12-11-2012 23:49
Meine im Sept. 2012 ersteigerte Handtasche, deklariert als Schultertasche "Boston" - Verkäufer aus Korea - wurde vom Zoll beschlagnahmt - nun bekam ich ein Schreiben von einem Rechtsanwaltsbüro, es wäre angeblich ein Louis Vuitton Falsifikat (Copy) und soll EURO 200,00 zahlen sowie eine Unterlassungserklärung mit € 2.000 Strafe abgeben - obwohl die von mir ersteigerte Tasche nachweislich lt. Auktionsfotos weder ein Louis Vuitton Muster noch ein Louis Vuitton Monogramm hat. Wer hat gleiche Erfahrungen mit dem Verkäufer und/oder Anwälten von Vuitton gemacht?
Egal, wie viele andere Käufer betroffen wären, du bist als Empfänger für deinen Artikel verantwortlich.
Hier kann dir ggf. nur ein internetversierter Anwalt helfen. Dessen Kosten musst du aber auch tragen.