Hallo, wollte mal auf diesem Weg erfahren,ob es sich um eine
"Arglistige-Täuschung" handelt, wenn ein Gewerbe treibender sein 2.Konto
als Privat kennzeichnet und damit seine Einkäufe über eBay tätigt um
dann seine "Gewährleistung's Anspruch" gegenübe...