Dich hat´s aber wirklich böse erwischt, das tut mir leid!Man muss schon
wirklich erfahren sein, um diese Fedex/UPS-Hürde zu kennen.Das hat der
Käufer leider ausgenutzt.Gehe auf deinen Verkauf und wähle unter
"weitere Aktionen" - "diesen Käufer melden...
Hallo,grundsätzlich sollte man in der Beschreibung erwähnen, wenn sich
ein Artikel nicht mehr im Originalzustand befindet. Aaaaaber:in diesem
Fall würde ich die Jacke nicht zurücknehmen, da der Käufer eben auch
verpflichtet ist die Ware nach Erhalt a...
Zwar hast du den Fehler gemacht vorzeitig zu versenden, trotzdem musst
du nicht hinnehmen, dass die Käuferin die bereits erhaltene Ware nicht
bezahlt, bzw. dich immer wieder hinhält.Neben der erwähnten
Falleröffnung würde ich eine letztmalige Frist (...
In dem Einschreiben, in dem du der Käuferin eine klare Frist setzt bis
wann sie zu bezahlen hat, würde ich auch gleich mitteilen, dass du
ansonsten Anzeige bei der Polizei erstatten wirst wegen
Warenkreditbetrug.Der Verdacht liegt nah, da sie dich ge...
Meiner Meinung nach hätte der Käufer vor Abgabe des Preisvorschlags ja
auch Gelegenheit gehabt, dich wegen der Mängel zu kontaktieren und
nochmal genauer nachzufragen.Trotzdem würde ich einen Transaktionabbruch
einleiten, um einfach weiterem Ärger au...