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Käufer zahlt nicht.

Guten Abend zusammen,

 

ich habe etwas verkauft was der Käufer nicht bezahlt. Auch nach mehrfacher Bitte kommt keine Reaktion.

Um die Provision nicht zahlen zu müssen habe ich einen Fall geöffnet und geschlossen.

Bis hier hin ist alles i.O. 

 

Wie kann ich adrauf bestehen das der Käufer zahlt, dachte bisdato ein Gebot auf einen Artikel wäre bindent?

Wie hilft EBAY mir in einem solchen Fall? Wo kann ich mich telefonisch melden?

Wo kann ich Käufer mit wenigen Bewertungen schon vorab SPERREN um ein Gebot abzugeben auf meine Artikel?

Wie kann ich mich generell schützen vor solchen zeitfressenden Spassbietern?

Wie komme ich an die feste Adresse hinter dem Usernamen um ggf. Anzeige zu erstatten?

 

Vorab vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

M.M

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@asel72  schrieb:

Guten Abend zusammen,

 

ich habe etwas verkauft was der Käufer nicht bezahlt. Auch nach mehrfacher Bitte kommt keine Reaktion.

Um die Provision nicht zahlen zu müssen habe ich einen Fall geöffnet und geschlossen.

Bis hier hin ist alles i.O. 

 

Wie kann ich adrauf bestehen das der Käufer zahlt, dachte bisdato ein Gebot auf einen Artikel wäre bindent?

Wie hilft EBAY mir in einem solchen Fall? Wo kann ich mich telefonisch melden?

Wo kann ich Käufer mit wenigen Bewertungen schon vorab SPERREN um ein Gebot abzugeben auf meine Artikel?

Wie kann ich mich generell schützen vor solchen zeitfressenden Spassbietern?

Wie komme ich an die feste Adresse hinter dem Usernamen um ggf. Anzeige zu erstatten?

 

Vorab vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

M.M


@asel72 

 

ich vermute es geht um die verkauften Nike Air Max Treter?

 

Der Verkauf war am 21.11.2020 - einige Tage sollte man einem Käufer schon Zeit lassen um die Zahlung durchführen zu können (7 Tage / 10 Tage) - wenn partout keine Zahlung eingeht:

 

Sie können bereits nach 4 Tagen einen "nicht-bezahlten-Artikel" eröffnen - dieser Fall betrifft nur die berechnete Verkaufsprovision

-

nach (sekundengenau) 4 Tagen mit einer Verwarnung für den Nichtzahler schließen - der Käufer wird verwarnt

-

die Gebühren gutgeschrieben.

 

Den Kaufvertrag separat unter Fristsetzung kündigen!

Ebay greift in die Kaufverträge nur bedingt ein - was auch korrekt ist:

Sie haben einen gültigen Kaufvertrag mit dem Käufer - da hat Ebay nichts bei verloren!

 

Wenn Sie die Durchsetzung dieses Vertrags anstreben: Kontakt zu einem versierten Anwalt aufnehmen und diesem den Fall übergeben.

 

Sie können Käufer mit wenigen Bewertungen nicht sperren - es sei denn Ihnen ist der Ebay-Nick bekannt:

 

jeder User fängt mit 0 Bewertungen an und "arbeitet" das Profil langsam hoch....

 

Hat der Käufer die Kaufabwicklung durchlaufen/abgeschlossen? Dann haben Sie eine separate Ebay-Nachricht inkl. der Daten des Käufers erhalten....

 

Eine Anzeige bringt Ihnen überhaupt nichts - ganz im Gegenteil:

diese wird von der Polizei nicht bearbeitet - für zivilrechtliche Angelegenheiten müssen Sie selber aktiv werden.....

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder
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