Greift hier der Verkäuferschutz?Gilt das Foto vom leeren Umschlag
(Warensendung) und das Entschuldigungsschreiben der Post, dass der
Inhalt (Buch) verloren gegangen ist als Sendungsnachweis im
ebay-erischen Sinne?
Die Deutsche Post hat eindeutig bestätigt, dass die Sendung versendet
wurde. Alles andere ist Haarspalterei.Es geht doch darum, warum wer
dafür haftet - ebay hat im Jahr ca. 500 Mio. Umsatz erzielt. Ich ca. 29
Euro.MfG
Hallo Verena,vielen Dank für deinen Beitrag, das weiß ich sehr zu
schätzen, nur weiter so!In dem Falle sollte aber Ebay den Begriff
"Sendungsnachweis" in "Empfangsnachweis" ändern.Denn ich habe durch das
Schreiben der Post den "Sendenachweis" schwarz...