Artikel im Warenkorb angeblich gekauft, nur weil ich einen Gesamtbetrag angefordert habe?

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04-10-2018 20:20
Hallo,
ich hatte 3 Artikel eines Verkäufers im Warenkorb, für mich als Erinnerung, weil ich mir noch nicht ganz schlüssig war. Der Versand des Verkäufers erschien mir eindeutig zu hoch, für die kleinen Dinge. Also habe ich den Gesamtbetrag angefordert. Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht zum Kauf verpflichtet, erst wenn ich einen bestimmten Button drücke.
Bis heute habe ich mich nicht entscheiden können. Plötzlich kommt eine e-mail mit der Ankündigung, der Verkäufer hat einen Prozess wg. nichtbezahlten Artikels geöffnet.
Aber ich wollte die Sachen doch (noch) nicht!
Wie komme ich aus dieser Nummer raus? Zumal ich die Ware jetzt natürlich erst recht nicht mehr haben möchte. Ich finde bei ebay nichts, um diese Situation zu klären.
Ich bin wohl zu blöd. Ich habe bewusst nichts gekauft.
Wohin kann ich mich wenden, um diesen angeblichen Kauf rückgängig zu machen?
Danke für die Hilfe und nette Grüße
frank-candida
P.S. Wenn man unsere Bewertungen liest und weiß, dass wir viele Jahre schon bei ebay sind, der weiß, dass da was schief gelaufen sein muss...
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@frank-candida schrieb:Hallo,
ich hatte 3 Artikel eines Verkäufers im Warenkorb, für mich als Erinnerung, weil ich mir noch nicht ganz schlüssig war. Der Versand des Verkäufers erschien mir eindeutig zu hoch, für die kleinen Dinge. Also habe ich den Gesamtbetrag angefordert. Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht zum Kauf verpflichtet, erst wenn ich einen bestimmten Button drücke.
Bis heute habe ich mich nicht entscheiden können. Plötzlich kommt eine e-mail mit der Ankündigung, der Verkäufer hat einen Prozess wg. nichtbezahlten Artikels geöffnet.
Aber ich wollte die Sachen doch (noch) nicht!
Wie komme ich aus dieser Nummer raus? Zumal ich die Ware jetzt natürlich erst recht nicht mehr haben möchte. Ich finde bei ebay nichts, um diese Situation zu klären.
Ich bin wohl zu blöd. Ich habe bewusst nichts gekauft.
Wohin kann ich mich wenden, um diesen angeblichen Kauf rückgängig zu machen?
Danke für die Hilfe und nette Grüße
frank-candida
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Servus @frank-candida
Wenn Du auf der Seite mit dem Warenkorb genau hinsiehst,
solltest Du dort auch den Hinweis finden,
dass das Anfordern des Gesamtbetrages den verbindlichen Kauf bedeutet.
Hat man auf den neuen Hilfsseiten leider vergessen zu erwähnen. 😞
https://www.ebay.de/help/buying/paying-items/ihr-warenkorb?id=4360
In der Regel sind VK mit Warenkorb gewerbliche VK.
Der VK hat in seinen Angeboten eine Widerrufsbelehrung.
Dort findest Du auch eine E-Mail-Anschrift,
an welche Du den Widerruf richten kannst.
Mach das so,
wie in der WRB erklärt
und forder den VK auf,
den Nichtzahlerfall zu schließen.
Antworte auf jeden Fall im Nichtzahlerfall !!
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@frank-candida schrieb:Hallo,
ich hatte 3 Artikel eines Verkäufers im Warenkorb, für mich als Erinnerung, weil ich mir noch nicht ganz schlüssig war. Der Versand des Verkäufers erschien mir eindeutig zu hoch, für die kleinen Dinge. Also habe ich den Gesamtbetrag angefordert. Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht zum Kauf verpflichtet, erst wenn ich einen bestimmten Button drücke.
Bis heute habe ich mich nicht entscheiden können. Plötzlich kommt eine e-mail mit der Ankündigung, der Verkäufer hat einen Prozess wg. nichtbezahlten Artikels geöffnet.
Aber ich wollte die Sachen doch (noch) nicht!
Wie komme ich aus dieser Nummer raus? Zumal ich die Ware jetzt natürlich erst recht nicht mehr haben möchte. Ich finde bei ebay nichts, um diese Situation zu klären.
Ich bin wohl zu blöd. Ich habe bewusst nichts gekauft.
Wohin kann ich mich wenden, um diesen angeblichen Kauf rückgängig zu machen?
Danke für die Hilfe und nette Grüße
frank-candida
P.S. Wenn man unsere Bewertungen liest und weiß, dass wir viele Jahre schon bei ebay sind, der weiß, dass da was schief gelaufen sein muss...
Dann hast Du nicht angeblich gekauft, sondern tatsächlich.
Die Sache ist aber eigentlich ganz einfach:
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.