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Abmahnung privater Verkauf wird als gewerblich abgemahnt,Was kann ich tun

verkaufe Artikel privat bei Ebay.Jetzt Abmahnung erhalten,wäre bei der Vielzahl der Artikel gewerblich.Was kann ich tun?

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Antworten (4)

Die Abmahnung solltest du ernst nehmen und dir fachliche Hilfe holen @sternchen248173

 

Zudem sind etliche Artikel von dir unzulässig und werden von eBay gelöscht wenn sie entdeckt werden.

 

http://pages.ebay.de/help/policies/nazi.html

 


@sternchen248173schrieb:

verkaufe Artikel privat bei Ebay.Jetzt Abmahnung erhalten,wäre bei der Vielzahl der Artikel gewerblich.Was kann ich tun?


@sternchen248173

 

Du könntest Dich ordentlich als gewerblicher Verkäufer anmelden.

 

Du bist kein Privatverkäufer!

 

https://www.ebay.de/sch/sternchen248173/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg

 

 

 

ich würde mir mal ansehen, ob die abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist........und ein käufer hat sich von dir die adresse geholt, weil die braucht man ja für die abmahung, ob das nicht betrug ist ???............da laufen schon viele anzeigen

 

wer ist der abmahner. macht der das wiederholt

 

hier ein sehr interessantes video:

 

https://www.youtube.com/watch?v=OGDgbRf_aJU

 

im übrigen, kann man als gewerblicher viel eher abgemahnt werden als ein privater

 

unterschreiben würde ich gar nichts

 

hier auch ein sehr interessanter link:

 

http://www.rarw.de

 

im übrigen beobachten die abmahner die foren zu diesem thema ganz genau

 

alles gute

 

A.F


@sternchen248173schrieb:

verkaufe Artikel privat bei Ebay.Jetzt Abmahnung erhalten,wäre bei der Vielzahl der Artikel gewerblich.Was kann ich tun?


Servus @sternchen248173

 

Von Abmahnungen leben zwei Gruppen wunderbar:
Die Abmahnenden und die Leute,

welche damit werben,

solche Abmahnungen abzuwehren.

 

Da kann man dann über Pauschalpreise den Schriftverkehr zur Abmahnung abgeben.

Leider ist es so,

dass der Rechtslaie schon sehr gute Nerven haben muss,

um eine Abmahnung einfach auszusitzen oder selbst abzuwehren.

 

Eine Abmahnung kann jemand veranlassen,

der den rein subjektiven Eindruck hat,

Du könntest gewerblich verkaufen und nur privat tun.

Jede Sammlungsauflösung z.B. kann zu einer Abmahnung führen.

Viele Sammlungen kann man aber auflösen,

ohne dass ein Abmahner hier vor Gericht Erfolg haben würde.
Da kommt es aber auf so viele Einzelheiten an,

dass man in der Regel die Unterstützung eines Rechtskundigen braucht.

 

Du verkaust das allerdings schon seit mehreren Jahren

und - wie ich meine - mit einem weiteren Account ?

Oder ist Breidenbach die Metropole der Sonderstempelverkäufer ?  😉

Da wird das eng mit dem Argument der Sammlungsauflösung.

Eine andere Begründung gibt es bei einem solchen Volumen privat nämlich nicht.

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