Hallo zusammen, Du hast nur eine chance, wenn Du einen RA beauftragst,
der den käufer zur Rücknahme der Negativbewertung auffordert
einschließlich Übernahme der RA-Gebühren. Wenn die gewünschte Reaktion
nicht kommt, Klage erheben! Viel Erfolg!
Eine vorherige Kontaktaufnahme ist für eine Negativbewertung nicht
erfoderlich! Wenn die N-Beweterung sachllich unzutreffend ist,
unsachliche (beleidigende o.ä.) Äußerungen enthält oder ein Rufschaden
mit der Bewertung verbunden sein kann, sollte der...
Hallo xtyper, es hilft leider nicht viel, sich über das z.T irrationale
Gebaren von Internet-Käufern auszulassen. Eine Möglichkeit (neben der
Mißachtung) ist es, diesen Leuten einen Denkzettel zu verpassen. Über
unsere Plattform www.123-AGB.de bieten...