Mitgliederaktivität

Würden Ihr den §312d BGB Absatz 4 Punkt 5 "die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden" ebenfalls so auslegen, dass bei allen Auktionen das Widerrufs und Rückgaberecht ausgeschlossen werden darf? Hier der Link zum §: http://dejure.org/gese...