat.

 

Allerdings frage ich mir nicht bekannte Verkäufer immer vor dem Kauf oder Bieten an, ab diese Kombiversand zu welchen Kosten anbieten und wielange ich sammeln darf.

 

Vielleicht hat Dein Verkäufer bei automatischem Kaufabbruch einen kürzeren Zeitraum eingestellt als ich hier. Oder er hat halt mauell so markiert. Ist zwar schade, aber ist leider so.

 

Ich weiß auch nicht, ob ein Verkäufer einen Kaufabruch wegen Nichtzahlung nochmal rückgängig machen kann.

 

Vielleicht kann die liebe anna_s@ebay dies beantworten?

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 41 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo lieber Peter @petersmodellbahnstuebchen ,

 

das ist eine berechtigte und gute Frage. 

 

Sobald ein Kaufabbruch eingeleitet wurde, ob aufgrund von Nichtzahlung oder anderen Gründen, kann dieser nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die einzige Lösung wäre hier, dass der Käufer den Artikel dann nochmal beim Verkäufer kauft. 

 

Ganz liebe Grüße

Annaheart

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Nachricht 42 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Die wußte das - aber egal 😎  ich hab die nächste Woche noch versucht, das Textilteil zu bekommen, danach nix mehr da gekauft. 😉

 

 


Diskutiere nie mit einem Idioten - er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da mit seiner Erfahrung .
Für den kleinen Narzissten: Halte Dein Gegenüber NIEMALS für dümmer, als Du selber bist !!!








Wahrheit ist so dehnbar, sie sollte in Frauenjeans verarbeitet werden





Photobucket
Nachricht 43 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

anna_s@ebay 

 

Moin Anna,

 

danke für die schnelle Rückmeldung und vor allem einen schönen Urlaub.

 

Aber Du brauchst die Sonne nicht mitbringen, sondern das bißchen Sonne lieber hier lassen.

 

Viel Spass im Urlaub und

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 44 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Spassbieter nicht nur negativ bewerten sondern auch für zuerst zehn Tage sperren. Bei Wiederholung dann für ca. 20 Tage.

Wäre meine Idee.

Nachricht 45 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten


@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

 

Ich weiß auch nicht, ob ein Verkäufer einen Kaufabruch wegen Nichtzahlung nochmal rückgängig machen kann.

 


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

auch etwas, was es früher gab und von eBay leider vor etlichen  Jahren abgeschafft wurde - da konnte man als Verkäufer die Nichtzahlerverwarnung durchaus rückgängig machen 

Nachricht 46 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Ich sehe es aber auch genauso. Es werden immer wieder ungerechte Bewertungen von Käufern abgegeben, die noch dazu komplett gelogen sind. Hatte bis vor kurzem ein Jahr solche bei mir stehen.... Die Dame hatte Garn ersteigert für 1 Euro. Sie gab an, meine Angabe zum Gewicht wäre nicht richtig gewesen - ja, ich hatte 200 g angegeben, es waren aber knapp 300 g, die die Dame bekommen hat. Dann hat sie die Versandkosten kritisiert, dass ich es nicht als Warensendung verschickt hätte. Diese Dogge war aber zu dick - mehr als 5 cm inkl. Verpackung. Und das ging dann nur noch als Päckchen. Stand aber im Angebot klar drin. Da mir alles zu schwammig schon war durch die Diskussionen im Vorfeld habe ich es als versichertes Hermes P. verschickt, nicht als DHL unversichert. Ich bin mir sicher, das wäre nicht angekommen. Aber sie schrieb, ich hätte es ohne Sendungsnummer verschickt. Was nicht stimmte, was sie auch gewusst hat, denn in aller Regel muss man auch für ein Hermes-Päckchen unterschreiben.

Ich hatte aber nun dieses gemeine Negativ. Hatte ebay gemeldet, hatte die Käuferin kontaktiert - aber niemand hat mir geholfen. Ein Jahr stand das drin. Und wenn man nicht so viel verkauft bzw. nicht so viele Bewertungen hat, dann rutscht man schnell auf 98%. Und dann kauft kaum jemand noch, denn die wenigsten lesen mal nach, denn ich hatte ja etwas dazu geschrieben in den Bewertungen.

Fair läuft in dem Bereich NICHTS ab. Die Leute sind hemmungslos. Die lügen, dass etwas nicht angekommen ist (auch bei Paketen, aber wenn DHL nur abgibt an der Tür, heisst es ja noch nicht, dass es nicht versichert ist und gescannt wird.) Ich weiß nicht, wie oft ich schon mit Anwalt oder Anzeige gedroht habe, damit sich was tat, was dann korrekt war.

Nachricht 47 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Das ist ein guter und absolut sinnvoller Vorschlag, den ich nur unterstützen kann!!

Nachricht 48 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo zusammen,habe wieder so einen Kandidaten 😫

 

anna_s@ebay ,ich hätte noch einen anderen Vorschlag,warum kann man es bei sollchen Menschen nicht so einrichten,daß Sie beim nicht zahlen eine Art Aufwandsentschädigung von 10% der Kaufpreises an den Verkäufer entrichten müssen,dann überlegen Sie es sich bestimmt mehrmals sowas zu machen.

 

Ich meine das Ebay sowas selbst mal bei sich gemacht hatte wenn man seine Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt hatte,da lag es meine ich erst bei 8 €uro und danach bei 16 €uro wenn ich mich recht erinnere.

 

Lieben Gruß

Marc

Nachricht 49 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 

 

wenn eBay solche Vorschläge umsetzen wollen würde, dürfte es keine Gastkäufe mehr geben. Jeder Käufer müsste sich hier bei der Anmeldung wie ein Verkäufer mit Personalausweis identifizieren, und jeder Käufer müsste zu erst sein Bankkonto verifizieren lassen, bevor er etwas kauft. 

 

Was meinst Du, wieviele Käufer dann noch übrig bleiben? Vermutlich nur noch die, welche eh bei eBay schon als Verkäufer angemeldet sind.

 

Das Kaufen für Käufer komplizierter zu machen, dürfte kaum dazu führen, mehr Verkäufe zu generieren. So ärgerlich der Aufwand durch und der Frust über Nichtzahler auch sein mag...

Nachricht 50 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @katzenjogi ,

 

du schreibt folgende.

Das Kaufen für Käufer komplizierter zu machen, dürfte kaum dazu führen, mehr Verkäufe zu generieren. So ärgerlich der Aufwand durch und der Frust über Nichtzahler auch sein mag...

 

Nicht böse gemeint aber ist das ernst gemeint mit nicht Komplizierter machen ?

 

Wer bitte muss sich hier immer an neue Regeln halten,Gesetze beachten und umsetzen,nicht falsch husten den Käufern gegenüber und dann schreibst du,weil ich diesen Vorschlag gemacht habe man solle es den Käufern nicht so " schwer " machen?

 

Der gewerbliche ist doch hier größtenteils immer im Nachteil und wie wäre es wenn du 500 Artikel im Monat als Gebot verkaufst und 490  zahlen nicht,würdest du bestimmt auch so abharken oder ?

 

Nachricht 51 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

im Grunde könnte man diese Einstellung "Käufer müssen eine Zahlungsmethode angeben, bevor sie einen Preisvorschlag senden können" ja auch auf Auktionen und normale Sofortkäufe ausweiten, vlt. überlegen sich einige dann doch vor der Gebotsabgabe / dem Kauf etwas genauer, ob sie den Artikel wirklich wollen

Nachricht 52 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 

 

als gewerblicher Verkäufer hast Du nun mal die Last, eine 14 tägige Widerrufsfrist einzuräumen. Jetzt stelle Dir nur mal vor, alle die 490 Nichtzahler würden ordnungsgemäß widerrufen.

 

Einfach nur einmal vorstellen!

 

Was ganz genau im Endeffekt würde sich dafür für Dich ändern? Ich denke mal jetzt ganz persönlich und auch ohne Dir Vorwürfe zu machen, dass jemand, der fünfmal bei Dir bestellt, und davon mindestens vier mal widerruf, wahrscheinlich genauso auf die Sperrliste wanden wird, wie jemand, der fünfmal bestellt und davon mindestens viermal nicht bezahlt, ohne Dich von seinen oder ihren Widerrufswünschen in Kenntnis zu setzen.

 

Du stellst doch vermutlich in erster Linie hier Artikel ein, um sie erfolgreich zu verkaufen - oder? Und im Endeffekt ist es doch vom Ergebnis vollkommen egal, ob jemand gesetzeskonform widerruft oder Deine Zahlungsaufforderungen ignoriert und eine Verwarnung als Nichtzahler durch eBay erhält. In beiden Fällen hast Du den Artikel nicht erfolgreich verkauft.

 

Das Menschen gekaufte Artikel nicht bezahlen oder widerrufen oder noch schlimmer bereits bezahlte Artikel widerrufen, muss für einen gewerblichen Verkäufer doch Tagesgeschäft sein und ein Risiko, dessen man sich bewusst sein muss, wenn man den Schritt geht, dies als Gewerbe anzunehmen.

 

Ich verstehe es da nicht, warum man es dann den anderen Käufern noch schwerer machen will, bei eBay etwas zu ersteigern oder zu kaufen? Das ist im Prinzip das gleiche Verhalten der Unterhaltungsindustrie Anfang der 20er Jahre, wo dem ehrlichen Käufer durch Kopierschutzmaßnahmen oder nervenden Anti-Software-Piraterie Werbeclips auf Kauf-DVDs die Spaß an der Freud genommen wurde - den Software-Piraten selbst war das egal, die haben diese Hinweise oder "Schutzmaßnahmen" bei ihren Kopien einfach weggelassen. 

 

Und im Prinzip ist es ja das was Du willst. Du willst den Zugang zu eBay erschweren, weil sich Deine Pläne nur dann umsetzen lassen, wenn sich die Käufer hier genauso der Gängelei eBays aussetzen müssen, wie die Verkäufer. Was meinst Du denn, wieviele sich hier noch umschauen, wenn sie direkt zur Anmeldung unter Generalverdacht gestellt werden, dass sie lediglich existieren, um Verkäufern wie Dir das Leben schwer zu machen? Ich verkaufe nicht mehr bei eBay, weil ich mich nicht den Vorgaben von eBay unterwerfen will. Meinst Du in der heutigen Zeit von großer chinesischer Konkurrenz würde ich noch bei eBay kaufen, wenn ich genau das als Käufer tun müsste, weswegen ich eBay als Verkäufer den Rücken gekehrt habe. Meinst Du wirklich, dass die meisten Käufer bei eBay das hinnehmen würden, als Käufer eBay eine Lastschriftfreigabe zu erteilen, und das nur, weil der eine oder andere seine Widerrufserklärung unzureichend abgibt?

 

Was ist denn nun genau der Unterschied in der Prozedur, wenn jemand nach vier Tagen seinen Widerruf erklärt oder eBay automatisch wegen Nichtzahlung eine Verwarnung ausspricht und der Artikel zur Neueinstellung freigegeben wird. Was genau ist da der Mehraufwand?

 

Ich könnte es ja tatsächlich bei privaten Verkäufern nachvollziehen, die gar keinen Widerruf anbieten, dass diese sich darüber aufregen - aber so ist es nun mal bei eBay. Man hat nicht nur die Chance, sehr viele Interessenten auf seine Artikel aufmerksam zu machen, sondern es besteht eben auch die Gefahr, auf jemanden zu treffen, der es nicht ernst meint.

 

Aber wo genau im Endeffekt liegt der Unterschied zwischen jemanden, der nach vier Tagen widerruft oder jemanden, der innerhalb der vier Tage nicht zahlt. Ist das Ergebnis im Endeffekt nicht das gleiche? In beiden Fällen bist Du von einem erfolgreichen Verkauf ausgegangen, bekommst aber kein Geld für den Artikel und musst es erneut versuchen. Also wo ist im Ergebnis der Unterschied in der Verkaufsstatistik oder Deinen Umsätzen, wenn von 500 Artikeln 490 widerrufen werden im Vergleich zu 490 nicht bezahlten Artikeln? Schreibst Du eine Bestätigungsmail, wenn der Widerruf anerkannt wurde? Schreibst Du eine Nachricht, wenn ein Verkauf wegen Nichtbezahlens abgebrochen wird? Ist das nicht im Prinzip der gleiche Vorgang, nur mit unterschiedlichen Vorzeichen? Bekommst Du nicht in beiden Fällen Deine Verkaufsgebühr erstattet? Ich frag dies nicht für einen Freund, sondern für mich. Ich war nie gewerblicher Verkäufer, mir wäre das schon vor 20 Jahren schon zuviel Stress gewesen, als die EU noch nicht so verrückt gewesen ist. Ich bin ehrlich interessiert, wo da im Handling die Unterschiede liegen.

 

Weil für mich ist das im Prinzip mehr oder weniger dasselbe, ich bin sogar der Meinung, dass man bei einem ordnungsgemäßen Widerruf als gewerblicher Verkäufer sogar etwas mehr Arbeit hat, als bei einem Nichtzahlerfall. Ich habe bei eBay tatsächlich noch nie einen Nichtzahlerfall als "Täter" gehabt, nur als "Opfer". Von daher weiß ich nicht, ob und in wie weit man als Nichtzahler noch Email-Kontakt mit dem Verkäufer im Anschluss hat. Ob der Verkäufer auch gewerblich dann noch schriftlich darauf hinweist, dass der Kaufvertrag wegen Nichtzahlens erloschen ist, ob dies automatisch passiert (hier im Forum schreiben wir ja betroffenen Verkäufern, dass der Kaufvertrag noch schriftlich gekündigt werden müsste, um ganz auf der sicheren Seite zu sein. Aber das war ja vor der automatischen Kaufabwicklung über eBay). 

 

Und sorry wenn ich das jetzt hier so sage, aber wenn von 500 Auktionen 490 nicht bezahlen, scheinst Du mir nicht mehr ganz objektiv in der Beurteilung das Sachlage zu sein. Es sollte sich hier nicht darum drehen, andere zu bestrafen, sondern um Maßnahmen, welche die Situation verbessern könnten. Und meiner Meinung nach ist dies nicht der richtige Ansatz.

 

Denn ich wäre dann ganz sicher weg von eBay, auch wenn ich zugegebenermaßen in den letzten Jahren keine Unsummen hier gelassen habe.

 

Aber wenn ich mir vorstelle, dass beispielsweise die Verifizierung von Käufern genauso laufen würde wie bei Verkäufern, sprich ab dem ersten erfolgreichen Kauf muss man sich mit Personalausweis und Bankkonto verifizieren, würde sicherlich die Anzahl von Nichtzahlern signifikant gesteigert werden, die dann schon die Nase voll haben.

 

Es ist ja generell nicht schlecht, einen Plan zu haben, man sollte ihn dann aber auch zu Ende denken. 

 

Und für mich erscheint es nun mal als Amateur gehupft wie gesprungen, ob jemand widerruft oder Nichtzahler ist. Auch wenn es natürlich juristisch unterschiedlich gehandhabt wird. Und man einen Nichtzahler auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen könnte. Aber das Resultat ist am Ende des Tages doch dasselbe - ein nicht bezahlter Artikel, der letztendlich nicht erfolgreich verkauft wurde.

 

Oder liegt die Differenz darin, dass man für das eine die Allgemeinheit und den Gesetzgeber verantwortlich machen kann, und im anderen Fall ein genau bekanntes Individuum der Missetäter ist?

Nachricht 53 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 

 

wenn ich gewerblicher Händler wäre, würde ich es tatsächlich einfach abhaken. Für mich wäre es gehupft wie gesprungen, ob 490 Artikel nicht bezahlt würden oder 490 Artikel widerrufen werden.

 

Weil für mich als gewerblicher Verkäufer das Ergebnis das gleiche wäre - der betroffene Artikel wurde nicht erfolgreich bezahlt. Ich würde mir nicht den Kopf machen und mich persönlich von jedem Käufer angegriffen fühlen, der seinen gekauften Artikel nicht bezahlt. In den letzten 20 Jahren sind die Leute immer bequemer geworden - und ich muss persönlich auch recht häufig den Kopf schütteln. Aber man kann die Bequemlichkeit nun mal nicht damit bekämpfen, dass man künstlich alles komplizierter macht.

 

Ist ein bisschen wie Anfang der 2000er Jahre, wo plötzlich sämtliche Unterhaltungsmedien Kopierschutz bekamen, sämtliche DVDs diese peinlichen Anti-Piraterie Werbespots beinhalteten, womit im Endeffekt nur die ehrlichen Käufern drangsaliert wurden - die mussten mit den Kopierschutz leben, der manchmal das Abspielen oder Installieren unmöglich machten (und teilweise immer noch machen) oder zwangsweise jedesmal diese Informationsfilmchen über sich ergehen lassen, obwohl man sich schon auf ein Filmerlebnis gefreut hat.

 

Und nichts anderes ist es in meinen Augen, wenn es hier finanzielle Strafen für Nichtzahler geben sollte. Denn dafür müssten sich die Käufer genauso wie Verkäufer verifizieren lassen. Mit einem entsprechenden Bankkonto. Mal davon ab, wenn es wie bei eBay üblich erst durchgezogen wird, wenn der Käufer seinen ersten Kauf vollzogen hat, was hindert ihn dann daran, einfach keine Daten einzugeben? Würde so etwas tatsächlich irgend jemanden beeindrucken, der von vornherein gar nicht die Absicht hatte, zu bezahlen? Mal davon ab, dass dann niemand mehr als Gast kaufen könnte.

 

Ich würde eBay dann endgültig den Rücken kehren, nicht nur als Verkäufer wie schon seit Jahren, sondern auch als Käufer. eBay Zugriff auf mein Bankkonto zu gewähren, war ein NoGo für die Zahlungsabwicklung für Verkäufer. Als Käufer wäre es eben so ein NoGo.

 

Und ich bin auch kein getroffener Hund, der bellt, weil er sich angesprochen fühlt - ich bezahle die Artikel, die ich kaufe. Ich bin zwar schon mal als Nichtzahler gemeldet worden, weit vor der Einführung der Zahlungsabwicklung, konnte die Zahlung per Überweisung durch einen Kontoauszug aber nachweisen. Den Artikel selbst habe ich aber nicht erhalten....

Nachricht 54 von 63
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Hallo @katzenjogi ,bei allem Respekt aber ich habe mir deine Romane nicht komplett durchgelesen und da es nur ein " Vorschlag " war und du ja hier eh nicht aktiv bist,betreffe es dich eh nicht.Aber ich mache es kurz für dich worin für mich der Unterschied liegt.

 

1.Ein Widerruf ist für " Mich " eine höfliche Art und weise und sowas kommt halt vor.

2.Ein Nichtzahler der auf nichts reagiert ist für mich ein "Ignorannt" den es nicht kümmert.

 

Soll er einfach Widerrufen,dann kann ich den Artikel sofort wieder zum Kauf anbieten,so muss ich mindestens 4 Tage warten,daß hieße bei 490 Artikel aus unserem beispiel,daß ich in der Zeit mit 490 Artikel kein Geld verdienen könnte

 

Kannst du auch vergleichen wie als wenn du wo rein gehst,höflich grüßt und es kommt nichts zurück,da könnte ich im Strahl🤢

 

So wurde jetzt doch etwas länger 

Nachricht 55 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 ,

ich selbst habe den "Roman" von @katzenjogi komplett gelesen.

Ich lese eher selten bis gar nicht solche langen Texte. 

Wenn der Nichtzahler einen Gastkauf getätigt hatte, wie wolltest du ihn belangen ?

Wenn der Nichtzahler aus dem sehr fernen oder nicht sehr fernen Ausland käme, wie wolltest du ihn belangen ?

Wenn ebay deinen Vorschlag bezüglich der zehnt Prozent Strafgebühr übernäme, täte es sowieso und wahrscheinlich eh nur die gewerblichen VK tangieren, die wohlmöglich noch mehr an Gebühren zahlen müssten.

Nachricht 56 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @voli-maus auch dir antworte ich kurz und dann belasse ich es dabei,da es nichts bringt.

 

Ich müsste jetzt genau schauen aber ich hatte in den letzten 2 Monaten ca.20 Artikel zum bieten eingestellt,von den 20 wurden mehr als die häfte nicht bezahlt oder der kauf direk nach Auktionsende abgebrochen,was soll ich bitte davon halten ? Sowas nervt,entweder möchte ich den Artikel haben und kann ihn mir auch leisten / gönnen oder nicht und das weiß ich vorher oder liege ich da falsch ?

 

Schönen Abend euch alle 

Nachricht 57 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 

 

um als gewerblicher Verkäufer erfolgreich zu sein (und zu bleiben), muss man über solchen Dingen stehen können. Sorry wenn ich dass jetzt so kurz und knapp sage.

 

Mein Beitrag 53 sollte eigentlich gar nicht veröffentlicht werden, sondern durch die 54 ersetzt werden, hat scheinbar nicht geklappt....

 

 

Nachricht 58 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten


@mmstore74  schrieb:

Hallo @voli-maus auch dir antworte ich kurz und dann belasse ich es dabei,da es nichts bringt.

 

Ich müsste jetzt genau schauen aber ich hatte in den letzten 2 Monaten ca.20 Artikel zum bieten eingestellt,von den 20 wurden mehr als die häfte nicht bezahlt oder der kauf direk nach Auktionsende abgebrochen,was soll ich bitte davon halten ? Sowas nervt,entweder möchte ich den Artikel haben und kann ihn mir auch leisten / gönnen oder nicht und das weiß ich vorher oder liege ich da falsch ?

 

Schönen Abend euch alle 


Joah, scheint Standart zu sein , @mmstore74 

Die Leute bestellen sich etwas online, das wird die Filiale geliefert.

Kostet ja keine VSK.

Die MA vor Ort haben nicht wenig arbeit damit.

Die Sendungen werden nicht abgeholt.

Wieder nicht so wenig Arbeit für die MA.

Die Sendungen werden abgeholt und am nächsten Tag zurückgegeben.

Wieder nur ganz wenig Arbeit für die MA.

Nachricht 59 von 63
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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @katzenjogi und jetzt erzähl du mir nicht mehr,man solle es Käufern nicht noch komplizierter machen.

 

Guten Tag mmstore74,
wir melden uns erneut bezüglich der E-Mail, die wir Ihnen in Bezug auf unseren Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel gesendet haben. Aufgrund der aktuellen Aktivitäten, die wir in Ihrem eBay-Konto festgestellt haben, können Sie jetzt 3 Tage lang keine Artikel kaufen und verkaufen. Wir wissen, dass dies ärgerlich ist. Maßnahmen dieser Art tragen aber dazu bei, dass unser Marktplatz für alle fair bleibt.

Bitte denken Sie daran, dass es bei eBay nicht erlaubt ist, über ein anderes eBay-Konto Gebote für den eigenen Artikel abzugeben, um auf diese Weise den Preis des Artikels zu erhöhen oder größere Beliebtheit vorzutäuschen. Dazu gehören auch Gebote von Familienmitgliedern, Freunden, Mitbewohnern, Kollegen oder Online-Bekanntschaften.

Folgendes sollten Sie wissen:
  • Sie können 3 Tage lang keine Artikel kaufen oder neue Artikel einstellen. 
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre bereits vorhandenen Bestellungen weiterhin abwickeln, damit die Artikel die Käufer rechtzeitig erreichen.
  • Um weitere Einschränkungen zu vermeiden, lesen Sie bitte unseren Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel.

Ich beklage mich hier schon seit Wochen das auf meinen Artikeln geboten wird,diese entweder nicht bezahlt werden oder der Kauf direkt nach Auktionsende storniert wird und jetzt wirft man mir vor ich würde auf meine eigenen Artikel bieten,das ist doch ein Witz.

 

Nachricht 60 von 63
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