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Angeblich "gut erhaltene" Ware eines privaten VK defekt - was kann ich tun?

Ich habe ein WahWah (Musikeffektgerät) bei einem privaten VK zu 60 % des aktuellen Neupreises ersteigert. Der Artikel wurde wie folgt beschrieben:

 

http://www.ebay.de/itm/151005014479?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1497.l2649

 

Es wurde als „sehr gut erhalten“ eingestellt, es ist jedoch mangelhaft. Es hat Aussetzer, das Fußpedal Wackelt leicht in seiner Halterung und obendrein kam es ziemlich eingestaubt an. Der VK hat sich nicht die Mühe gemacht mit einem feuchten Lappen einmal drüber zu wischen.

 

Ich habe mir nun in meiner Verärgerung das Pedal in neu gekauft und habe somit den direkten Vergleich. Das neue Pedal hat keine Aussetzer, das Fußpedal ist fest, abgesehen davon ist es sauber.

 

Ich denke das Pedal müsste von innen gereinigt werden, vielleicht ist eine Lötstelle nachzulöten etc. Aber in dem Fall wäre es nicht „gut erhalten“ sondern schon „defekt“, da man es aufschrauben und professionell überholen müsste.

 

Ich habe nun vor den VK in höflichem Ton darauf hinzuweisen und ihm die oben beschriebene Sachlage zu schildern. Ich möchte das Teil so nicht für den Preis. Da ich es jetzt neu habe würde ich gern mein Geld zurück haben. Wenn der VK nicht darauf eingeht, er hat Garantie ausgeschlossen, würde ich ihn mit rot bewerten. Das könnte der VK ja auch als „Erpressung“ auffassen, wobei ich mich als der Gelackmeierte fühle…

 

Was sind die Meinungen anderer Ebayer hier, bitte? Was kann ich sonst noch tun?

Ich fürchte ich bleibe auf dem schadhaften Teil sitzen … das macht mich zwar nicht arm, ist aber sehr ärgerlich!

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