22-10-2019 11:13
Dies Schuhe entsprachen gar nicht der Beschreibung, mehrd als einmal getragen, so war es angegeben. EBay versprach Hilfe. Nun wir der Fall!seitens eBay geschlossen. Auf meinen Protest hin lautet die eBay Antwort, es bestünde kein Käuferschutz. Das bedeutet, der Verkäufer kann falsche Angaben machen, das Geld kassieren und der Käufer bleibt auf dem Schrott sitzen. Das Geld ist weg.
Das kann doch nicht sein!
Kann mir jemand helfen?
Danke
anthologie77
Hallo @anthologie77
Man sieht bereits auf denn Fotos das die Schuhe mehr als 1 mal getragen sind allerdings nur am PC auf einem kleinem Handydisplay natürlich nicht und warum man dann der aussage glaubt die wären nur 1 mal getragen verstehe ich nicht.
Wenn ebay keinen Käuferschutz bietet, dann hast du per Überweisung bezahlt.
Der Verkäufer kann all dies tun was du beschreibst. Du kannst allerdings als mündiger Bürger eine zivilrechtliche Klage erstatten.
Da kann der Verkäufer also tun und lassen was er will (z.B. nie zu einer Antwort zu geben), den Artikel falsch beschreiben, das Geld kassieren und das, ohne Konsequenzen von ebay befürchten zu müssen. Der simlple Käufer, so wie ich, hat kein Jurastudium absolviert, weiß also nicht, das bei Überweisung kein Kauferschutz besteht. Warum eigentlich nicht? Und eBay schert sich nicht weiter darum. Nach dem Motto "Soll der Kunde doch selbst aufpassen". Wie denn? Erst einmal glaube ich dem Verkäufer, wenn er angibt, dass die Schuhe nur einmal getragen sind. eBay ist eine zweifelhafte Angelegenheit, wenn der Käufer ohne Unterstützung bleibt. Mies.