09-11-2013 08:31
the-fashion-family schrieb:SpoilerHallo Ihr Lieben! Habe ein großes Problem mit einem Verkäufer. Habe ein 70 Teiliges Marken Hosenpaket ersteigert. Neuware mit Etikett (als Schnäppchenangebot für mein neu zu eröffnendes Kindermodelädchen am Ort). Beschrieben wurde es wie folgt: 70 Markenhosen für Mädchen und Jungen, Neuware mit Etikett, Größen von klein bis groß, Anteil Mädchen höher...(ich weiß nicht, ob ich die Angebotsnummer hier angeben darf). Tatsächlich wurde gelefert: 5 Hosen in Größe 4/5, wenige in 152 und der Rest in 164/176 (alles unverkäufliche Randgrößen), es waren sogar Damenhosen in 34/38/40 dabei...teilweise fehlen die Etiketts, großteils stark beschädigt. Es sind nur 3 Hosen für Jungen dabei.
Meine Frage, ist es zulässig, die Angebotsbeschreibung so schwammig zu halten und dann solche Ware zu liefern? Wurde als Privatverkäufer eingestellt.
Ich fühle mich wirklich arglistig getäuscht und betrogen. Habe €371,00 bezahlt, das ist für mich so viel Geld.
Habe den Verkäufer angeschrieben aber er reagiert total unverschämt und weigert sich, die Ware zurückzunehmen.
Was mache ich jetzt, die Artikelbeschreibung war eindeutig falsch! Bitte um Hilfe. Lieben Dank!!!
Du gehst genau so vor, wie bei jedem VK, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht
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Ich habe einen Artikel erhalten, der von der Beschreibung des Verkäufers erheblich abweicht.
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter&_trksid=p3984.m2303.l3974
Ggf. musst Du Dir juristischen Rat einholen,
bei DEM Preis lohnte das ja schon.
Auch ER, als vermeintlicher Privatverkäufer, muss rückabwickeln / nachbessern o.ä.
da nützt ihm sein Satz in der AB überhaupt nichts . . .